Steuerklärung/Elterngeld

Hallo zusammen,

unsere Zwillinge wurden Mitte Dezember 2012 geboren. Der Papa ist 4 Wochen nach der Geburt und 4 Wochen vor der Vollendung des ersten Lebensjahres zu Hause (Elternzeit).

Das Elterngeld wurde Mitte Januar 2013 beantragt und Ende Januar 2013 bewilligt.

Kann uns jemand sagen, ob wir bei der Steuererklärung für 2012 bereits angaben zum Elterngeld machen müssen oder ob alles bei der Steuererklärung 2013 angegeben werden muss/soll, da ja der Jahreswechsel dazwischen war.

Auf dem Ausdruck Lohnsteuerbescheinigung für 2012 ist in der Zeile 2 Anzahl "U" eine 1 Eingetragen.

Danke für eure Antworten! :-D

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Hi,

Ähm, Jan 2013, ist auch für Abrechnung 2013....

Lg

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Hallo,

unabhängig was auf dem Ausdruck Lohnsteuerbescheinigung für 2012 steht (Anzahl "U")??

Gruß

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Mhm, wir bekamen von der Elterngeldstelle einen Nachweis mit dem Vermerk: Bitte der Lohnsteuererklärung 2009 beilegen ... steht das bei euch nicht drauf? Denn wenn ihr einen kleinen Teil 2012 angeben müsstet (geht ja wenn dann nur um ein paar Tage Geld) müsstet ihr das ja bekommen haben?

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Es gehört natürlich in die Steuererklärung 2013, weil nur interessiert, wann es gezaholt wird!

DAnn hattet ihr evtl. eine Unterbrechung. Aber das kann man ja damit begründen, dass er zwar zu Hause war (hoffentlich einen Monat und nicht nur 4 Wochen) und das später gezahlt wurde, wenn gefragt wird!