Nachversicherung gesetzlicher Krankenkasse nach Austritt

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor ca. zwei Wochen mein Studium beendet und werde zum 31.03. exmatrikuliert.

Meine Krankenversicherung, bei welcher ich als Studentin versichert war, wird mittels der Exmatrikulation automatisch beendet. Ab dem 01.05. gehe ich in den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärterin, so dass ich mich als Beamtin auf Probe ab diesen Zeitpunkt privat versichern werde.

Nun habe ich das Problem, dass ich im April somit nicht krankenversichert bin (Familienversicherung greift nicht mehr). Aufgrunddessen habe ich mal bei meiner Krankenversicherung angerufen und mich erkundigt. Sie erklärten mir, dass es drei Möglichkeiten gibt:

1.) Erneuter Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ( nur nicht mehr als Studentin), jedoch besteht dann 2 Monate Kündigungsfrist, so dass ich in die private erst ab dem 01.06. einsteigen könnte.

2.) Schon ab dem 01.04 in die private Versicherung einsteigen.

3.) Nach der Exmatrikulation und somit der Kündigung der Krankenversicherung zum 31.03. bin ich automatisch noch 4 Wochen nachversichert, wenn ich in diesem Monat keine Einkünfte habe und nicht arbeiten gehe.

Da ich nur einen Minijob ausübe, bei welchem ich alle zwei Wochen einmalig Samstags (à 8Std) eingesetzt werde, habe ich mich dazu entschieden, die "stressfreie" Möglichkeit 3.) wahrzunehmen und von meinem Nachversichrungsschutz Gebrauch zu machen.
Ich wollte mich allerdings in dieser Form einfach nochmal rückversichern, ob dies auch wirklich der Fall ist und ich nicht etwas falsch verstanden habe.

Dies würde also bedeuten, dass ich in dem Monat April ganz regulär zum Arzt gehen könnte, meine Krankenkarte noch gültig wäre, ich jedoch nicht arbeiten darf.

Ich danke Euch vorab schonmal für Eure Meinung und Eure Antworten.

Viele Grüße!

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Variante 3 gibt es wirklich, aber du kannst sie nicht wählen. 4 Wochen sind kein ganzer Monat.

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Danke für Deine Antwort.

Mir wurde diese Möglichkeit aber von meiner Krankenkasse so vorgeschlagen.

Was kann ich nun tun?

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SGB V § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs

(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1. (3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.

Im Sozialgesetzbuch ist von einem Monat die Rede. Demnach würde dies ja passen.

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Variante 2 geht nicht, weil du zu diesem Zeitpunkt kein Anrecht auf diese Versicherung hast! Du erfüllst die Voraussetzungen noch nicht!

Variante 3 gibt es, aber du musst dann auch nachträglich noch die Beiträge zahlen. Also wenn du in der Zeit dir eine sozialversicherungspflichtige Stelle o.ä. suchst, bist du besser bedient!

Anspruch auf ALGI o.ä. hast du nicht und verheiratet bist du auch nicht?

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Hallo,

Variante 2 geht nicht da Du noch zu wenig verdienst.
Variante 1 würde ich mich nochmal genau nach der Kündigungsfrist erkundigen. Wenn Du Dich jetzt freiwillig gesetzlich versicherst hastest Du normalerweise die Möglichkeit bei Aufnahme einer Beschäftigung eine neue Kasse zu wählen. Ob das auch bei Beamten der Fall ist weiß ich aber nicht.
Variante 3 gibt es wirklich. Allerdings hast Du in der Zeit nur Anspruch auf Sachleistungen, nicht auf Geldleistungen . Aber Krankengeld hast Du als Studentin auch noch nicht bekommen. Die wirklich wichtigen Dinge (Arzt und Krankenhaus) sind abgedeckt. Solltest Du Dich entscheiden weiter freiwillig gesetzlich versichert zu sein wird dieser Monat aber mitgezählt, eine generelle Nachzahlungsregel gibt es jedoch nicht.

LG

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"Variante 2 geht nicht da Du noch zu wenig verdienst.´"

Dann dürfte sie da auch ab dem 1.5 nicht rein, an der Verdiensthöhe liegt es glücklicher Weise nicht, als Beamter darf man ja auch ohne den Verdienst rein bzw. muss sich selber versichern!

Bei Variante 3 wird sie für die neue Versicherung keine Bestätigung bis 30.4. bekommen, wenn sie den Monat nicht nachzahlt, ohne diese können sie sie weder aufnehmen noch entfallen dann die Wartezeiten, also muss sie nachzahlen!