Inkassogebühren ohne vorherige Rechnung

Hallo!

Wir haben heute Post von einem Inkassounternehmen bekommen #schwitz erstmal der Schock, war ich mir doch keiner Schuld bewusst.
Ich habe dann den "Gläubiger" telefonisch kontaktiert und es handelt sich um nicht zurück geschickte Hardware von vor Ewigkeiten.
Kein Problem und eine geringe Mahngebühr würde ich auch zahlen, denn es ist ja mein Verschulden irgendwo.
Das Gerät habe ich heute noch zur Post gebracht und somit ist meine Hauptschuld beglichen laut Aussage des Sachbearbeiters.

Jedoch kam weder eine Rechnung noch eine Mahnung wie es in dem "Kontoauszug" steht #kratz das Schreiben vom Inkassobüro mit 100 Euro Bearbeitungsgebühr ist das allererste Schriftstück dazu.

Wie verhalte ich mich nun am besten/sinnvollsten?

Die Hotline ist 0900 viel zu teuer und die Inkassogebühren sind mittlerweile genauso teuer wie der eigentliche Betrag um den es ging :-[#aerger

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort

#winke

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Was meinst du mit "nicht zurück geschickter Hardware" genau?

Hast du deinen Telefonanbieter gewechselt und dein alter Anbieter wollte vermutlich die Geräte zurück haben, die er dir zur Verfügung gestellt hat?
Das wurde vermutlich in der Kündigungsbestätigung gefordert und du hast es verschwitzt?

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Es geht um einen Receiver und mit unserem Auszug aus der alten Wohnung in ein anderes Bundesland welches der Anbieter nicht versorgt, war die Sache nach Auskunft des Anbieters erledigt.
Die Kosten für den Kabelanschluss waren in den Nebenkosten der Wohnung enthalten.
Der Receiver stand seitdem ungenutzt in seiner Verpackung im Keller.

Ja es wurde bei der Übergabe des Receivers mitgeteilt, den nach Ende wieder zurück zu schicken und ja ich habe es verpennt.
Wie ich bereits schrieb, würde ich über eine geringe Säumnisgebühr von 15 Euro - wie sie scheinbar gefordert wurde in einem vorherigen Brief - garnix sagen/schreiben und zahlen.
Wir haben jedoch niemals Post von denen bekommen obwohl unsere neue Adresse denen seit unserem Umzug vor 1,5 Jahren bekannt war!

Nun soll ich Inkassogebühren zahlen!? #kratz Inkassogebühren die höher sind als der geschuldete Betrag bzw. Wert des Gerätes.

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Hallo,

ja theoretisch schon, allerdings ist entscheidend, was genau in Rechnung gestellt wird. Inkassounternehmen, "erfinden" gerne mal Posten, die nicht abgerechnet werden dürfen. Aber versuchen kann man es ja mal. ;-)

Wie setzt der Betrag sich zusammen? Hauptforderung, Inkassogebühr, Kontoführungsgebühr, Zinsen?

LG
Sarah

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Du kannst die Hauptschuld an den Schuldner zahlen ohne Inkassoaufschlag und gut. (Achtung: dann aber an Schuldner zahlen, nicht ans Inkasso Unternehmen).

Dann kommt irgendwann ein Brief des Inkasso mit der Info, dass Du ihre Gebühren trotzdem zahlen sollst.
Darauf schickst Du eine Antwort, dass Du nur einen gültigen Vertrag und somit Zahlschuld beim Vertragsartner hattest und das erledigt ist. Da Du keinen Vertrag mit dem Inkasso Unternehmen hast, zahlst Du auch nicht und bittest sie, sich an ihren Vertragspartner zu wenden. Das wars. Tipp vom Anwalt und auch bereits praxiserprobt.

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wenn in den AGB aber steht, dass ggf. Inkassobüro dazukommt, wirst nicht auskommen

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War 3 jahre in einem gr Inkassobüro tätig

Die gebühren des ext IBs sind zwar erlaubt aber nicht durchsetzungsfähig

Eine Klage expl wg vorgerichtl Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden und in den urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige klage zu finden

Hauptforderung plus 2,50 pro Mahnbrief unangekündigt und zweckgebunden ( nur hauptforderung) direkt an den Gläubiger überweisen und gegenüber dem Inkassoladen wie folgt retournieren :

"....Sehr geehrtes IB

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle Ihrem Auftraggeber den klageweg. Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner zahlung meinerseits führen . Ich untersage die weitergabe meiner daten gem BDSG Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon..."

Schläft nach 2 bis 3 nervenden Bittbriefen - aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung - ein

Hier eine Urteilsliste

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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Guten morgen und danke für deine Antwort!

Die Hauptforderung war ja ein Gegenstand und durch sofortige Rücksendung des Gerätes mit Rücksprache vom Unternehmen ist dieser Wert aus der Welt.

Es bleiben also nur noch die Inkassogebühren offen von knapp 85 Euro #augen

Ich habe Widerspruch letzte Woche bereits eingelegt...bisher kam noch keine Rückantwort oder neues Schreiben.

#winke

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Die werden in einem kommenden Schreiben dann sicherlich versuchen Dir zu "erklären" warum die Inkassogebühren als sogenannter dem Gläubiger entstandener Verzugsschaden zu begleichen sind

Dann noch mal posten hier

lg