Ende der Elternzeit naht- Arbeitgeber hat keinen Job frei!

Hallo,
also ich war jetzt nach der Elternzeit (läuft im Juli ab) drei Jahre und sieben Monate nicht arbeiten, wegen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und eben drei Jahren Elternzeit.
Mein Arbeitgeber und ich hatten kaum Kontakt in dieser Zeit, nur zwei drei Briefe und eben die schriftliche Bestätigung an mich, dass ich am 16.07. 13 wieder zu arbeiten anfange.
Mir war vorher schon klar, dass ich nicht auf meinen alten Posten zurück komme
(Krippenleiterin, bin Sozialpädagogin mit 30 Stunden/Woche).
Allerdings hat mein Arbeitgeber sieben soziale Einrichtungen und ständig Springer, Schwangerschaftsvertretungen etc. eingestellt- mein Vertrag ist unbefristet.
Da dachte ich natürlich, irgendwo kann man mich schon in eine Einrichtung integrieren, bin flexibel.
Jetzt habe ich vier Monate vor Ablauf der Elternzeit einen Brief geschrieben an die Verwaltung (ist ein Verein, seit früher komplett neue Leute, die ich nicht kenne), dass ich gerne einen Gesprächstermin hätte um meine Rückkehr zu planen.
Da riefen die gleich an und sagten, es wäre nichts frei zum Sommer- ich soll kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder auf Abruf stundenweise als Springerin arbeiten an wechselnden Orten (komplett bezahlungsmässig unterhalb meines Vertrages).
Ich möchte nichts unterschreiben,werden die mich wirklich so einfach los?
Brauche ich jetzt schon einen Anwalt? Oder eine Beratung beim Arbeitsamt?
Bin allein erziehend und finde in meiner Wohnortnähe nicht so leicht, vor Allem fast sofort, einen neuen Job.
Bin irritiert, dachte immer, der Arbeitgeber stellt nur jemanden als Ersatz ein befristet bis zum Ablauf der Elternzeit der Vorgängerin. Dass innerhalb eines Trägers Personal hin und her geschoben wird, ist mir klar, aber man kann doch nicht ohne Befristung Leute einstellen, für die dann kein Platz mehr ist,oder?
LG und danke schon mal für Tipps!
marti

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Hallo,

ich würde zu einem Anwalt gehen und mich bereits jetzt beraten lassen. Die können dich ncihts so einfach los werden. Sie müssen dir einen gleichwertigen Job anbieten. können sie das nicht, ist das ihr Problem. Wenn sie dich kündigen wollen, werden sie es schwer haben, dass bei euch das Kündigungsschutzgesetzt greift und ich anhand deiner Angaben nciht davon ausgehe, dass eine ordentliche Kündigung durch den AG möglich wäre.

vg, m.


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Das ist ja schön, was dein AG möchte, aber du wirst natürlich nicht kündigen und auch nicht so dumm sein einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Der Ag kann dir frühestens am 16.7.2013 kündigen und das auch nur unter Berücksichtigung der Sozialauswahl. Da hat er also schlechte Karten!
Also nein, sie werden dich nicht so einfach los. Wenn keine Stelle für dich frei ist muss eben jemand anderes dafür gehen!

Achso und du bekommst das Geld, was du vorher auch bekommen hast, egal wo du eingesetzt wirst, aber deine Arbeit muss eh gleichwertig sein, sie können dich z.B: nicht in die Küche stecken.

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Boah, wie krass. Das geht bestimmt aufs Gemüt!

Jetzt aber schön die Sache aussitzen und ganz professionell einen Anwalt einschalten. Du hast ein Recht auf den Arbeitsplatz, der dir vertraglich zugesichert ist. Und auf den würde ich an deiner Stelle auch bestehen. Punkt aus.

Lass dich nicht auf einen neuen Vertrag ein. Schon gar nicht, wo womöglich noch eine Probezeit drin steht!

Viele Glück und halt uns auf dem Laufenden!


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Ergänzung zu den anderen:

Du stehst natürlich am 16-07- bei denen auf der Matte und bietest deine Arbeitskraft an:-)

Die können dich kaum loswerden

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Hallo,
letztendlich wirst du die Kündigung nicht verhindern können. Das sollte dir jetzt schon mal klar sein. Allerdings sollte schon alles ordnungsgemäß ablaufen. Weder eine Kündigung deinerseits, noch ein Aufhebungsvertrag ist ordnungsgemäß. Wenn SIE den Vertrag nicht mehr erfüllen können, dann müssen SIE dir auch kündigen. Das können sie frühestens an deinem ersten Arbeitstag und dann auch mit der ganz normalen Kündigungsfrist. Dir steht in dieser Zeit natürlich noch Urlaub zu (auch eventuell noch der "alte" Urlaub von vor der Elternzeit).

