Guten Morgen,
es geht um meinen Bruder.
Ihm wurde Prozesskostenhilfe abgelehnt mit folgender Begründung:
Er können als KRANKENPFLEGER ohne weiteres 3000.- netto verdienen.
Er hat eine Altersvorsorge im Wert von 5000.-, aber die ist gar nicht kündbar...
Er hat mitgeteilt, was er für ein Kraftfahrzeug hat, dabei hat er gar keins!!!
Kann das wirklich so sein?
Lg Cinna
Prozesskostenhilfe abgelehnt
"Kann das wirklich so sein?"
Kurze und knappe Antwort!
Nein!
Gruß
Demy
Nee, mit Sicherheit nicht. Prozesskostenhilfe darf nicht abgelehnt werden unter dem Gesichtspunkt, was er verdienen könnte, wenn er eine Anstellung finden würde. PKH wird dahingehend geprüft, welches Einkommen er hat. Hat er keines oder nur geringes und fällt unter den Satz, muss es ihm zugesprochen werden.
Wie das mit der Altersvorsorge ist, weiß ich jedoch nicht. Jedoch kann ich mir nciht vorstellen, dass eine Vorsorge fürs Alter hier angerechnet werden darf, noch weniger, wenn diese nicht mal kündbar ist.
Das mit dem Auto versteh ich nicht. Sie rechnen ihm ein Auto an, was er nicht hat?
Es gibt nur eine Erklärung dafür: Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeitet steht voll neben sich.
Widerspruch einlegen oder nochmal anrufen und nachfragen. Vielleicht ist EDV-technisch was schief gelaufen?
Die Begründung, er könnte so viel verdienen, finde ich schon unverschämt. PKH ist dafür da, dass sich jemand rechtlichen Beistand nehmen kann, wenn seine finanziellen Mittel im Moment der Hilfebenötigung zu niedrig sind. Das Gericht darf dann 4 Jahre nach Zahlung durch die Staatskasse mehrmals anfragen, ob sich die finanzielle Situation geändert hat, damit eine Rückzahlung gefordert werden könnte, sofern Gehalt dann ausreicht, um die Leistungen zurückzuzahlen.
Zu der recht merkwürdigen Darstellung des Ausgangsthreads möchte ich deinen begründeten Ausführungen noch folgendes hinzu fügen, PKH wird im weiteren Fall nur bei Erfolgsaussicht gewährt. Damit soll willkürliche PKH unterbunden werden. Und ein weiterer Grund ist, heute wo an allen Ecken und Kanten am Volk gespart wird, wird PKH nur noch in sehr wenigen Fällen gewährt.
Jepp, genau.. das hatte ich vergessen. Erfolgsaussichten werden hier auch geprüft.
Seit ihr anwaltlich vertreten? Was sagt dieser dazu?
M.E. sollte man bevor man den Weg der sofortigen Beschwerde geht (Frist 1 Monat !) den Richter kontaktieren (anrufen) und ihm die Gelegenheit geben seinen Beschluss zu ändern. Dabei sollte man selbstverständlich die Gründe anführen.
Für mich ist z.B. unklar wo der Richter einen Pkw herzaubert.
Auch das mit dem fiktiven Einkommen passt nicht so recht. Es wird nur die aktuelle Vermögens- und Einkommenslage geprüft.
Sollte innerhalb der Frist der Beschluss aber nicht abgeändert sein keinesfalls vergessen die sofortige Beschwerde einzulegen. Hierbei handelt es sich um eine nicht verlängerbare Notfrist.
Den Bescheid hast Du nicht gesehen, oder? Das ist nämlich kompletter Nonsens!
Gruß
Manavgat
Doch, ich habe den Beschluß gesehen, Amtsgericht Potsdam!!!
Ist der Antrag von einer Anwältin eingereicht worden?
Gruß
Manavgat
Für was genau hat er denn PKH beantragt? Hat er eine verdienende Ehefrau?