Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage für meine Schwester. Sie hat zunächst eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht. Danach Abitur. Im Anschluss hat sie eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht, mit den theoretischen und methodischen Prüfungen. Diese hat sie auch mit gutem und sehr gutem Erfolg bestanden. Leider fehlt ihr momentan noch die staatliche Anerkennung, weil sie wegen des Verbundsstudiengangs nur eine verkürztes Berufspraktikum absolviert hat.
Momentan schreibt sie an Ihrer Bachelorarbeit und ist voraussichtlich im Juli fertig mit dem Studium. Die staatliche Anerkennung erfolgt dann im Oktober (evtl. auch früher, aber das ist noch nicht sicher). Selbstverständlich hat sie sich vor ein paar Wochen schon für einige ausgeschriebene Stellen beworben. Bei einem privaten Träger, der mit dem Jugendamt zusammenarbeitet, hatte sie nun vor zwei Wochen einen Probearbeitstag. Der Arbeitgeber würde sie am liebsten schon sofort einstellen. Sie möchte das auch. Allerdings gibt es jetzt wegen der fehlenden staatlichen Anerkennung einige Unstimmigkeiten bzgl. der Gehaltseinstufung (TVöD).
Zur Info: Wir wohnen in Hessen. Nur weil wir wissen, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann.
Unsere Frage ist nun, ob es Gesetzestexte gibt, die festlegen, dass man hier in Hessen auch ohne staatliche Anerkennung als Erzieherin angestellt werden kann. Ansonsten würde sie nämlich als pädagogische Fachkraft eingestellt werden, die sonst keine abgeschlossene, pädagogische Ausbildung vorweisen müssen. Gehaltstechnisch macht es einen deutlich Unterschied und meine Schwester möchte einfach keinen finanziellen Nachteil haben, nur weil sie aus organisatorischen Gründen noch keine staatliche Anerkennung vorweisen kann. Eine Ausbilderin hat ihr nun den Tipp gegeben, dass es eben doch funktioniert, dass man als Erzieherin angestellt wird und dementsprechend mehr Gehalt bekommt. Allerdings hat sie ihr keine gesetzlichen Grundlagen genannt. Und morgen hat meine Schwester den Termin zur Vertragsunterzeichnung. Deshalb eilt es etwas.
Wir würden uns über Hinweise sehr freuen! Ich euch im Voraus!
Liebe Grüße
Marie
Anstellung als Erzieherin in Hessen auch mit fehlender stattlicher Anerkennung möglich?
Hallo Marie,
leider habe ich keine Antwort auf deine Frage. Aber sie kann es doch im Arbeitsvertrag festlegen lassen, dass sie, sobald sie die Anerkennung nachweisen kann in die entsprechende Gehaltsstufe wechseln kann?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wie eine Erzieherin mit Anerkennung eingestuft wird, wenn sie noch keine Anerkennung hat (wozu gäbe es sons die Vorgabe?).
VG
B
für deine Antwort!
Das Ding ist, dass meine Schwester die Prüfungen zur staatlichen Anerkennung ja schon abgelegt und mit gut / sehr gut bestanden hat. Es fehlen ihr lediglich ein paar praktische Stunden, die sie aber wegen des Studienaufbaus nicht ableisten konnte. Das ist aber normal und geht ihren Kommilitonen so. Sie hat nun auch schon alle Module des Studiums bestanden. Das Einzige, was ihr noch fehlt, ist die Note der Bachelorarbeit. Aber für 5 Punkte bzw. eine 4 reicht es ziemlich sicher. Meine Schwester ist sehr ehrgeizig. Im Prinzip ist es nur noch Formsache.
Bei mir war es damals ähnlich. Ich hatte mein Studium im April schon bestanden, bekam das Zeugnis aber erst im Juni. So in etwas ist es bei ihr auch.
Ich schreibe unten noch mal mehr dazu.
ich habe direkt nach abgabe meiner diplomarbeit eine "Diplompädagogenstelle" angetreten.
so lange ich noch kein zeugnis vorweisen konnte wurde ich in der niedrigsten gehaltsstufe eingruppiert.
so bald ich das zeugnis vorweisen konnte, wurde ich rückwirkend als pädagogin vergütet. es ging um etwa 3 monate bei mir glaub ich, bis das zeugnis fertig ausgestellt war.
was ich nicht ganz verstehe:
macht sie gleichzeitig ein studium? und warum dauert die staatliche anerkennung so lange? kann sie da nicht irgendwie was dran drehen?
wird diese dann rückwirkend bescheinigt?
eine grundlage kenne ich dazu nicht.
sie könnte sich eventuell von der mitarbeitervertretung/ dem betreibsrat der einrichtung beraten lassen
auch für deine Antwort!
Bei meiner Schwester ist es ähnlich. Sie wollte sich jetzt schon mal bewerben und hatte auch einige Zusagen. Nur haben ihr die Konditionen und die Gesamtsituation bei diesem AG besonders gut zugesagt. Sie hat dann einen Probearbeitstag absolviert und am Ende dieses Tages hat ihr Vorgesetzter direkt gesagt, dass er sie ab sofort einstellen will. Damit hatte meine Schwester nicht gerechnet. Sie hat dann zugesagt, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie zunächst Teilzeit einsteigt. Sie muss ab und zu noch an die Uni und kann eine Vollzeitstelle momentan noch nicht annehmen. Aber um dem AG entgegen zu kommen, hat sie ihm eben für Teilzeit zugesagt.
Daher ist da jetzt dieser Konflikt entstanden. Sie wollte erst dann beginnen, wenn sie komplett mit dem Studium fertig ist. Dann wären es auch nur noch 3 Monate gewesen, bis sie das Zeugnis zur staatlichen Anerkennung bekommt.
Sie will sich morgen nun ein vorläufiges Zeugnis holen, bevor sie zu dem Gespräch geht. Dann kann sie mit dem Vorgesetzten ja verhandeln, wie die Bezahlung in den ersten Monaten geregelt werden soll. Deinen Ansatz finde ich übrigens gut. Dass man in der ersten Zeit das niedrigere Gehalt bekommt, dann aber rückwirkend nach Zeugnisübergabe das höhere Gehalt ausgezahlt bekommt.
noch mal!