Da du sicherlich bereits einige Jahre bei dem AG gearbeitet hast, und der AG offenbar auch etwas größer ist, gibt es auch noch gewisse "Regeln" bei der Kündigung von Mitarbeitern zu beachten. Es muß u.a. eine "Sozialauswahl" (http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html) beachtet werden. Und da hast du nun wiederum ganz gute Karten.

Da der AG dich aber trotzdem nicht mehr haben will und euer Arbeitsverhältniss schon allein durch die Klage massiv getrübt sein würde, wird das Ganze nur auf eine Abfindung herauslaufen.

"Bin irritiert, dachte immer, der Arbeitgeber stellt nur jemanden als Ersatz ein befristet bis zum Ablauf der Elternzeit der Vorgängerin."
Nein, eigentlich ist dieses Verhalten leider sehr üblich. Kein AG hat gesteigerte Lust 2 mal jemanden neu einzulernen - egal ob die 2. "Neue" eigentlich eine "Alte" ist, die nur in Elternzeit war. Und wenn man nun noch bedenkt, dass nicht wenige Frauen während der Elternzeit noch ein 2. Kind bekommen, sind das dann ganz ordentlich Jahre aus dem Job raus. Selbst du nach "nur" knapp 4 Jahren hast ja festgestellt, dass du niemanden mehr kennst. Vielleicht sind die "Neuen" aber auch nun ein ziemlich gut eingespieltes Team und brauchen absolut keine neue Leitung?

Du solltest aber sowieso einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

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"Da der AG dich aber trotzdem nicht mehr haben will und euer Arbeitsverhältniss schon allein durch die Klage massiv getrübt sein würde, wird das Ganze nur auf eine Abfindung herauslaufen."

Wie kommt man nur immer auf so eine Idee, gerade wenn der Ag größer ist und sie mit diesem gar nichts direkt zu tun hat, da sie ja eine "niedrigere" Chefin hat, die evtl. davon nicht mal was weiß oder ähnliches, kann das auch ein total normales weiteres Arbeitsverhältnis sein.
Geklagt wird wenn eh auf Wiedereinstellung oder Rücknahme der Kündigung bei einer Kündigungsschutzklage, alles andere ist nicht zulässig!

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"da sie ja eine "niedrigere" Chefin hat,"
So wie ich das im Ausgangsthread verstanden habe, IST SIE die "Chefin". Der Träger will ihr kündigen. Sie ist/war Leiterin einer Kinderkrippe. Nein, sie hatte keine "niedere" Chefin. Sie selbst ist schon die Chefin.
Aber ich kenne das aus unserer Kita. Die Leiterin war in Mutterschutz/Elternzeit. In der Zeit spielte sich das Team eben ohne sie super ein, neue MA kamen, andere gingen. Der Träger (bei uns eine Kirche) hatte ihr natürlich ihren Arbeitsplatz freigehalten. Aber sie kam mit den veränderten Bedingungen nicht mehr klar bzw. das Team kam eben auch ohne sie klar. Irgendwann war sie "dauerkrank". Dann kam die Kündigung.
Klar klagt man auf Widereinstellung oder Rücknahme der Kündigung. Aber die wenigsten Klagen enden auch in einem Richterspruch. Meistens einigen sich die Parteien untereinander... rate mal wie? ;-)

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naja darum hält man ja eigendlich auch in so einer langen zeit kontakt zum arbeitgeber

weil das kommt so rüber wie ach mir doch egal das job und was dann passiert

weil woher soll der nun wissen das du wieder kommen willst und du weist selber wie rah die betreungskräfte sind und gesucht werden

mit hallo hier bin ich kommt man selten weit

und nein so einfach kündigen geht nicht

ABER sie werden alles tun um dich los zu werden

das sollte dir nun bewußt sein

und ich denke auf deine alte lohnebene wirst du so nicht kommen

denn die ist sicherlich an die leitungsposition gekoppelt

und die hast du ja dann nicht mehr inne

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"und ich denke auf deine alte lohnebene wirst du so nicht kommen

denn die ist sicherlich an die leitungsposition gekoppelt

und die hast du ja dann nicht mehr inne"

Natürlich wird sie an die wieder kommen, denn der Arbeitgeber ist ja laut Gesetz daran gebunden ihr das weiter zu zahlen (mindestens), was sie vor der Elternzeit verdient hat bzw. die selbe Stufe. Eigentlich müssen sie ihr ja auch eine Vergleichbare Position geben, nämlich eine Leitungsposition, wenn sie die nicht haben, dann eben eine andere Position, die ähnliche Aufgaben hat, aber das Gehalt muss das wie vorher bleiben.

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Du bist doch nicht blöd und glaubst den sch...ß?

Der AG hat das Problem. Damit du keinen Fehler machst, wende dich an eine Anwältin zwecks Beratung.

Gruß

Manavgat