Hallo,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Nach Insolvenz wurden wir von einem anderen Unternehmen übernommen. So nun zum Problem.
Ich habe am 13.2.2012 dort angefangen zu arbeiten. An meiner Hochzeit hatte ich in der Woche Urlaub sowie Sonderurlaub beantragt.
Erst jetzt nach der Übernahme kam heraus das der Sonderurlaub nicht gezählt wurde sondern als normaler Urlaubstag abgerechnet wurde.
Laut neuem Personalchef könnte man das nicht mehr nachträglich ändern, obwohl sogar noch der Urlaubszettel existiert der unterschrieben und genehmigt wurde und wo extra geschrieben wurde das ich heirate und eben Sonderurlaub für diesen Tag beantrage.
Weiteres Problem. Laut dem neuen Inhaber bin ich mit meinen Urlaubstagen im Minus, weil ich anteilig auch für Februar meine Urlaubstage gerechnet habe. Was ist nun richtig? Arbeite ja seit über einem Jahr dort. Eigentlich habe ich einen Anspruch von 30 Tagen im Jahr. Ist es richtig das ich erst ab März anteilig Urlaubstage bekommen habe?
Liebe Grüße
Urlaubsberechnung bei Arbeitsbeginn Mitte vom Monat + Sonderurlaub
Hallo!
Warum kann man das nachträglich nicht ändern? Da würde ich nachhaken, das kann eigentlich nicht sein!
Und dir steht für Februar der volle Urlaubsanspruch zu!
Du hast mehr als den halben Monat dort gearbeitet, also bekommst du auch die Tage für Februar. (30/12*2)!
Keine Begründung bei 1. Sache.
Beim Urlaubsanspruch beziehen sie sich darauf das man nur für jeden vollen gearbeiteten Monat Urlaubstage anteilmäßig bekommt.
"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage
aufzurunden.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben"
Hallo,
Ich kenne es nur so, dass angebrochene Monate nicht zählen.
Lg
Was sagt ihr hierzu?
2. Ausscheiden des Arbeitnehmers nach erfüllter Wartezeit bei Vertragsbeginn während des Jahres
Wird das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer erst im Jahr begründet und scheidet dieser dann später nach erfüllter Wartezeit aus, dann besteht ebenfalls ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Arbeitnehmer muss sich aber – zur Vermeidung von Doppelansprüchen – beim nächsten Arbeitgeber den bereits gewährten Urlaub anrechnen lassen.
Beispiel: Der Arbeitnehmer nimmt aufgrund des Arbeitsvertrages die Arbeit am 1.03.2012 auf. Er hat den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Urlaub wurde bisher nicht genommen. Er scheidet – nach erfüllter Wartezeit – 30.09.2012 (z.B. aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers) aus dem Arbeitsverhältnis aus. Der Arbeitgeber gewährte bis dahin auch keinen Urlaub mehr. Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt und hat einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Das heißt, dass der Arbeitnehmer hier einen Abgeltungsanspruch von vollen 20 Tagen hat. Dies wird in der Praxis fast immer falsch berechnet!
Das Ergebnis des obigen Beispiels ist wahrscheinlich für die meisten Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer überraschend. Viele hätten hier nur einen Urlaubsanspruch für den Zeitraum von März bis September (7 Monate) berechnet und wären auf 12 Tage an Abgeltung (Aufrundung von 11,66 – gekommen : siehe zum Problem der Auf- und Abrundung von Urlaubstagen den Artikel “Berechnung von Bruchteilen von Arbeitstagen“. Wie bereits geschrieben, muss sich aber der Arbeitnehmer nach § 6 BUrlG zur Vermeidung von Doppelansprüchen bereits vorher (beim früheren Arbeitgeber – als im Zeitraum bis März 2012) Urlaub anrechnen lassen.
Teilurlaubsanspruch bis zur Vollendung der Wartezeit
Bis zum Ablauf der Wartezeit ist es nicht so, dass der Arbeitnehmer gar keinen Anspruch auf Urlaubsgewährung gegenüber dem Arbeitgeber hat, sondern der Arbeitnehmer hat vielmehr bis dahin einen Anspruch auf Teilurlaub (§ 5 BUrlG).
Habe ich dann nicht sogar den Anspruch auf 30 Tage Urlaub in 2012 gehabt? Habe Anfang 2012 bei keinem anderen Arbeitgeber gearbeitet.
Oder verstehe ich da was falsch?