Darf das Sozialamt nach dem Tod einer Rentnerin die Grundsicherung zurück verlangen (ganzer Monat)?

Hallo,

meine Tante ist letzte Woche am 18.3. verstorben. Sie hat im Pflegeheim gelebt. Den Pflegeheimplatz hat sie komplett von ihrer Rente bezahlt und zum Leben hat sie irgendwas zwischen 300 und 400 Euro an Grundsicherung bekommen. Meine Mutter hat den Tod noch am gleichen Tag dem Sozialamt gemeldet, damit für den April nicht nochmal die Grundsicherung überwiesen wird. Aber jetzt verlangt das Sozialamt für den März den kompletten Betrag Grundsicherung zurück. Das geht doch gar nicht. Meine Tante hat doch schließlich bis zum 18.3. gelebt. Wieso soll jetzt der komplette Betrag vom 1.3. - 31.3. zurück gezahlt werden?

Kann mir das jemand erklären???

LG

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Ist in dem Rückforderungsbescheid ein Paragraph angegeben?

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Eben, haben Sie einen Paragraphen angegeben auf den das Sozialamt sich beruft?
Ansonsten erst einmal Einspruch einlegen, schließlich war der halbe Monat schon um und deine Tante hat sich ja vielleicht auch etwas gegönnt.
Vielleicht war sie noch beim Friseur oder hat sich sonst was gekauft, das darf man ja schließlich auch.
Erklären kann man diese Vorgehensweise sonst nicht, außer das das Sozialamt gerne Geld wieder hätte.
Dela

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Den Brief müsste man lesen, um zu beurteilen, was da los ist.

Ich kenne es so, dass der SterbeMonat nicht zurückverlangt wird, es sei denn, der Zahlungsempfänger ist gleich zu Anfang verstorben.

Wären nun die Zahlungen weiter gelaufen, und deine Mutter hätte nicht bescheid gegeben, dann könnte Das Amt na klar das Geld zurückfordern.
Aber so? Das ist mir noch nie passiert und ich kommuniziere aus beruflichen täglich mit der Grundsicherung meiner Stadt.

L G

White

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Bei der Rente verhält es sich anders, wie Du beschreibst.

Meine Mutter bekam am 01. ihre Rente, ist am 25. verstorben. Die Rente wurde rechtsmäßig wieder zurückgeholt. Das war 2010. Meine Mutter erhielt eine Witwenrente seit 2000.

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Die TE fragt ja auch nicht nach der Rente der Mutter, sondern nach der ergänzenden Grundsicherung.

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Gibt es denn überhaupt einen Erben? Ansonsten ist mir die Relevanz der Rückforderung nicht ganz klar.

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Hallo,

hat sie die letzten Tage Ihres Lebens (März) im Krankenhaus oder im Pflegeheim verbracht? Vielleicht hängt es damit zusammen?

LG, Andrea

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Nein, sie war bis zum letzten Tag im Pflegeheim, wo sie schon seit 5 Jahren gewohnt hat.

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Bescheid genau durchlesen und dann nach Lage Widerspruch einlegen.

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Dann rufe ich nachher meine Mutter nochmal an und frage, ob da im Bescheid ein Paragraph drin steht. Meine Mutter ist laut Testament die einzigste Erbin, weil die Tante keine Kinder hatte.

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Nimmt Deine Mutter denn die Erbschaft überhaupt an? So wie es sich anhört, ist doch wohl gar kein Vermögen da. Dann sollte man dringend über eine Ausschlagung nachdenken.

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Denke mal in dem Schreiben wird als Rechtsgrundlage der § 102 SGB XII stehen, oder ?
Den Paragraphen selbst möchte ich persönlich nicht kommentieren, da ich solch Regelungen für absolut verfehlt halte seitens des Staates.

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Was ich nicht so ganz verstehe. Wieso hat sie noch Grundsicherung bekommen, wenn sie den Heimplatz selber zahlen konnte? Irgendwas stimmt da doch nicht. Entweder kann ich selber alles zahlen von der Rente, oder ich bekomme noch einen Zuschuss

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Das habe ich auch gedacht. Man hat zwar noch Anspruch auf ein Taschengeld, aber das wäre nicht so viel und außerdem keine Grundsicherung, sondern Hilfe zur Pflege dann ... #gruebel

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Eben. Und Taschengeld sind ca 100 Euro

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