Steuererklärung Nebenkostenabrechnung

hallo zusammen,

wir haben uns gestern an die Steuererklärung gesetzt und wollten sie soweit fertig machen. Jetzt ist aufgefallen, dass wir auch als Mieter Dienstleistungen, die am Haus verrichtet wurden (wie Schneeräumung, Gärtner etc.), angeben können.

Ebenso bin ich als Studienrätin in der Lage ein Arbeitszimmer abzusetzen. Dies umfasst auch die anteiligen Nebenkosten.

Leider haben wir bisher keine Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten und werden sie wahrscheinlich auch nicht bis Ende Mai zugesandt bekommen.

Was kann ich nun tun?

- Auf die Handwerkerleistungen verzichten?
- die Warmmiete angeben und somit die vorausbezahlten nebenkosten angeben und dann ggf. Nachzahlungen oder Rückzahlungen verschweigen?

Ich bitte um Rat, da dies erst meine erste Steuererklärung in eigener Wohnung ist.

Herzlichen Dank
schmollmops

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Erzähle mal etwas über das Haus? Wie viele ?ohnungseigentümer gibt es? Gibt es einen Verwalter?

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Das Haus besteht aus 4 Parteien, wir haben die Vermieter unter uns wohnen. Unsere und deren Wohnung 90qm, die anderen Wohnungen ca. 65-70 qm. Der Vermieter gibt das an einen Berechnungsservice, der zusammenarbeitet mit der Ablesefirma der Verdunstungsröhrchen.

Die Vermieter sehen das nicht so arg eng, wir kommen aber gut mit Ihnen aus und wollen auch keinen Ärger, da das Verhältnis freundschaftlich ist. Soi wie es eben sein kann, wenn die Vermieter im Alter unserer Eltern sind (ca. 55 jahre alt).

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In dem Fallgeht es so:
Ich nehme an, es geht um die entsprechenden Posten auf der Nebenkostenabrechnung. Denn etwas anderes darf der Vermieter dir ja nicht in Rechnung stellen, bzw. Du haettest dann ja eine direkte Rechnung des Handwerkbetriebs, die du absetzen koenntest. Aber auch die einzelnen Posten auf der Nebenkostenabrechnungen gehen. Pass nur auf mit deinem Arbeitszimmer, dass du es nicht doppelt absetzt! Da wird das Finanzamt ärgerlich. Das Arbeitszimmer musst du rausrechnen vorher.
Also du nimmst einfach deine gezahlten Nebenkosten fuer diese "handwerklichen Leistungen" und setzt sie unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" ab. Es zählt hier kein "Schaetzprinzip", sondern das Abflussprinzip. Also das, was du wirklich gezahlt hast, kommt rein. Im naechsten Jahr jedoch wird zusaetzlich der Wert der Nachzahlung/Erstattung berücksichtigt. Natuerlich musst du das nachweisen.
Das Arbeitszimmer setzt du unter Werbungskosten ab. Hier musst du jedoch genauestens auf deine Berufsbezeichnung auf der ersten Seite des Mantelbogens achten. Nur wenige Berufe duerfen ein Arbeitszimmer haben, eine falsche Benennung fuehrt schon zur Streichung. Beim Arbeitszimmer ist zunaechst wichtig, dass es wirklich existiert. Es gibt ganz genaue Vorgaben, wie ein Arbeitszimmer auszusehen hat, was darin sein darf ... Und noch wichtiger: was nicht. Dann nimmst du genau die qm des Arbeitszimmer und rechnest immer per Dreisatz die Kosten aus fuer Miete, Nebenkosten, Strom. Sonstige Kosten (Externe Putzfrau, Maler, Neuanschaffungen,...) werden direkt zugeordnet.

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Zur Not kannst Du die Angaben mit der Steuererklärung für 2013 machen.

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Man gibt entweder die geschätzten Kosten an und reicht mit der nächsten Steuererklärung die endgültige Abrechnung nach oder man gibt die Nebenkosten in der Steuererklärung für 2013 mit an.

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Hallo,

wir bekommen unsere Nebenkostenabrechnung auch immer erst im Dezember#augen
Also im Dezember 2013 bekomme ich die Abrechnung von 2012#aerger

Also muss ich auch immer das JAhr davor angeben, dass heisst dieses Jahr werde ich in der Steuererklärung 2012 die Nebenkosten von 2011 angeben.

LG
Peachii

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Wo kann man das genau angeben? Muss nämlich meine Steuererklärung auch noch machen!

Danke für ne Info!

Nudelmaus

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Hauptvordruck
Seite 3
Zeile 74 "haushaltsnahe Dienstleistungen"

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#danke

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