Hallo zusammen,
ich habe gerade ein kleines Problem und weiß nicht, wie ich mich da am besten Verhalten soll. Ich bin bereits seit April 12 AU. Inzwischen bin ich mit einer anderen Diagnose AU und hoffe im Juni wieder mit der Eingliederung beginnen zu können.
Nun war letzte Woche der Personalleiter meiner Firma da und zum Ende des Gespräches ging es um einen Aufhebungsvertrag den ich mir mal mal durch den Kopf gegen lassen soll.
So nun habe ich ein Schreiben (schon dem Gespräch bekommen) das ich vom Arzt ausfüllen lassen soll.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Ich entbinde Dr.XXXXX der Firmenname gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Beantwortung der nachstehenden Fragen erforderlich ist.
Ort Datum Unterschrift
Ärztliches Prognosegutachten:
1. Wie lange wir die AU vsl. noch dauern
2. In welchen Umfang ist ein täglicher Einsatz möglich?
3. Hat eine Rentenbeantragung wegen teilweiser/voller Erwerbunsfähigkeit aufgrund des Gesundheitszustandes Aussicht auf Erfolg?
4 ist in Zukunft mit weiteren Ausfallzeiten zu rechnen
-gg. in welcher Höhe
-ggf. wie lange
Ich bin mir unsicher, mein Mann meinte, mit der Entbindung können die jederzeit bei meinem Arzt anfragen, ich bin der Meinung, es geht sich nur um diese Fragen und um diesen Bogen.
Kann mein AG trotz des Schreibens mit meinem Arzt Kontakt aufnehmen, wg der Entbindung und sich mit meinem Doc kurzschließen? Ich meine ich habe in Bezug auf meine AU nichts zu verbergen, habe immer mit offenen Karten gespielt nur merke ich, dass nun langsam ein Grund gesucht wird mich loszuwerden.
Meine Cheffin und ich sind uns nicht grün, da schwellt es bereits seit 2003; ich habe 2010 auch den Betriebsrat hinzugezogen.
Ich glaube schon lange nicht mehr an das Gute und daher habe ich Bedenken, dass dieses ggf. irgendwie gegen mich verwendet werden wird.
Ach ich weiß nicht, was ich machen soll. Ach ja die Beantwortung der Fragen hat mein Doc gestern vorgenommen. Es liegt hier zur Versendung bereit.....
Lg
Melly
Wie soll ich mich verhalten? AG möchte Schweigepflichtsentbindung Arzt
Hi,
nichts würde ich tun... außer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und den BR über das Gespräch mit der Personalleitung informieren (und bei folgenden Gesprächen darauf bestehen, dass ein BR-Mitglied anwesend ist - basiert auf eingener, schlechter Erfahrung).
Solltest Du einen Aufhebungsvertrag akzeptieren wollen, dann würde ich mich teuer verkaufen und diesen nur mit/von einem Anwalt zusammen erstellen/prüfen lassen.
Willst Du denn in die Firma zurück? Ich denke, dass ist die entscheidende Frage...
Gruß
Kim
PS: ich habe 2003 einen Aufhebungsvertrag akzeptiert, da man mir damit drohte, Mittel und Wege zu finden, mich loszuwerden (Kündigungsschutz während Elternzeit) und das bei anderen bereits durchgezogen hatte - die Vorgehensweise wie bei zwei anderen Kollegen hätte mich meine berufliche Zukunft gekostet. Und das alles nur, weil ich nicht immer einer Meinung mit dem Chef war und den regelmäßigen Alkoholkonsum im Büro offen abgelehnt habe (was bei einem Alki als Chef nicht gut ankommt).
Also ganz klar, ich geh in die Firma zurück. Ich bin seit 17 Jahren da,bekomme gutes Geld und mir macht der Job spaß!
Ich habe bereits mit dem BR telefoniert und werde, wenn ich wieder da bin, mich mit der Dame kurzschließen, die mich damals schon betreut hat.
Mein AG pocht auf dieses Schreiben und ich bin mir unsicher, ob ich es muss!
