Erbe Haus teilen?

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kennt sich ja doch jemand aus.
Meine Eltern leben beide noch und haben 2 Kinder (meinen Bruder und mich). Mein Bruder wohnt noch bei meinen Eltern und wird doch auch wohnen bleiben.
Von daher wollen meine Eltern jezt das "Erbe" klären. Mein Bruder soll das Haus als Schenkung erhalten und ich soll ausgezalt werden. Das Haus wurde jetzt aufgrund dessen geschätzt, es hat einen Wert von 110.000 Euro. Das ganze würde ich also so verstehen, dass mein Bruder mir 55.000 Euro zahlt und das Haus gehört ihm (meine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht oder wie das heißt). Sie behaupten aber, mir würden nur 37.000 Euro zustehen....., als Pflichtteil. Ist das richtig und wenn ja warum? Wir wollen demnächst selber ein Haus kaufen, von daher sind wir natürlich froh um jedes Geld, dass wir zusätzlich haben.

Vielleicht weiß ja jeamand Rat, vielen Dank schon mal!!!!
LG
Steffi

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>>Sie behaupten aber, mir würden nur 37.000 Euro zustehen.<<

Dir steht bei einere Schenkung überhaupt nichts zu. Wenn Deine Eltern aus freien Stücken ihr Haus Deinem Bruder schenken und noch 10 Jahre leben, schaust Du in die Röhre. Damit Du erben kannst, muss zumindes einer der beiden über die Wupper gehen...

Zuerst wäre zu klären, wer Eigentümer des Hauses ist, Dein Vater, Deine Mutter oder beide zu gleichen Teilen. Du erbst nicht von Deinen Eltern, sondern von Vater und von Mutter. Im Todesfall erbst, bei Zugewinngemeinschaft, der überlebende Ehegatte die Hälfte des Anteils des Verstorbenen, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Deine Eltern werden bei Übergabe an Deinen Bruder sich ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten, was den Wert des Hauses mindert. Außerdem wird er Pflegeleistungen übernehmen müssen.

Ich finde, Diu soltest die Entscheidung Deienr Eltern akzeptieren, Deine Eltern könnten das Haus auch verkloppen und die Kohle auf den Putz hauen, immerhin ist es ihr Haus, das vermutlich ihr Leben lang abbezahlt haben... ;-)

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Wenn beide Elternteile das Erbe schon vorher verteilen, also als wenn beide sterben würden, dann würde dir die Hälft zu stehen mMn es sei denn, aus irgendwelchen Gründen gäbe es ein Testament, dass du nur 1/3 von Haus bekommst aus irgendwelchen Gründen.

Meine Mutter hat aus dem Haus ihrer Eltern auch nur 1/3 bekommen, aber das lag auch daran, dass ihr Bruder seinen Bausparvertrag mit in den Hausbau eingebracht hat. Es war testamentarisch so festgelegt.

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Das heißt also rechtlich habe ich nur Anspruch auf 1/3? Es sei denn meine Eltern sagen ich soll die Hälfte kriegen. Sehe ich das richtig?

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Nein rechtlich gesehen hast du erstmal auf gar nichts Anspruch! Denn wenn deine Eltern deinem Bruder das Haus schenken ist das ihre Sache!

Lass dich doch mal Anwaltlich beraten und sprich mit deinen Eltern und deinem Bruder nochmal in Ruhe drüber. Klar wären 55.000€ die Hälfte des Verkehrswertes, aber du musst bedenken dass deine Eltern mit ihrem "Wohnrecht" den Wert erstmal senken. Außerdem wird dein Bruder sich später wohl um deine Eltern kümmern müssen oder?

LG

radio

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Hallo Steffi,

lasst Euch am besten von einem Notar/Anwalt rechtlich beraten und sprecht auch noch mal mit dem Steuerberater.

Dann wisst Ihr wie die Lage ist und vermeidet - soweit dies im finanziellen ohnehin möglich ist - Ärger in der Familie.

Es ist ja einiges zu bedenken:

- Ist das Haus der einzige Vermögensgegenstand?
- Wer übernimmt die Pflege der Eltern, wenn es mal soweit kommt?
- Welche weiteren Erbberechtigten gibt es möglicherweise

etc.pp.

Wenn ich anfange darüber nachzudenken wird die Liste unendlich lang...

Gruß W.

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Hallo Steffi,

zu der rechtlichen Sache kann ich dir nix sagen, aber ich glaub das ist ein sehr schwieriges Thema. Denn meistens fühlen sich beide Kinder ungerecht behandelt, wobei man meiner Meinung nach immer froh sein sollte, wenn sich ein Kind findet, das das Elternhaus übernimmt.

Ich kann dir nur kurz unsere Situation schildern. Wir wollten im Elternhaus meines Mannes umbauen (3 Stockwerke, unten 2 Läden drin, eine Wohnung die Eltern und eine Wohnung wir) . Wert wurde geschätzt auf ca. 300 000 €. Nachdem man das alles rausgerechnet hatte (lebenslanges, mietfreies Wohnen der Eltern, die hätten auch die Mieten der Läden bekommen) , hätte der Bruder meines Mannes nicht mehr sehr viel bekommen, daran ist es auch gescheitert, da er der Meinung war er bekommt 150 000 €.

Jetzt haben wir neu gebaut und die Sache mit dem Haus ist noch nicht geklärt. Ist aber auch nicht mehr unser Problem.

Vielleicht bekommst du aber noch Antworten die dir mehr weiterhelfen.

