gemieteter Parkplatz - widerrechtliches Parken!!!

Hallo!

Ich habe gemeinsam mit meiner Kollegin einen Parkplatz in der Innenstadt gemietet um eine Parkmöglichkeit bei unserer Arbeitsstätte zu haben. Wir teilen uns den Parkplatz, sind beide Vertragspartner und nutzen ihn, da wir entgegengesetzt arbeiten...
So ein Parkplatz in der City ist sehr schwer zu finden und mit 60 Euro natürlich auch nicht gerade billig....

Letzte Woche stand dann zum ersten Mal ein roter VW auf dem Platz, als ich früh arbeiten wollte, ich muß zugeben, dass ich da schon etwas verzweifelt war, weil ich natürlich wußte, dass in der ganzen Stadt, zumindest in der NÄhe unseres AG´s kaum ein freier Parkplatz zu bekommen ist. Habe dann meine Kollegin angerufen (die an diesem Tag frei hatte) und wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich dieses Auto abschleppen lassen (es stand keine Nummer drin, die man evtl. hätte anrufen können und vor allem das Wichtigste: Es ist direkt am Parkplatz mit Schild ausgewiesen, dass es sich um einen PRIVATPARKPLATZ handelt und Parken verboten ist!)

So meine Kollegin wollte auf keinen Fall dass ich den Abschleppdienst alamiere, weil sie der Meinung ist, dass wir dann die Abschleppkosten bezahlen oder vorstrecken müssen???
Sie rief bei einer Dame an, die nebenan vom Parkplatz wohnt und "über alles immer bestens bescheid weiß" ;-)
Diese Dame sagte ihr, dass das eine Studentin aus dem Nebenhaus sei und sie habe ihr am Wochenende schon gesagt, dass sie sich da einfach nicth hinstellen darf, das das gemietet ist.

Habe an der Tür der Studentin geklingelt, aber keiner da... bzw. es hat keiner geöffnet und ehrlich gesagt muß ich auf die arbeit und anschließend nach hause weil ich meine kinder holen muß und habe keine Zeit die Falschparkerin ausfindig zu machen

Ich habe der Dame einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt "Ich bin heute morgen 1 Stunde zu spät auf die Arbeit gekommen, weil Sie auf unserem gemieteten PP stehen, unterlassen sie das künftig, sonst hat es Konsequenzen"

So und was war heute morgen, als ich zur Arbeit fuhr?
Genau das gleiche Auto wieder auf unserem PP....:-[

-Welche Möglichkeit hab ich denn, nachdem ich bereits einen Zettel geschrieben habe?
-Kann ich den Abschleppdienst rufen? Kostet mich das was? Ich bin immerhin eine der beiden Mieterinnen im Mietvertrag oder darf ich das nur, wenn die andere Mieterin (meine Kollegin) damit einverstanden ist?
Muß ich da was unterschrieben und Abschleppkosten bezahlen?
Blöde Frage aber ruft man da bei nem Abschleppdienst an oder bei der Polizei oder wie macht man das???

Vielen Dank für Antworten!

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Hallo

Abschleppen lassen - du bleibst auch nicht auf den Kosten sitzen.

Gruß

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Stimmt so nicht ganz! Sie muss wenn sie nicht die Beamten ruft erst mal selbst zahlen kann sich dann aber das Geld zurück holen. Aber ob diejenige dann auch zahlt ist ne andere Sache!

An TE: es kann durchaus sein das du erst mal zahlen musst und dann zurück fordern kannst. Wir haben auch zwei Parkplätze und bei uns gibts nen Abschleppdienst der für uns abschleppt ohne das wir zahlen müssten. Aber wir rufen trotzdem bei den Ordnungshütern an denn dann kommt noch Knöllchen und bei wiederholung sogar noch mehr dazu.

