Hallo ihr lieben,
ich habe von einer bekannten Freundin (auch Tagesmutter) gehört, das man ab dem 01.08.2013 Betreuungsgeld (100 €) bekommt wenn man sein Kind nicht in die Krippe gibt sondern zur Tagesmutter?? und ein Geschwisterzuschuss bekommt man auch??? obwohl es nur Halbgeschwister sind (weil andere Mama) und nicht in der selben betreuung??
Dachte Betreuungsgeld gibt es nur dann, wenn die Mutter nach dem 1. Lebensjahr mit dem Kind zu Hause bleibt und es alleine Betreut und Geschwisterzuschuss nur dann, wenn die Kinder z.B in die gleiche Kita gehen? Kennst sich da jemand aus??
Kennt sich jemand mit Betreuungsgeld und Geschwisterzuschuss aus???
Betreuungsgeld sollen nur Eltern bekommen, deren Kinder nicht in eine staatliche geförderte Betreuung gehen. Wird die Tagesmutter von der öffentlichen Hand bezuschusst, gibt es kein Betreuungsgeld.
Und was für einen Geschwisterzuschuss meinst Du? Die Geschwisterermässigung, die viele Kommunen Geschwisterkindern in öffentlich geförderten Betreuungseinrichtungen zukommen lassen?
Grüsse
BiDi
Das Betreuungsgeld gibt es ab 01.August 2013 für Kinder die ab dem 01.08.2012 geboren sind und von den Eltern oder anderweitig privat betreut werden.
Von einem Geschwisterzuschuss ist mir nichts bekannt.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194622.html
Theoretisch kann man sein Kind also auch bei der Nachbarin vor dem TV parken, arbeiten gehen und trotzdem noch Geld kassieren
Den Geschwisterbonus gibt es beim Elterngeld.
Und den Geschwisterbonus in der Kita gibt es in jeder Gemeinde nach unterschiedlichen Regeln. Bei uns beträgt der Bonus genau 15€/Monat und die Bedingung ist dass die Kinder gleichzeitig in verschiedene Einrichtungen gehen. Ob die Kinder verschiedene Mütter haben, ist egal. Es zählt, wo die Kinder wohnen. Wenn also beide Kinder beim Vater wohnen, dann ist das kein Problem.
Warum möchtest du dein Kind zur Tagesmutter geben? Um arbeiten zu gehen oder einfach nur so, um etwas freie Zeit zu haben? Wenn du arbeiten gehen möchtest, kannst du übers Jugendamt Zuschüsse beantragen zur Betreuung (sonst wirds ja recht teuer, je nach Stundenlohn der Tagesmutter). ABER dann gibts kein Betreuungsgeld.
Möchtest du dein Kind einfach nur so 1-2mal die Woche zur Tagesmutter geben, weil du mal in Ruhe putzen möchtest, Termine wahrnehmen möchtest usw. und das alles PRIVAT bezahlst, dann kriegst du Betreuungsgeld.
Geschwisterbonus kenne ich im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern nicht. Bin selbst Tagesmutter.
Ach so, und dein Kind sollte zum 01.08.2013 bereits 1 Jahr alt sein. Vorm 1. Geburtstag gibts kein Betreuungsgeld. Da hast du ja schließlich das Elterngeld. Wenn dein Kind z.B. erst im Dezember 1 Jahr alt wird, würdest du auch erst ab dann Betreuungsgeld kriegen.