Hallo ihr lieben!
Mein Mann und ich gehen beide arbeiten, ich Verkäuferin und mein Mann ist in der Altenpflege beschäftigt!
Mein Mann hätte heut, morgen und am Donnerstag frei.
Gestern ist er nachhause gekommen und meinte so das er heut einen frühdienst machen müsste, Na gut... ist ja nicht schlimm da wir nichts geplant hatten und ich auch Dienst hatte!
In 4 Wochen heiraten wir, haben noch etliche Termine und die Termine legen wir uns so das wir gemeinsam an unseren freien Tagen sie erledigen können!
Vor einer halben Stunde in etwa rief die Oberschwester an und meinte das mein Mann morgen früh auf Arbeit komm soll, finde ich total mist da wir halt was vor haben, dies hat mein Mann auch gesagt das er ein Termin hat! Die Oberschwester sagte "wer es glaubt wird selig" und legte auf! Mein Mann und ich schauten uns an und waren baff!
Muss er morgen früh auf Arbeit?
Muss die Oberschwester das nicht eigentlich 24h vorher ankündigen?
Darf ein Arbeitgeber überhaupt jemand aus dem frei holen?
Lg
darf der Arbeitgeber einfach so das "frei" streichen?
"Darf ein Arbeitgeber überhaupt jemand aus dem frei holen?"
Ja, darf er aus dringenden betrieblichen Gründen. Hattet ihr allerdings wirklich etwas vor und hattet bereits Geld darein investiert, ist der AG euch schadenersatzpflichtig. War der Termin von heute z.B. ein Arzttermin, dann einfach den AG anrufen, sich entschuldigen und sagen, man hat einen Arzttermin, der eben extra in der freien Zeit genommen wurde - aber wenn eben so kurz vorher der Dienstplan geändert werden muß, kann dein Mann das ja nicht wissen...
Selbstredend muß dein Mann nun zu einer anderen Zeit frei bekommen.
Nur weil jemand fehlt, ist kein dringend betrieblicher Grund.
Irgendwie hast du mich jetzt nicht verstanden. Ich sprach vom Mann der TE.
Aber wenn im Betrieb "irgendjemand" fehlt und das war ebend die Notbesetzung im Pflegebereich des KH, dann ist das sehr wohl ein "dringender betrieblicher Grund". Das muß man immer schön differenzieren. Wenn niemand mehr auf die lebenserhaltenden Systeme achtet, ist das schon blöd - ganz besonders für die Kranken. Falls natürlich der "irgendjemand" die Putzkraft ist und der Mann der TE arbeitet als Pflegekraft, dann ist es irrelevant.
Nein, so einfach darf er es nicht, das muss er schon gut begründen und zu sagen, "wer es glaubt" ist schon frech. DAnn glaubt eben dein Mann auch nicht, dass er arbeiten gehen soll. Heißt aber, er muss sich den Dienstplan imemr festhalten, damit er dann was in der Hand hat.
Ja, das is wirklich frech! Naja er geht nun morgen aber es ist schon ärgerlich!
Aber aufregen bringt ey nicht's, man ist ja froh das man Arbeit hat
Wieso darf er das nicht? Ein Einspringen in einen anderen Dienst ist ja wohl schon eine Begründung.
Wenn mir einer von meinen Kollegen (gott sei dank gibt es sowas bei uns nicht) so kommen sollte, dann gäbe es zukünftig Dienst nach Vorschrift und keine freien Nachmittage. Da werden die Öffnungszeiten schön durchgearbeitet mit 1,5 Stunden Mittagspause.
Außerdem würde ich sehr genau drauf achten, ob DUUUU deine Arbeit auch vertragsgemäß verrichtest!! Wenn nicht, gibt es die Abmanung mit Begründung!
Du bist doch naiv, oder? Oder frech?
Der AG soll Euch einen Dienstplan geben der mindestens (!) zwei Wochen im Vorhinein die Arbeitszeiten festlegt.M.E sogar einen Monat im voraus.
Und jede Änderung hiervon bedarf erstmal grundsätzlich der Zustimmung des AN.
Sollten wirklich sehr wichtige Gründe eine Änderung ohne Zustimmung bedürfen dann muss das eine Ausnahme sein. Er kann nicht bei jedem Ausfall erwarten das einer einspringen MUSS.
Dann fehlt ihm schlichtweg Personal.
Weil ansonsten wie Du selbst siehst überhaupt keine Freizeitplanung möglich ist, wenn der AG immer nur sagen müsste "wir brauchen dich du musst kommen".
Ich würde gar nichts dazu sagen und eine gewisse Zeit verstreichen lassen. Dann würde die Oberschwester für ne Woche einen gelben Schein von mir bekommen. Vorzugsweise bei gutem Wetter.
https://www.kritische-ereignisse.de/berichte/ereigniss/1241.html
Hier findest Du, was Du wissen möchtest....
Alles Gute, Janette
Vielen lieben dank
Hallo
ein Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend. Der Ag kann fragen, dein Mann MUSS nicht kommen.Frei ist frei.
Bianca
Wenn ihr das nächste Mal frei habt, einfach nicht ans Telefon gehen. Ihr habt ja schließlich keine Rufbereitschaft und dürft an euren freien Tagen auch einfach nicht erreichbar sein.
Gruß
Sassi
Ein genehmigter Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend. Auch für den Arbeitgeber. Hat dein Mann frei, dann muss er nicht arbeiten. Egal, wann der Arbeitgeber das anordnen möchte.
Dein Mann kann sogar sagen, dass er in der Freizeit nicht angerufen werden möchte, muss nicht erreichbar sein. Freizeit ist Freizeit und über die darf der Arbeitgeber nicht bestimmen.
Fakt ist, dein Mann muß nicht arbeiten!