Würdet ihr den Vertrag ändern bei Beschäftigungsverbot

Hallo!

Ich bin mit unserem zweiten Baby schwanger und jetzt in der 16.ssw. Meine Elternzeit vom großen endete im März diesen Jahres. Nun bin ich aber seit beginn der Schwangerschaft krankgeschrieben und habe jetzt auch ein Beschäftigungsverbot.

Im Februar habe ich um eine Vertragsänderung gebeten, da ich mit meinem Sohn nicht Vollzeit arbeiten möchte/kann. Der Arbeitgeber meinte kein Problem..machen wir fertig. Nun habe ich allerdings erst heute den Vertrag zur änderung bekommen. Würde dann ca. 300 Euro im Monat bekommen. Klar, besser ales gar nichts, aber da ich jetzt erstmal nicht Arbeiten kann würde ich es natürlich bei einer Vollzeitstelle lassen. Könnte ja dann auch nach Baby 2 wieder Vollzeit arbeiten, da mein Mann dann Beruflich in unserer Nähe ist.

Könnte ich also sagen ich belasse es bei der Vollzeitstelle?

LG Klabauter

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Hast du denn schon verkürzt gearbeitet? Ist der Vertrag schon unterschrieben?

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Nein, habe nur ein schreiben mit der Bitte um Änderung geschrieben und heute haben sie den Vertrag erst geschickt. Unterschrieben habe ich den noch nicht. War bis jetzt krankgeschrieben wegen Blutungen und weil ich nur liegen durfte.

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Dann würde ich ganz höflich in der Firma fragen, ob der Beginn vielleicht verlegt werden kann und das dann z.B. Teilzeit in Elternzeit werden kann oder ob man das ganz weglassen kann. Die Firma hat dadurch eigentlich kaum extra Kosten.

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Wenn du das unterschreibst, ändert sich sofort dein Beschäftigungsverbotentgelt nach unten. Damit auch dein Elterngeld, was nach den letzten 12 Monaten berechnet wird. BV gilt als Arbeit. (Sofern du auf 12 Monate kommst, sonst wirds eh weniger).

Allerdings hättest du einen Vorteil: Falls du jetzt über 30 Stunden arbeitest und nach der Änderung unter 30, könntest du dir mit deiner Unterschrift deinen Job in der neuen Stundenzahl für drei JAhre sichern. D.h., du beantragst Elternzeit bis 1 Woche nach der Geburt und zwar für drei Jahre. Gleichzeitig teilst du mit, ab wann du deine Tätigkeit in bisherigem Umfang (der unter 30 h liegen muss) wieder aufnimmst.Du bist dann nicht kündbar für drei Jahre und kannst in derselben Stundenzahl wie zuvor arbeiten. Ansonsten müsste der AG zustimmen, dass du in Teilzeit wechselst.

Musst du halt abwägen.
manja

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Vielen Dank für Eure Meinungen. Dann werde ich es wohl nicht unterschreiben.

Habe halt ein schlechtes Gewissen dem Arbeitgeber gegenüber. Das ich ein Beschäftigungsverbot bekomme wusste ich ja am Anfang der Schwangerschaft noch nicht.

LG Klabauter

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Musst du nicht, er bekommt doch das Geld wieder bei Kleinbetrieben. Und bei großen tuts nun auch nicht so weh.
manja