Gesetzliche Rente -Kontenklärung nach Elternzeit?

Hallo!

Ich habe vor ein paar Tagen mal wieder Unterlagen sortiert. Dabei fiel mir eine Frage ein, die mich in der letzten Zeit immer wieder beschäftigt und um deren Klärung ich mich bis jetzt noch nicht gekümmert habe:
Muss ich beim gesetzlichen Rententräger selbst um die Anrechnung der Elternzeit bitten? Ich bin 31 und unsere Tochter 2,5 Jahre alt.

Kommt die Rentenversicherung irgendwann von sich aus auf mich zu oder wie läuft dss?

Viele Grüße!
Mina

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Da muss man sich wohl selber drum kümmern.

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Ja, man muß es selbst machen, allerdings sollte man es erst nach dem 3. bzw. 10. LJ des Kindes machen. Die Rentenkasse bittet sehr darum, dass nicht monatlich der Stand neu berechnet werden muß. ;-)

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Da muss man sich selbst drum kümmern, allerdings erhalte ich einmal pro Jahr eine Mitteilung der Rentenversicherung über eingezahlte Beiträge und angerechnete Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung), bei der ich dann Korrekturen machen und danach auch einen neuen Stand erhalte.

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Es gab mehrfach Änderungen, wie die Kinder bei der Rente berücksichtigt werden. Dein Kind ist schon ziemlich "alt". Vielleicht war es noch vor der letzten Änderung geboren.

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Stimmt, mein Kind ist schon ziemlich "alt" :-) und die letzte Änderung war auch nach seiner Geburt!

LG

Anja

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Hi,

bei mir war es so, dass automatisch die ersten drei Erziehungsjahre meinem Rentenkonto "gutgeschrieben" wurden. Und das, obwohl ich die Erziehungszeit/Erziehungsgeld von Anfang an auf meinen Mann übertragen hatte.

Es hat etwas Aufwand gekostet, der RV klar zu machen, dass mein Mann sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmtert hat/kümmert. Aber nach 8 Jahren hat die RV es endlich geschafft gehabt und diese meinem Mann "gutgeschrieben".

Ruf einfach mal an bzw. schau auf Deinen letzten Rentenbescheid - da steht separat drauf, ob Dir die Erziehungszeiten gutgeschrieben wurden.

Gruß
Kim

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Musst mal auf der Rentenhochrechnung schauen, ob da was berücksichtigt wurde.

Generell: Um die Daten festschreiben zu lassen, muss man der DRV die Geburtsurkunde vorlegen oder besser noch: Du musst mit der Geburtsurkunde Deines Kindes zur Gemeinde gehen und die müssen eine Kopie anfertigen, diese Beglaubigen und dann geht das ab zur DRV.

Das müsstest Du spätetestens bei Renteneintritt machen. Denn die Altersrente kommt nicht automatisch, die muss man beantragen und dann gibt es da bestimmte Antragsformulare, wo dieser Punkt auch auftauchen wird.

Sonst würde man Dir die Zeiten auch gar nicht mit auszahlen. Auch wenn sie vorher auf der Abrechnung aufgetaucht wären.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!

Übrigens kann man das auch schon jetzt machen. Die RV geht automatisch davon aus, dass die Erziehungszeiten bis zum 12 (???) Lebensjahr Deines Kindes der Mutter zugesprochen werden.

Man muss das nicht immer wieder nachkorrigieren lassen, sondern das geht dann nach einmaliger beglaubigter Vorlage, automatisch.

LG Janette

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Hallo!

Ich danke euch für die hilfreichen Antworten!

Die Anrechnung werde ich dann bald beantragen. Mir ist es lieber, die Dinge zeitnah zu klären. Dann ist es später nicht so viel.

Viele Grüße!