Frage an Fachmann/-frau: Bezug von ALG I verschieben / aussetzen; Sperrfrist

hallo,

ich habe am am 07.03.2013 einen Auflösungsvertrag unterzeichnet und mein Arbeitsverhältnis endet somit 30.06.2013. Ich habe mich innerhalb der 3 Tage beim AA telefonisch gemeldet und arbeitssuchend gemeldet.

Nun ist es so, dass ich eine Sperrzeit von 84 Tagen (01.07.- 22.09.2013) und eine parallel startende Ruhenszeit von 162 Tagen zu erwarten habe (01.7.-30.11.2013).

Das heißt, ich würde frühestens ab dem 01.12. Leistungen (ALG I) beziehen können. So weit, so gut.

Da ich aus verschiendenn Gründen ohnehin frühestens zum 01.10.2013, tendenziell eher sogar zum 01.01.2014* eine neue Anstellung suche, habe ich nun folgende Frage:

Kann ich, um beim AA die Tortur mit den Bewerbungsauflagen usw zu umgehen, die Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung wieder aufheben oder zu einem späteren Zeitpunkt (wenn überhaupt noch erforderlich) "aktivieren"? Klingt jetzt kompliziert, aber ich möchte, dass ich erst ab dem 01.01.2014 aktiv gemeinsam mit dem AA bzw dessen Unterstützung (falls es denn eine ist) auf Jobsuche gehen, wenn es vorher nicht aufgrund meiner eigenen Bemühungen geklappt hat.

Ich habe vor, mich ab Ende des 3. und Anfang des 4. Quartals auf Stellen zum 01.01.2014 zu bewerben. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, würde ich ab Januar dann den Weg zum Arbeitsamt wählen und dort mit den Mitarbeitern gemeinsam auf Jobsuche gehen.

Warum ich das noch nicht ab sofort möchte, hat verschiedene Gründe:

Zum einen habe ich im Sommer (6 Wochen) ein Betreuungsproblem mit meinem Sohn. Betreuungsvertrag mit Kita endet am 31.07., Einschulung erst am 05.09. (beim jetzigen AG hatte ichbereits Urlaub und Überstundenabbau für diesen Zeitraum genehmigt bekommen - bei einem potentiell neuen AG ist dieses Maß an Urlaub und Überstunden logischerweise nicht möglich). Zum anderen hatte ich gravierende (auch gesundheitliche) Gründe, den Auflösungsvertarg zu unterzeichnen und benötige sicher auch eine gewisse Zeit, in Ruhe zu mir zu kommen, mich zu sortieren und zu schauen, was möchte ich eigentlich. Und das möchte ich nicht unter Druck der Agentur für Arbeit, sondern ganz bewußt und konzentriert für MICH. Als letzten, nicht unerheblichen Grund, ist die finanzielle Seite. Da ich eine hohe Abfindung erhalten habe und sich der NETTO-Betrag aus dem zu erwartenden bzw tatsächlichen Jahreseinkommen ergibt, mache ich tatsächlich Miinus, wenn ich in 2013 nach meiner Tätigkeit beim jetzigen AG (1/2 Jahr) noch weiteres Einkommen erziele. Die Differenz (d.h. die dann zu erwartende Steuernachbelastung für die Abfindung) liegt so hoch, dass ich diese definitiv NICHT selbst dazuverdienen könnte.

Noch mal zu meiner Frage: Kann ich mich auch (wenn ich wider Erwarten keinen neuen Job gefunden habe) erst am 01.01.2014 arbeitslos melden? Meine KV ist ab 01.07.2013 übrigens als familienversichert über meinen Mann gewährleistet.

Danke für´s Lesen, Ich hoffe, jemand kennt sich aus#zitter

LG!

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...nicht schimpfen, wenn ich nicht direkt antworte ;-) Bin gleich weg und frühestens morgen Abend wieder online - um hoffentlich Antworten zu lesen#winke

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Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, das war mir zuviel.

Kurz: Eine einmal bewilligte Leistung kann innerhalb von 4 Jahren wiederbewilligt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Du wenigstens einen Antrag stellst- und sei es für einen Tag. Danach kannst Du Dich direkt wieder abmelden und erst dann erneut melden, wenn Du den Vermittlungsbemühen zur Verfügung stehen willst.

Der Ruhenszeitraum läuft weiter (auch ohne A´losmeldung) und endet durch Zeitablauf, die Sperrzeit verkürzt den Anspruch.

Gruß, Goldie

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Lieben Dank für Deine Antwort, Goldie!

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Hi,

warum gehst Du von einer Sperre aus? Und was ist die Ruhezeit?

Ich habe vor ein paar Jahren einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG geschlossen incl. einer hohen 5stelligen Abfindung.

Ich bekam keine Sperre, weil

- die Kündigungsfrist eingehalten wurde (3 Monate zum Quartalsende)
- betriebliche Gründe angegeben waren

Und ich hatte den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen, damit eben genau so alles vernünftig läuft.

Natürlich bist Du nicht verpflichtet, Dich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden, wenn Du keine Leistungen beziehen möchtest/musst.

Ich würde mich nur arbeitssuchend (da bekommst Du keine Geld - ergo auch keine Vorschriften der AA) melden und ab 01.01.14 arbeitslos. Würde das auch entsprechnde beim AA so angeben. Dann können die alles schon berechnen.

ABER:

Ich weiß nicht, ob die bezugslose Zeit (also kein Gehalt vom 01.07. - 31.12.) sich negativ auf die Höhe Deines ALG auswirkt.

Gruß
Kim

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Hallo Kim,

danke für Deine Antwort. Die Sperre bekomme ich, weil eben keine betrieblichen Gründe o.ä. bestehen und die Ruhenszeit erhalte ich, weil mein AG die AG-seitige Kündigungsfrist extrem unterschreitet (bei meiner Betriebszugehörigkeit 7 Monate). Ausserdem erhalte ich eine extre hohe Abfindung (im sehr niedrigen 6stelligen Bereich) und wenn man diese zu 25% anrechnet und mit meinem mtl. Einkommen verrechnet, habe ich diesen Anteil der Abfindung erst zu "verleben", wenn man so will. Und dies dauert dann rein rechnerisch (25% der Abfindungssumme durch Monatsgehalt) = ca. 9,5 Monate.

Danke für Deinen Tipp bzgl. der bezuglosen Zeit, das hatte ich noch nicht bedacht und werde es erfragen.

Gruß