Wir hatten 4 mal jemanden auf dem Parkplatz stehen immer den gleichen. Nach dem 4 mal fand er das zu viel und wollte mit mir das discutieren anfangen... Ich lass mit mir was das angeht nicht Diskutieren. Hat er blöd ausgesehen als die Beamten gedroht haben mit Nachschulung! Die kommt nähmlich auch wenn man zu häufig den selben Vertoss begeht!

Wenn du doch mal die Zeit hast mit der Dame zu reden versuch es noch mal.

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Das Ordnungsamt bzw. die Polizei werden aber unter Umständen gar nichts ausrichten können. Die werden nur tätig wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht. Steht das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück sind sie nicht dafür zuständig.

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Hallo

Wenn du abschleppen lässt musst du erstmal in Vorkasse treten. Und dir dann das Geld vom Fahrzeughalter wiederholen.

Ich würde vorher die Polizei rufen oder das Ordnungsamt. Wenn die Abschleppen lassen, kostet dich das nichts

Bianca

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Soso. Und Polizei oder Ordnungsamt lassen von einem privaten Parkplatz abschleppen, ohne dass Gefahr für irgendwen besteht? Im Leben nicht.

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Haben beide nichts auf privatem Grund abzuschleppen.

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Wir hatten auch mal einen gemieteten Parkplatz und hatten extra eine Nummer von einem Abschleppdienst, der zuständig ist.

Und ja, als mein Parkplatz zugeparkt war, habe ich ihn räumen lassen. Es ist ja unübersehbar ausgeschildert und ich zahle nicht, um mir dann irgendwo eine andere Parkmöglichkeit suchen zu müssen!

lg

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hast du auch in Vorkasse gehen müssen?

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Nein, wir hatten lediglich angerufen und Bescheid gegeben.

Dieser Abschleppdienst war aber auch dafür zuständig. Habt ihr einen Vertrag für den Parkplatz? Dann schau doch mal in die Unterlagen rein ob dort sowas festgehalten wurde!

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Hallo,
Ihr muesst beim Falschparker einiges beachten. Zunaechst einmal muss der Parkplatz wirklich EINDEUTIG ausgewiesen sein. Also ein simples "Privat" reicht nicht. Da muessen schon noch die Nummernschilder der PKW hin, die da parken duerfen. Ebenso sollte da ein Schild stehen mit der Warnung des Abschleppens.
Falls die Gute nun noch einmal falsch parkt, musst du das ganz klar notieren, fotografieren und möglichst von Zeugen bestätigen lassen.
Das bringst du dann zum Anwalt. Er soll eine schriftliche Unterlassungserklaerung aufsetzen. Die Kosten muss sie dann tragen und parkt sie dann nochmal bei dir, wird es wirklich teuer fuer sie, denn dann gibt es eine Vertragsstrafe.
Die Polizei wird nicht kommen, denn dein Parkplatz ist Privatbesitz.
Den Abschleppwagen kannst du holen, aber das gibt mehr Aerger, als dass die Sache Wert ist.

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"Da muessen schon noch die Nummernschilder der PKW hin, die da parken duerfen. "

Hast Du für diesen Zwang um Abschleppen lassen zu dürfen bzw. die Kosten wieder zu bekommen auch eine Quelle?

Immerhin "verhinderst" Du durch diese Behauptung la eventuell ein Abschleppen lassen eines Betroffenen wenn er das glaubt.

