Guten Mittag ihr Lieben!
Es geht um meine Schwiegermutter in diesem Fall.
Diese bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, zahlt also demnach keine Steuern. Letztes Jahr im Sommer hat sie ihren Lebensgefährten (voll berufstätig) geheiratet.
Jetzt erwartet dieser eine Steuerrückerstattung. Meine Schwiegermutter ist seit Anfang des Jahres in der Wohlverhaltensperiode ihrer Privatinsolvenz. Ihr Mann hat am Montag den Steuerbescheid bekommen, ihr Schreiben ging direkt an ihre Treuhänderin.
Jetzt soll ihr Mann nichts ausgezahlt bekommen, da die gesamte Rückzahlung in die Insolvenzmasse fällt.
Ist das richtig? Denn mein Schwiegertiger hat doch keine Steuern gezahlt sondern ihr Mann, ergo ist das doch seines....?
Kann jemand helfen?
LG
Arletta
Steuerrückerstattung und Privatinsolvenz
Hallo Arletta,
die Steuererstattung gibt es vermutlich deshalb, weil sie steuerlich nun zusammen veranlagt werden. Wenn sie nicht geheiratet hätten, würden sie auch keine Steuererstattung erhalten. Ergo basiert die Steuererstattung auf deiner Mutter.
VG
B
Hey Arletta,
mir fällt auch sofort die Frage nach der Veranlagung ein:
Warum haben sie sich denn zusammen veranlagt bei der Steuererklärung und nicht getrennt? In letzterem Fall ist es ja alles, ob nun Nachzahlung oder Erstattung, eine Angelegenheit ihres Mannes...
Insofern sie sich gemeinsam veranlagt haben bei der StE ist das nun leider so und auch rechtens meines Erachtens...
Viele Grüße
Krümel
Hallo Arletta,
das Finanzamt macht in so einem Fall eine Zusammenveranlagung, so dass die Erstattung ihres Mannes leider mit zu ihrer Insolvenz gerechnet wird.
Solange sie noch in der Frist sind, können sie Widerspruch einlegen und eine getrennte Veranlagung beantragen. Dann würde er seinen Anteil erstattet bekommen.
LG Tanja
Hi,
das stimmt so aber nicht lt. diesem Artikel hier:
http://insolvenzbesteuerung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16
Gruß
Kim
Ich denke, so einfach wie das machen hier meinen, ist das nicht.
Ich würde bei der Schuldenberatungstelle oder bei einer Anwältin, die sich mit Privatinsolvenz auskennt, nachfragen.
Gruß
Manavgat
Hi,
lt. dieser Info hier (Punkt 2)
http://insolvenzbesteuerung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16
bekommt der Insolvenzverwalter nichts, weil Deine Schwiegermutter keine Steuern gezahlt hat. Demnach steht die Erstattung auch bei steuerlicher Zusammenveranlagung alleine demjenigen zu, der die Steuervorauszahlung geleistet hat - und das ist alleine der Schwiegervater.
Gruß
Kim
Danke für die hilfreichen Antworten... nachdem ich Schwiegertiger heute zum Finanzamt begleitet habe steht auch fest, dass die Rückerstattung an ihren Mann geht, und zwar in voller Höhe.
Danke für eure Mühe!
Arletta
Hallo Arletta,
schön für deine Eltern, sehr schade für die Gläubiger, die ja eigentlich auch Anspruch auf ihr Geld hätten und von denen vielleicht auch welche insolvent gehen müssen, weil Schuldner nicht zahlen und durch Insolvenz niemals zahlen werden .... (nicht böse gemeint, aber frustriert - meine Eltern haben schwer mit der Zahlungsmoral heutzutage zu kämpfen)
Sind deine Eltern nun zusammen- oder getrennt veranlagt, wie war denn die Begründung des FA?
VG
B
"(nicht böse gemeint, aber frustriert - meine Eltern haben schwer mit der Zahlungsmoral heutzutage zu kämpfen)"
Ich kenne mehrere Unternehmer kleinerer Handwerksbetriebe.
Laut ihrer Aussage haben andere Firmen und öffentliche Auftraggeber mit Abstand die schlechteste Zahlungsmoral.
Privatleute haben bei denen am wenigsten Außenstände!
Ich weiß, dass ist nicht unbedingt Repräsentativ.
Ich finde die Möglichkeit der geschaffenen Privatinsolvenz gut.
1. Man kann nun auch Schuldenfrei in kürzerer Zeit werden, Firmen konnten das schon lange.
2. Führt das eventuell mal zum umdenken der Geldgebenden ihre zukünftigen Schuldner ein wenig besser auf Solvenz zu prüfen.
Es gab mal Zeiten, da konnte man sich bis auf ein Auto und Immobilien nichts weiter groß direkt beim Verkäufer auf Pump kaufen.
Das ist heute ein wenig anders und mit der Möglichkeit der Privatinsolvenz verschiebt man die Verantwortung etwas mehr in richtung Gläubiger.
Ein gerechtes System wird es nie geben, aber die Möglichkeit der Privatinsolvenz ist schon gerechter als der vorherige Zustand.
Gruß
Demy