Also komme ich nicht drum herum, mal eine Fachanwant zu besuchen:(
Ach ja, ich weiß, dass es mittel und Wege gibt, einen rauszubekommen, aber ich werde definitv nicht gehen. Sollten die mir kündigen, muss ja schon ein guter Grund vorliegen. Und er "drohte" mir schon, dass man ja Fehler finden kann....klar logisch, jeder Mensch macht Fehler, ich habe IMMER zu meinen gestanden und diese selber ausgebügelt.
Ich bin also auf alles vorbereitet und werde mich dementsprechend verhalten. Sollte es mir zu bunt werden, werd ich den BR sofort aufsuchen!
Hallo
wenn es um die Eingliederung geht muss dein Arzt was ausfüllen, denn sonst weiß dein AG ja auch nicht was du in der Eingliederung machen darfst und wie lange die Eingliederung geht
Nen, es geht nicht um die Eingliederung. Es geht sich generell um meine AU...
Dann brauchst du es nicht machen, aber dein AG kann dich dann zum Amtsarzt schicken
deinAG spinnt.
"Er spinnt"
Dass der AG ein berechtigets Interesse daran hat wie die Zukuntsprognose aussieht ist dir aber klar?
Immerhin darf einem ja wegen Krankheit gekündigt werden, wenn ein AN ständig krank ist und dies wohl auch zukünftig (Zukunfstprognose) sein wird.
Ob der gewählte Weg an diese Auskünfte zu kommen der Richtige ist mag ich nicht beurteilen.
Von einem "Spinnen" kann aber wohl kaum die Rede sein.
Der AG ist der Herrscher der Welt oder sehe ich das falsch.......der AG darf machen was er will........
Ich würde hier ohne anwaltlichen Rat gar nichts unterschreiben!
Gruß
Manavgat
Ich würde dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich gerne bereit bin zum medizinischen Dienst zu gehen, aber nicht bereit bin, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Siehe hier:
http://www.mdk.de/321.htm
Das ist denen ihr Job.
Die können dann auch die Eingliederung mit Anschubsen, wenn sie da ähnlicher Meinung sind wie dein Arzt gibt es kaum Probleme.
Hallo,
dein AG hat nicht das Recht eine Schweigepflichtsentbindung für Dr. XYZ zu verlangen. So ganz auskunftslos geht aber der Arbeitgeber aus der Sache doch nicht raus. Er hat schon mehrere Möglichkeiten, Informationen zu bekommen - das kann der AN dann auch nicht verhindern, denn da muß er nicht zustimmen.
Den Firmenarzt würde ich jedoch auch ablehnen und die Schweigepflichtsentbindung nicht geben. Das kann ja nur negativ ausgehen für dich. Er arbeitet ja im Interesse der Firma und weder neutral, noch in deinem Interesse.
Dein Chef kann sich nun an deine Krankenkasse wenden. Diese wird den MdK zur Begutachtung zu dir schicken und das entsprechende Gutachten bekommt dann dein Chef. Wenn dein Chef eine negative Zukunftsprognose befürchtet (und darauf lassen ja die Fragen schließen), ist es Sache des AN, diese zu "zerstreuen". Das tut er normalerweise mit einer Schweigepflichtsentbindung seines Arztes. Macht er das nicht, gilt das als Zustimmung der Prognose des Chefs und wäre eher negativ für den Arbeitsplatz.
Hallo,
bei Fragen zur AU bekommt man einen Begutachtungstermin beim MDK, der kommt in diesen Fällen nicht nach Hause.
Der AG erhält nicht das Gutachten, lediglich eine Aussage, ob AU besteht und ggf. wie lange.
VG vom Inselkind
"Der AG erhält nicht das Gutachten, lediglich eine Aussage, ob AU besteht und ggf. wie lange."
Also dafür braucht er nicht den MdK. Das kann er auch von dem Schein ersehen, den der AN ihm gibt.
Nein, das komplette Gutachten bekommt der AG natürlich nicht. Das ist viel zu umfangreich. Aber die zukunftsweisenden Fragen werden dort schon beantwortet.