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Du darfst abschleppen lassen, wen du willst. Nur solltest du dabei ein paar Dinge bedenken:
1.: du streckst die Kosten vor (Abtretung gegen das Abschleppungsunternehmen ist eine Inkassotätigkeit) und bleibst eventuell darauf sitzen bis du klagst
2.: du hast die Pflicht zur Schadensminderung für den Falschparker - also musst du sehr wohl erst warten ob er kommt und versuchen ihn ausfindig zu machen (natürlich nicht stundenlang bis dir ein Schaden entstanden ist), das schließt auch ein, dass das abgeschleppte Fahrzeug nicht irgendwohin transportiert werden darf, sondern auf den nächstmöglichen öffentlichen Stellplatz abgestellt werden muß (in den allerseltensten Fällen ist der "Parkplatz" des Abschleppunternehmens näher)
3.: du musst das Abschleppen natürlich der Polizei melden, denn der Falschparker wird sich als erstes dort erkundigen, wo sein Fahrzeug geblieben ist
4.: du solltest alle Kratzer und Schrammen am Fahrzeug äußerst penibel dokumentieren und fotografieren solange das Fahrzeug noch an Ort und Stelle steht - nicht dass du dann Kratzer & Co. bezahlen musst, die schon Jahre alt sind
5.: du musst dir 100%ig sicher sein, dass der Falschparker dort wirklich nicht stehen darf. Da es hier 2 Mieter eines Parkplatzes gibt, sollte das ganz deutlich gemacht werden. Denn jeder darf normalerweise auch Dritten erlauben dort zu parken.

Abschleppen lassen bringt nur Ärger mit sich. Daher lieber den Weg zum Anwalt. Da muß man nichts vorstrecken und durch die Erklärung kann man auch relativ sicher sein, dieses Auto auf "seinem" Parkplatz nie wieder vorzufinden.

http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/

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Boah...wie dreist! Da wäre ich aber so sauer geworden.

Ich glaube, du kannst das Ordnungsamt rufen und dann kostet es dich nichts. Wenn du privat abschleppst, dann bezahlst du erstmal, bekommst das Geld dann vom Halter des Fahrzeugs wieder. Aber 100 pro sicher bin ich nicht.

Liebe Grüße

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Hallo

Wenn mein Mann später wach ist werde ich ihn fragen was zu tun ist.er arbeitet auf dem Ordnungsamt .

Lg

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Und jetzt weiß ich wieder, warum mein Mann nur bis zu unserem Bahnhof mit dem Auto fährt und dann die S-Bahn nutzt. Ich finde es sogar gut, dass es in den "Cities" zu wenig Parkplatze gibt, so muss nicht jeder Krethi und Plethi meinen, er müsse mit dem Auto reinkutschen.

Und: Ich denke: jemand der da WOHNT braucht sicher eher einen Platz als jemand, der auch mit dem ÖPNV (zumindest von der Stadtgrenze aus) reinfahren könnte.

Just my two cents.

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wenn man schon für teures Geld einen Parkplatz mietet, dann darf man den aber trotzdem nutzen. Du kennst nicht ihre Gründe das Auto zu nehmen - vielleicht schlechte Verbindungen, teure Zugfahrkarten, oder es dauert wesentlich länger mit der Bahn?

Ich nehme auch den Zug, wenn es sinnvoll zu machen ist - aber nicht wenn ich mit dem Auto 15 Minuten brauche und mit dem Zug 45 Minuten.

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Schön für deinen Mann.

doch ertsen kennst du die situation der Te nicht udn zweitens verbietet der studentin ja niemand, sich einen Parkplatz zu mieten. dein mann wird sich doch sicher auch eine eigenen Fahrkarte kaufen, wenn er mit der Bahn fährt und nicht diese Fahrkarte jemandem anderes geben, damit er damit fahren darf, oder?

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Wenn du ein Abschleppunternehmen beauftragst, zahlst du auch dafür. Und dann müsstest du den verauslagten Betrag halt von der "Falschparkerin" einfordern - nötigenfalls auf dem Klageweg.

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Du kannst den Abschleppdienst rufen, musst aber tatsächlich die Kosten erst einmal vorstrecken und sie Dir dann beim Falschparker wiederholen.

Ein Polizist hat mir mal geraten, einfach bei der Polizei anzurufen, die können oft die Telefonnummer des Halters ermitteln und rufen dann dort an. Dann kommt der Falschparker meistens ziemlich aufgeschreckt an und fährt den Wagen weg. Ist auch für Abschreckung gut :-)