Hallo zusammen,
Ich suche bereits jetzt für Herbst eine Arbeitsstelle. Leider gab es bisher nur Absagen. Ich gehe davon aus, das ein Grund hierfür sicherlich meine vier KInder im Alter von 2,5 - 9 Jahren sind - den dadurch bin ich ja nicht so flexibel, wie es ja in JEDER Stellenanzeige gewünscht wird. Früher oder später muß ich mich wohl auch mal am Arbeitsamt melden, allerdings habe ich davor so meine bedenken. Wenn die mich erst einmal in der Kartei haben, das ich dann "sonst" für Maßnahmen machen muß. Wie ist das eigentlich bzgl. arbeitslos melden? Man ist ja nicht so flexibel und kann zu jeder Tageszeit arbeiten. Meine Kids sind z.B. nur Halbtags in Schule und Kiga. Ich habe keine Hortfplätze für meine Kinder - da erstens kaum welche vorhanden sind und zweitens kein Geld dafür da ist (zumal ich ja bisher auch zu Hause war und dies nicht benötigte). Muß ich mit diesem Hintergrund alle Jobs annehmen die sie mir anbieten (auch wenn ich das zeitlich mit meinen Kindern nicht hinbekomme)? Habe ich nach 10 Jahren Elternzeit überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld oder dem gleichen?
Das ist ein Buch mit sieben Siegeln für mich. ;-(
LD,
Karin
inwieweit bin ich vermittelbar (Arbeitsamt)
Hast Du Dich explizit auf "Kinderpflegerstellen" beworben?
War der Eintrittstermin bei Deinen Bewerbungen im Herbst?
Bist Du sicher, dass bei Kinderpflegern oder Erziehern eigene Kinder ein Nachteil sein können?
Bei uns ist es sehr selten, dass erst in ein paar Monaten jemand gebraucht wird, meistens sind die Stellen für den nächstmöglichen Zeitpunkt oder aber für die nächsten 1-2 Monate ausgeschrieben.
Bei Stellen als Kinderpfleger oder Erzieher kann ich mir (im Gegensatz zur freien Wirtschaft) nicht vorstellen, dass es nachteilig ist, Kinder zu haben...
Zitat meiner früheren Sachbearbeiterin: Ab mehr als 4 Jahre raus aus dem Job gelten für uns die Kunden als nicht mehr vermittelbar ohne weitere Maßnahmen.
Ich denk halt immer, das kommt drauf an, wie man sich verkauft und organisieren kann.
Du gibts an, wie viele Stunden Du arbeiten kannst und für die Zeit wird dann gesucht - gibt natürlich auch nur für den Anteil Arbeitslosengeld.
Was nicht geht, geht nicht.
Na das ist ja eine "krasse" Aussage. Ich bin immer noch der Meinung das ich mit meinem Beruf nicht wirklich davon sprechen kann, das ich "draußen" war. Das ist immer noch etwas anderes als Mütter die irgendwas im IT Bereich oder Büro gelernt haben und nicht wie bei mir.
Ich fand die Aussage auch echt krass und teile die Ansicht nicht wirklich. Klar, kommt auf den Bereich an, aber bei mir gings auch um die Einstufung in ein fiktives Gehalt und da bei mir die Frage war: höchstmögliche oder zweithöchste Einstufung (klar - da spart man ja Kohle *g*), hätten sie mich natürlich gern niedriger eingestuft und da wäre die Nicht-mehr-gut-Vermittelbarkeit ein Argument gewesen.
Wars dann aber nicht.
Also erstmal, wenn du 10 Jahre in Elternzeit warst, hast du ja noch einen AG. Warum gehst du dahin nicht zurück.
Hast du keinen AG mehr, hast du auch keine Elternzeit gehabt und dann kann es sein, dass es mit dem Anspruch auf ALGI etwas schwierig wird. Dann ist nämlich wichtig bis wann du einen AG hattest, wie alt da welches Kind war, wann das nächste geboren wurde usw.
Denn wenn du bei der Geburt der Kinder in Elternzeit (also mit AG) oder einem sozialversicherungspflichtigem Job warst, dann zählt die Kindererziehungszeit für das ALGI mit.
Stimmt - da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich sah den Begriff Elternzeit immer als Überbegriff, da weiß eben jeder worum es geht. Im genauen hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag der in der Elternzeit des ersten Kindes ausgelaufen ist. Sprich Kind 1 wurde 12/2003 geboren, 11/2004 war mein Vertrag zu Ende. Im September 2005 kam Nr. 2. Da war das erste Kind 1 3/4 Jahre alt.
Somit waren die Kinder immer unter 3 Jahren wenn das nächste kam, oder? DAnn hast du Anspruch auf ALGI!
Hallo Karin,
Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, eventuell auf Arbeitslosengeld 2. Je nachdem wie deine gesamte finazielle Situation aussieht. Du kann Dich aber arbeitssuchend melden, Du bist dann aber nicht über das Arbeitsamt krankenverichert und beziehst dann auch keine Leistungen.
Solltest Du aufgrund deiner finanziellen Situation Anspruch auf ALG 2 haben, dann musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen. Sie können Dir dann keine Ganztagsstelle vermitteln, wenn deine Kinder nicht ausreichend betreut sind.
LG
Carola
Krankenversichert dürfte sie über ihren Mann sein.
"Solltest Du aufgrund deiner finanziellen Situation Anspruch auf ALG 2 haben, dann musst Du dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen."
Wo hast du das gelesen?
Was macht sie,wenn sie das jüngste Kind gar nicht untergebracht bekommt?
Danke für deine Antwort. Das genau wollte ich hören - also nicht direkt was du geschrieben hast - aber wie die Grundlage für mich wohl sein wird.