Unterhalt für Kind in der Steuererklärung ?

Hallo,

ich habs schon mit googlen versucht, aber leider total viele gegensätzliche Meinungen gelesen, deswegen hoffe ich jetzt auf euch. Folgende Frage:

Kann man den Unterhalt, den man für ein Kind aus früherer Beziehung leistet, in der Steuererklärung irgendwie sinnvoll absetzen ("außergew. Belastung/ Anlage Unterhalt?) oder nicht? Ein halbes Kindergeld ist vom Unterhalt bereits abgezogen, aber kein halber Kinderfreibetrag eingetragen.

Wer kennt sich aus?

LG

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Sämtlicher Aufwand für das Kind ist mit dem Kindergeld/Freibetrag abgegolten. Ausnahmen sind nur noch die Punkte, die man in der Steuererklärung einzeln nachweisen muß. Der reine Unterhalt gehört nicht dazu. Schulgeld, Versicherung,... wäre absetzbar.
Im übrigen kommt das Kind IMMER in die Anlage "Kind" ;-). Die Anlage "Unterhalt" wäre z.B. für die Mutter (den Unterhalt für die "Ex" kann man nämlich absetzen) und eine außergewöhnliche Belastung ist es eher nicht für sein eigenes Kind zu sorgen, oder?

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"(den Unterhalt für die "Ex"kann man nämlich absetzen)"

nur dann, wenn die Ex dem zustimmt und den Unterhalt in ihrer Erklärung versteuert.

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Die Ex ist sogar verpflichtet das jährlich zu bestätigen. Und das, was sie deswegen "versteuern" muß, muß er als Ausgleich an sie zahlen. Ja, ich kenne die Regeln.
Die Ex muß dem nicht zustimmen. Sie muß es machen. Sie darf es nur ablehnen, wenn er die "Ausgleichsabgabe" nicht zahlt.

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Kindesunterhalt kann man nicht steuerlich absetzen, nur Unterhalt für den Expartner bzw. die Expartnerin, wenn diese(r) zustimmt, und den Unterhalt dann als Einkommen versteuert.

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Hi,

Kindesunterhalt ist nicht absetzbar. Ausser das Kind ist schon erwachsen (d.h. Kein Kindergeld!) verdient sehr wenig und ist bedürftig. Dann kann man evtl. Die Anlage "unterhalt für bedürftige Personen" nutzen.

Das ist dann ja aber kein Kindesunterhalt im eigentlichen Sinn mehr.

Lg
Bleathel

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Verstehe, vielen Dank für eure Antworten!