Hallo und guten Morgen liebe Gemeinde,
in mir brodelt es gerade riesig, aber ich versuche meinen Fall ruhig zu schilder. Ich hoffe der ein oder andere kann mir helfen.
Es geht darum, dass ich eben von meinem AG (Zeitarbeitsfirma - Urlaub nach Bundesurlaubsgesetzt geregelt) erfahren habe dass mir statt meinen 16 Tagen Urlaub angeblich nur 8 Tage zustehen würden.
Wie kommen die darauf? Deren Antwort:
Mein Mutterschutz beginnt am 26.05.(So), mein letzter Arbeitstag wäre der 24.05.(da ich nur Mo-Fr arbeite). Folglich wäre der Monat Mai nicht voll und mir würdenn nur je 2 Tage von Jan-April zustehen. Ich könnte ja hinterher den Resturlaub nehmen. Ja könnte man, aber ich brauch den Urlaub, da ich merke das es einfach immer schlechter wird mit arbeiten. Außerdem steht mir der Mai doch auch zu, oder??
Aber ist es nicht so, dass laut Bundesurlaubsgesetz ich den ganzen Urlaub (also auch die Zeit des MuSchu) vorher nehmen kann. Und den Mai dürfen die mir doch nicht wegen 4 AT verweigern. Schließlich bin ich in Mutterschutz -> damit im Kündigungsschutz und habe Anspruch auf diese Tage.
Kann mir jemand helfen die genauen Gesetzesparagraphen zu finden damit ich denen das deutlich machen kann. Bin echt verzweifelt. Das darf doch nicht war sein, dass mein so viele Einbußen hinnehmen soll.
Gruß von der einwenig ratlosen und verweifelten
Harzgeist
Arbeitgeber streicht Urlaub in SS - darf er das?
Der AG muß Dir nicht den kompletten Urlaub schon vor Mutterschutz gewähren.
gruß,
W
Auch den Mai nicht??
Denn am Freitag war ich schonmal da (Stundenzettel abgegeben ) und da wurde mir noch gesagt, dass deren Rechtsabteilung mir 16 Tage zusteht. Aber heute früh sind es nur noch 8?? Ist das rechtens?
Schlriftlich habe ich leider nix bekommen.
Du hast anteiligen Anspruch bis Ende der Mutterschutzfrist, der AG muß Dir die Entnahme aber nicht vor Mutterschutzbeginn gewähren!
gruß,
w
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-622583/Wieviel-Urlaub-steht-mir-zu-wenn-ich-im-Juni-entbinde.html
siehe letzte Antwort
vg, m.
Schon komisch,
kaum schreibe ich hier, ruft mich eben die Firma an und geseht mir großzügiger Weise *ironie off* die 2 Tage für Mai zu. Aber die Zeit für MuSchu wollen sie trotzdem nicht geben.
Und nein sie können nicht wissen das ich hier schreibe, da ich zuhause bin(krank).
Mit denen würde ich gar nciht diskutieren. Lege ihnen den § 17 MuSchG vor:
"Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Der Urlaub steht dir zu. Wann sie ihn dir gewähren ist eine andere Sache.
vg, m.
"Aber die Zeit für MuSchu wollen sie trotzdem nicht geben."
Ich denke, den sollst Du im Anschluß gewährt bekommen?!
Hallo,
der Mai steht dir natürlich als voller Monat noch zu - genauso wie alle anderen Monate, in denen du ebenso Mutterschaftsgeld beziehst (es ist also defitiv mehr als nur der Mai). Monate mit Mutterschaftsgeldbezug werden so gerechnet, als hättest du wirklich gearbeitet.
Ansonsten ist allerdings der AG im Recht. Dir steht der Urlaub zu - wann er ihn dir gewährt, ist deine Sache. Wenn du allerdings nicht mehr in der Lage bist arbeiten zu gehen und du Angst hast, dein Kind zu gefährden, sprich doch mal mit deinem FA. Es gibt ja schließlich noch die Möglichkeit eines BV.
Wenn dein ET der 7.7. ist, dann geht dein Mutterschutz ja bis Ende August. Ggf. sogar noch einige Tage bis in den August hinein.
Der Arbeitgeber darf dir für jeden VOLLEN Kalendermonat, den du in Elternzeit gehst den Urlaub anteilig kürzen. Nehmen wir also an, dass dein Kind so geboren wird, dass du nur bis Ende August Mutterschutz hast und im September dann in Elternzeit gehen würdest, dann würde dir 8/12 des Jahresurlaubes zustehen. Urlaubsanspruch hast du mindestens bis Ende Mutterschutz und nicht bis Anfang Mutterschutz.
Natürlich wird der Urlaub, den du vorher schon genommen hast aus 2013 abgezogen.
Der Arbeitgeber muss dir allerdings aber den Urlaub tatsächlich vorher nicht gewähren, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, dass du ihn nimmst. Er muss ihn dir auch nicht auszahlen. Urlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Theoretisch kann dein AG auch sagen, dass du den Urlaub dann nach dem Mutterschutz/der Elternzeit nehmen sollst.
Allerdings wird es schon schwer für den AG zu argumentieren (gerade bei Leiharbeit), dass betriebliche Belange derartig schwer wiegen, dass eine hochschwangere MA den Urlaub vor dem Mutterschutz nicht mehr gewährt bekommen kann.
Ich würde mir die entsprechenden Paragraphen aus dem BEEG und dem Mutterschutzgesetz raus suchen, auf x/12. des Urlaubes bis zum ENDE des Mutterschutzes bestehen und diesen dann auch vor dem Mutterschutz beantragen. Wenn eine Ablehnung kommen sollte, dann kannst du ja noch mal ein nettes schreiben aufsetzen, dass der Arbeitgeber den Urlaub nur verwehren kann, wenn dringende betriebliche Umstände dies erfordern und er dir bitte darlegen soll, welche dringenden Umstände bei einer schwangeren Zeitarbeitsnehmerin vorliegen.
Verweigert der AG den Urlaub dann immer noch müsstest du deinen Anspruch einklagen. Aber das musst du mit dir selber ausmachen, ob du das möchtest, oder nicht.