Viele Grüße
Susanne

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Prinzipiell zustehen kann dir im Moment noch nichts da es ja noch kein Erbe gibt... Selbst wenn deine Eltern das Haus jetzt verschenken könntest du nichts dagegen machen und hättest nur 10 Jahre eventuelle Pflichtteilansprüche (1/10 pro Jahr weniger) wenn deine Eltern innerhalb dieser 10 Jahre versterben würden. Soll das Haus jetzt schon aufgeteilt werden und würde man die Aufteilung so behandeln als wenn deine Eltern beide verstorben wären und vorsehen das du nur den Pflichtteil bekommst würde dieser 50 % vom gesetzlichen Erbe (Dein Bruder und du je 50%) betragen. Das heisst nach dieser Rechnung stünden dir nur 25 % also 27500€ zu..... Ich geh mal davon aus das in die Begutachtung und Wertschätzung des Hauses das lebenslange Wohnrecht für deine Eltern schon mit eingerechnet wurden...

Rechtlich gesehen können deine Eltern machen wie sie das gerne wollen.... das müsst ihr innerfamilär klären...

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Deine Eltern können ihr Eigentum verschenken. Sie und/oder Dein Bruder müssen Dir keine Abfindung zahlen. Wenn Deine Eltern innerhalb von 10 Jahren versterben sollten, wird die Schenkung im Erbfall anteilig mitberücksichtigt.

Pflichtteil entsteht im Erbfall. Wenn Deine Eltern jetzt versterben sollten, dann steht Dir die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs als Pflichtteil zu.

Wenn Deine Eltern im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft leben (Heirat ohne Ehevertrag, keine Gütertrennung,-gemeinschaft), dann beträgt Dein Erbteil 25%. Der Pflichtteil beträgt 50% von 25% also 12,5%.

Zunächst muss geklärt werden wer Eigentümer ist (beide Elternteile zu 50% oder zu anderen Anteilen, oder nur ein Elternteil). Weiterhin ist zu klären, ob noch mehr Vermögen vorhanden ist und wer es erben soll. Wer soll die Pflegeleistungen Deiner Eltern übernehmen?

Lasst Euch gut beraten. Akzeptiere die Entscheidung Deiner Eltern. Deine Eltern können mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen, z.B. das Haus verkaufen und mit dem Geld eine Reise um die Welt finanzieren.

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Hallo Steffi

es ist eine Milchmädchenrechnung. Wenn deine Eltern euch beide gleich behandeln wollen, dann ist die Rechnung die sie machen momentan falsch und auch deine (wenn jeder von euch 50% bekommen sollte).

Nach deiner Rechnung bekämest du 50 % vom Wert, also 55.000 Euro und dein Bruder ein Haus im Wert von 110.000 Euro - du siehst, selbst da stimmt was nicht ...

Eine gerechte Aufteilung würde daher lauten, dein Bruder bekommt das Haus im Wert von 110.000 Euro und ihr bekämet 110.000 Euro von deinen Eltern - dann wäre es gerecht aufgeteilt.

Oder aber deine Eltern übertragen deinem Bruder das Haus und der zahlt dich dann in Höhe von 55.000 Euro aus (und NICHT deine Eltern) und das Barvermögen teilen deine Eltern jetzt oder es wird nach deren Tod geteilt.

Lasst euch zusammen unbedingt beraten, sowas bringt immer Ärger, wenn sich einer benachteiligt fühlt.

VG
B

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"Oder aber deine Eltern übertragen deinem Bruder das Haus und der zahlt dich dann in Höhe von 55.000 Euro aus (und NICHT deine Eltern)"

Genau so war es doch gedacht:

"dass mein Bruder mir 55.000 Euro zahlt und das Haus gehört ihm "

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Hallo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)

stimmt - das habe ich überlesen ... ich kannte den Fall aus meiner Familie.

Trotzdem finde ich eine anwaltliche Beratung angebracht, da, wie man an der Frage schon sehen kann, es sonst zu unterschwelligem Unfrieden kommen kann.

VG
B

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Ich denke, die Differenz aus EUR 55.000,- und 37.000,- soll das Wohnrecht der Eltern finanziell ausgleichen und eventuelle Pflegedienste durch Deinen Bruder.

Dann ist diese Lösung meiner Meinung nach fair.

Und wie andere schon völlig korrekt schrieben: Einen Anspruch auf eine Auszahlung hast Du zu Lebzeiten der Eltern nicht.

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Hallo Steffi,

vorweg - ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus!

Vor einiger Zeit haben aber meine Schwiegereltern ihre Erbangelegenheiten bei einem Notar geregelt (sie wollten das machen, solange sie noch fit sind und auch den Durchblick haben) und mein Mann war dabei.

Wenn ich es richtig mitbekommen habe gibt es so eine Art Klausel die festlegt, dass meine Schwiegereltern gerne möchten, dass das Haus in Familienbesitz bleibt und dass deshalb das Kind, welches sich bereit erklärt das Haus zu übernehmen etwas bevorzugt wird gegenüber den anderen. Es gibt das so Richtwerte, die festgelet sind.

Wenn dieses Kind dann auch noch die Pflege der Eltern übernimmt, solange diese leben, erhöht sich das nochmal.

Du siehst also, es ist durchaus möglich. Und ich finde es ehrlich gesagt auch fair (zumindest in der von mir oben genannten Konstellation).

Solange deine Eltern noch leben hast du aber erstmal auf gar nichts einen Anspruch per se.

LG Brijuni#blume