Hallo und gleichmal im Vorraus vielen Dank für Eure Hilfe!
Mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Haus gekauft in der sich eine Einsiedlier Wohnung befindet, wir zahlen derzeit noch die Raten für dieses Haus ab (700 Euro mtl. mit einer Option zur Sondertilgung bis zu 11.000 Euro jährlich).
Wir haben beide zusammen einen Nettoverdienst von ca. 3500 Euro monatlich (ohne das Kindergeld unserer 2 Jährigen Tochter).
Meine Schwiegereltern sind beide Hartz4 Empfänger und leben in derzeit eigentlich kaum mehr zumutbaren Umständen, sie sind beide mehr oder weniger auf unsere Hilfe angewiesen. Nun entsand die Überlegung die beiden in unsere Einliegerwohnung (ca. 60qm) ziehen zu lassen. Von der Kostenübernahme her etc. würde an sich alles passen, also Qm Preis und Miete.
Nur meine ich gehört zu haben, das es möglich ist, das dass Amt beginnt zu prüfen ob wir nicht Unterhalt für meine Schwiegereltern bezahlen müssten!? Wie hoch könnte dieser sein?! Und ist das tatsächlich so?
Kennt ihr euch da aus?
Versteht das nicht falsch, es hat nichts damit zu tun das man ihnen nicht helfen will, aber ich behaupte jetzt mal wir arbeiten für unsere Zukunft und die unserer Tochter und nicht um nun meine Schwiegereltern zu finanzieren.
Vielen Dank und liebe Grüße
Eltern Hartz4 Empfänger, mit einziehen lassen?
Es kann grundsätzlich geprüft werden, ob den Mann in der Lage ist, für seine Eltern Unterhalt zu zahlen. Dafür müssen die Schwiegereltern nicht bei euch im Haus leben. Du allerdings bist dabei außen vor, weil es nicht deine Eltern sind.
Ob dein Mann zahlen kann und ggf. wieviel, kann dir hier niemand sagen.
mal ne ganz andere frage. wie helft ihr ihnen, wenn sie in diese wohnung ziehen?
Hallo,
nein, andersrum würde ein Schuh daraus werden:
die Schwiegereltern/Eltern bzw. das Amt hilft den Hausbesitzern ihre Hypothek abzubezahlen indem es die Miete an sie, als Vermieter (natürlich wird der Mietvertrag dann so angepasst werden, wie es das Amt vorschreibt) zahlen/zahlt.
LG
und dafür sollen sie dann auch noch dankbar sein, vermutlich
Da es sich ja um eine abgeschlossene Wohnung handelt und ihr sicher auch einen richtigen MIetvertrag aufsetzen würdet, geht das.
Dein Mann ist auch nicht verpflichtet, für seine Eltern aufzukommen.
****Dein Mann ist auch nicht verpflichtet, für seine Eltern aufzukommen. ****
Da hängst du dich aber weit aus dem Fenster. Ob der Mann verpflichtet ist für seine Eltern Unterhalt zu zahlen, hängt einzig und allein davon ab, welche finanziellen Möglichkeiten er hat.
Naja,
wenn ich die Zahlen, die die TE genannt hat, verwende, entfällt die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern.
Er: 1600 Euro Selbstbehalt
Sie: 1280 Euro Selbstbehalt
Dazu die Einkommensbereinigung (Hausrate, Versicherungen, sonstige Darlehen etc.)
Bei dem genannten Haushaltseinkommen von 3500 Euro und der Tatsache, dass ihr Kind vorrangig unterhaltsberechtigt ist, bleibt da nichts übrig.
Hallo,
ich finde es toll, dass Du Dir Gedanken um Deine Schwiegereltern machst. Die Anfeindungen, die Du hier bekommen hast, sind mir unverständlich, von wegen: Das Amt zahlt Euren Kredit ab. So ein Blödsinn! Wenn Ihr die Wohnung anderweitig vermieten würdet, könntet Ihr wahrscheinlich mehr als das bekommen, was das Amt den Schwiegereltern für die Miete zahlt. Und warum die beiden betreut wohnen lassen, wenn sich die Familie kümmern kann und auch möchte.
Macht also einen Mietvertrag mit den Schwiegereltern und gut ist es.
Ob Dein Mann finanziell für seine Eltern aufkommen muss, weiß ich nicht. Aber ich denke, wenn das so sein sollte, dann muss er das auch, wenn sie irgendwo anders wohnen.
LG, Cinderella
Hi,
Unterhaltspflichtig seid ihr unter Umständen auch so. Aber erstmal müsst ihr in der Lage sein eure eigenen Kredite zu bedienen, zudem seid ihr 3 Personen.
Aber ich höre hier immer, dass du nicht zur Kasse gebeten werden kannst. Wenn kein Ehevertrag besteht, gehört dir die Hälfte des einkommens deines Mannes andersherum genauso. In der Berechnung einer etwaigen Unterhaltspflicht werden eure Gehälter zusammen addiert und die kompletten Schulden berücksichtigt.
Lg