Wie lange darf der Chef rückwirkend Abrechnungen verändern?

Hallo!

Ich habe 8 Monate einen 400 €-Job gehabt. Angefangen habe ich dort, als ich noch in der Elternzeit war - das waren die letzten 3 Monate der Elternzeit (Juli bis einschließlich September).

In diesen Monaten habe ich ca. 466 € erhalten (400 € + Fahrtkosten + Kinderbetreuungskosten).

Diese Abrechnungen habe ich natürlich bei der Elterngeldstelle vorgelegt und dementsprechend habe ich dann mein neu berechnetes Elterngeld erhalten. Bis dahin ist also alles gut.

Ab Oktober war ich dann arbeitslos und habe mein Arbeitslosengeld 1 mit diesem 400 €-Job aufgestockt. Auch im Oktober habe ich 466 € erhalten. Die wurde selbstverständlich auch beim Arbeitslosengeld angerechnet.

Im November hatte ich Urlaub. Als ich wieder kam, habe ich plötzlich eine Abrechnung in Höhe von 300 € gehabt (240 € gehalt und der Rest Fahrtkosten und Kinderbetreuung). Als ich meinen Chef fragt, was das soll, meinte er, dass ich mir ja nur einen gewissen Betrag zum ALG 1 dazu verdienen dürfte (165 € + 48 € Fahrtkosten), deshalb würde er jetzt weniger zahlen, damit mir nicht so viel abgezogen wird und er müsste dann weniger Sozialabgaben zahlen. Die Stunden, die dann sozusagen übrig wären, könnte ich ja dann irgendwann mal abbummeln.

Ich fand sein Verhalten komisch, war aber trotzdem erstmal einverstanden, denn tatsächlich änderte sich finanziell ja für mich nichts. Die Differenz wurde wie immer beim Arbeitsamt angerechnet, die Stunden, die übrig blieben, würde ich dann abbummeln.

Dann war ich auf Mutter-Kind-Kur (3 Wochen sozusagen ein "Krankenschein", hier haben sich 40 Stunden aufgestockt), dann war mein Sohn im Krankenhaus, die Tagesmutter krank, ich krank, so dass ich nochmal 3 Wochen nicht bei der Arbeit war, sondern eine Krankmeldung hatte.

Schon allein hieraus ergeben sich nun also 60 Stunden. Und dann noch die Stunden, die mein Chef einfach einbehalten hat.

Nun habe ich zum 01.03. einen neuen Job bekommen, wo ich mehr arbeite. Also habe ich meinen 400 €-Job gekündigt.

Mit dem Ergebnis: Ich habe 119 Überstunden, die noch nicht bezahlt sind.

Mein Chef streitet jetzt ab, dass es so viele Stunden sind (er meint, es wären 10 Stunden) - wobei ich für JEDEN Tag eine genaue Auflistung habe, was genau ich gemacht habe. Ich kann also alle meine Arbeitsvorgänge im 15-Minuten-Takt nachweisen (das war sein Wunsch, dass alle Mitarbeiter solche Stundenlisten führen).

Jetzt will er nachträglich alle Abrechnungen korrigieren. Also von November bis einschließlich Februar.

Er möchte jetzt also diese 4 Gehaltsabrechnungen um 20 Stunden aufstocken. Dann wären 80 Stunden von den 119 Stunden abgegolten. Was ist mit den restlichen 39 Stunden?

Abgesehen davon habe ich natürlich von diesen 80 Stunden dann nichts, weil ich sie an das Arbeitsamt zurück zahlen muss, richtig? Ist natürlich okay, war mir ja von vorn herein bewusst, als ich den Job angenommen habe. Oder ist es maßgeblich, WANN man Zahlungen erhält?

Also, kann mein Chef einfach die letzten 4 Gehaltsabrechnungen abändern? Und was passiert mit meinen restlichen 39 Stunden?

Danke!

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Was Dein Chef macht ist Betrug und Steuerhinterziehung.

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Warum hat Dich dieser Betrug denn bislang nicht gestört und jetzt doch?

Lg

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Wer sagt, dass es mich nicht gestört hat?

Mein Chef hat beschlossen, mir weniger auszubezahlen, nicht ich. Das Arbeitsamt ist darüber informiert, dass es noch unbezahlte Stunden gibt. Und zwar schon seit Dezember! ;) Ich habe also nie etwas verheimlicht.

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Du schreibst, Du wärst damit einverstanden gewesen.
Du hast das Arbeitsamt informiert, dass Du Zahlungen hinsausögerst und das Finanzamt usw. auch?

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Tja, sowohl du, als auch dein Chef haben Betrug und Steuerhinterziehung gemacht. Was willst du nun machen? Dich dagegen wehren? Wem willst du es denn sagen? Sieh zu, dass du dich mit deinem Chef so einigst. Er sitzt am längeren Hebel. Du kannst dich nicht wehren.
Na klar kannst du dich und deinen Chef anzeigen. Eventuell musst du auch nur die 80 STunden an das Arbeitsamt "abtreten", aber die Wahrscheinlichkeit ist doch eigentlich größer, dass du noch Strafe zahlen musst. Und höchstwahrscheinlich hast du ja auch noch deutlich mehr als 15 Stunden/Woche gearbeitet (wie kommt es sonst zu 119 Überstunden in 6 Monaten), so dass du eigentlich gar kein ALG1 hättest beziehen dürfen.

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Ich habe nicht mehr als 15 Std. die Woche gearbeitet.

119 unbezahlte Stunden in 6 Monaten = 20 Stunden pro Monat = 5 Stunden pro Woche, die unbezahlt sind. Gearbeitet habe ich 12 Std. pro Woche, also inkl. dieser 5 Stunden.

Ich bin also unter meinen 15 Stunden und nie drüber - was ich ja anhand meiner Stundenlisten nachweisen kann.

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Tja, dann hast du immernoch "schwarz" gearbeitet. Das ist und bleibt verboten in Deutschland.

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Bist du Rechtsschutzversichert?

Gruß

Manavgat

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Nein, aber ich habe jetzt einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt gemacht für nächste Woche.

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Macht Sinn!

Gruß

Manavgat