krankmeldung ausgleich durch krankenkasse oder versicherung?

hallo,

ich arbeite in einem unternehmen (20 ma), die z.b. keine kinderkrankmeldung benötigen (aufwand ist zu groß...). aber, sie wollen meine krankmeldungen für einzelne tage und sagen, dass sie da was zurückerstattet beommen?

ich möchte aber nicht wegen einem tag erkältung (oder auch 2) zum arzt rennen und ne krankmeldung holen, da sitze ich 2 std. im wartezimmer, werde noch kränker und der aufwand ist in etwa so, als würde ich arbeiten gehen, ausserdem gehe ich auch mal einen tag früher wieder zur arbeit als mich der arzt krankgeschrieben hat. wenn man natürlich mehr als 2 tage fehlt, sollte eine krankmeldung her.

kennt irgendjemand diese regelung?
ich kenne es nur, wenn man am stück mehr als 4 wochen krank ist, dass dann die kk einspringt aber für einzelne tage???

danke und lg

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So ganz verstehe ich Deinen Beitrag nicht aber natürlich kann der AG von Dir verlangen, eine AU ab dem 1. Krankheitstag vorzulegen. Diese Entscheidung liegt nicht in Deinem Ermessen.

Gruß,

W

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nein, er verlangt nicht, dass ich ab dem ersten tag ein attest bringe.

ich verstehe nur nicht, warum kinder-attests nicht angenommen werden aber die von den mitarbeitern schon. wirtschaftlich ist das ja nicht, sonst müssten sie alle atteste zu geld machen.

für mich war es lediglich unlogisch, denn ein kind-krank-tag bekommt der ag komplett erstattet (wenn ich richtig liege, aber so genau kenne ich mich nicht aus), wenn ich das hier nun richtig verstehe bekommt der ag für mich aber nur einen teil.

ich bin einfach ein pflichtbewußter mensch und hole auch am ersten tag eine krankmeldung wenn ich weiß, es nutzt dem betrieb. genau das war auch meine frage, gibt es da regelungen, dass der ag die krankmeldung für 1 tag zu geld machen kann.

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Nein, die Kind-krank-Atteste interessieren ihn nicht wirklich, weil dein AG dir da absolut gar kein Gehalt zahlt. Du kannst genauso zu deinem AG gehen und sagen: "Ich nehme 10 Tage unbezahlten Urlaub." - das hat den selben Effekt. Das Attest sagt eben nur aus, dass du nicht "unentschuldigt" fehlst.
Dein Geld bekommst du von deiner Krankenkasse ausgezahlt.

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Dein Arbeitgeber nimmt am Umlageverfahren teil. Das, was Du ausgezahlt bekommst, wenn Du erkrankt bist, kriegt er anteilig von der Krankenkasse zurück.

Zudem darf ein Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag der krankmeldung eine AU-Bescheinigung verlangen. Was steht denn in Deinem Vertrag.

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ich habe keinen schriftlichen vertrag.

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Ich schliesse mich windsbraut an.

Meistens ist es im Verkauf so geregelt, das ein Attest ab dem ersten Krankheitstag gewünscht ist. Wenn das so geregelt ist, kannst du nichts dagegen machen.

<<<ausserdem gehe ich auch mal einen tag früher wieder zur arbeit als mich der arzt krankgeschrieben hat.>>>

Das geht aus versicherungstechnischen Gründen nicht.

<<<ich kenne es nur, wenn man am stück mehr als 4 wochen krank ist, dass dann die kk einspringt aber für einzelne tage???>>>

Um genau zu sein, sind es 6 Wochen.

Ehrlich gesagt, verstehe ich jetzt auch nicht wirklich was genau du wissen willst, bzw. was dein Problem ist.

Du kannst doch nicht darüber entscheiden, wie bei euch die Krankheitsfälle geregelt werden. Oder doch!?#kratz

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"Das geht aus versicherungstechnischen Gründen nicht."

Doch, das geht tatsächlich. Man darf bereits früher wieder arbeiten gehen, sofern man sich fit fühlt. Erlaubt ist es... aber warum sollte man das schon machen... Die Krankschreibung ist eine Empfehlung des Arztes (zumindest die Dauer). Das heißt aber auch, man sollte die Zeit nutzen, um vollständig zu genesen.

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O.k! Das wusste ich nicht.

Ich kenne das nur so, das die AN nicht versichert sind, wenn sie trotz Krankschreibung in die Arbeit gehen.

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"ch möchte aber nicht wegen einem tag erkältung (oder auch 2) zum arzt rennen und ne krankmeldung holen, "

aber sonst fühlst du dich wohl? ob du ab dem 1. tag eine au vorzulegen hast entscheidet allein dein ag.

v.

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sagt mal, ich habe hier eine frage gestellt, ob es ausgleich gibt bei einzelnen fehltagen (also weniger als 6 wochen).. mir ist völlig klar dass mein ag das halten kann wie er will. immer schön sachlich bleiben..

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Es ist für Dich doch völlig egal, ob Dein AG Geld erstattet bekommt wenn Du krank bist?
Für Dich gilt ganz einfach: Dein Arbeitgeber möchte ab dem 1. Tag eine Krankmeldung haben.

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