Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe einer von Euch kann mir bei meiner Frage helfen.
Und zwar folgender Sachverhalt:
Meine Oma hat zu Lebzeiten für meinen Sohn einen Bausparvetrag abgeschlossen gehabt und jeden Monat eine bestimmte Geldsumme eingezahlt (wir mussten damals mit unterschreiben). Leider ist sie vor 2 Jahren verstorben. Damals hat dann meine Mutter die Einzahlungen übernommen.
Der Vertrag war letzes Jahr ausgelaufen und wir/bzw. meine Mutter hat ihn damals wieder verlängert.
Nun ist es so, das ich und meine Mutter keinen Kontakt mehr haben und wohl auch in Zukunft nicht mehr haben werden. Ich würde gerne den Vertrag kündigen und das Geld das meine Oma bis zu Ihrem Tod bezahlt dem Kleinen auf sein Sparbuch überweisen. Das Geld das meine Mutter bis dato einbezahlt möchte ich ihr zurückgeben. (Möchte mir nicht vorwerfen lassen sie hätte uns irgendetwas zu gute kommen lassen )
Ist das möglich das ich diesen Vertrag kündige oder muss das ein Anwalt machen. Meine Mutter möchte ich nicht wirklich in dieser Sache ansprechen,da wir schon seit über einem halben Jahr nicht mehr miteinander reden.
Ich danke schonmal für jede sinnvolle Antwort --- und nein eine Aussöhnung mit meiner Mutter steht nicht zur Debatte. ---- DANKE!
Liebe Grüße Stoffel
Bausparvertrag auf Kind ausgestellt, durch Oma gezahlt, kann ich diesen kündigen?
Hallo!
Wenn der Bausparvertrag auf dein Kind läuft,kannst du ihn gemeinsam mit deinem Mann kündigen.
Läuft er jedoch auf deine Mutter und dein Kind ist nur der Berechtigte, der bei Auszahlung das Geld erhalten soll, muss deine Mutter dies tuen.
LG
Danke Dir. Ich schaue heute abend gleich mal nach.
Da hier niemand die genauen Vertragsvereinbarungen kennt, wäre es das Beste, Du kontaktierst die Bausparkasse direkt mit Deiner Frage.
Bausparverträge haben normalerweise eine bestimmte Laufzeit bzw. eine vereinbarte Summe. Vor Ende der Laufzeit bzw. Erreichen der Summe kommt man nicht ans Geld. Der Vertrag kann aber in der Regel ruhen (also nicht weiter bespart werden), bis das Laufzeitende erreicht ist. .
Ob man verhindern kann, dass der Vertrag von anderen einfach weiter bespart wird (also eine Art Sperre für eingehende Zahlungen), weiß ich nicht.
Ich danke dir für deine Antwort. Ich werde heute abend mal genauer in die Akte schauen und mit der Bausparkasse Kontakt aufnehmen. Trotzdem Danke.
LG Stoffel
*Bausparverträge haben normalerweise eine bestimmte Laufzeit bzw. eine vereinbarte Summe. Vor Ende der Laufzeit bzw. Erreichen der Summe kommt man nicht ans Geld.*
Man kann einen Bausparvertrag aber auch vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Je nachdem wie lange der Bausparvertrag schon läuft mit mehr oder weniger Verlust.
Ich musste mal einen Bausparvertrag kurz vor Ablauf kündigen. Das ging völlig unkompliziert und in meinem Fall glücklicherweise auch so gut wie ohne Verluste ab.
LG, Cinderella
Warum glaubst du, du hast das recht, wegen deinem Ärger deinem Kind Geld weg zu nehmen?
Deine Mutter schenkt(e) das deinem Kind und nicht dir. Ein Bausparvertrag ist eine Supermächte und diese Zinshöhe bekommst du auf dem Markt zur zeit nicht.
Gruß
Manavgat
Warum glaubst du hast du das Recht, dich über Dinge auszulassen, von denen Du nichts weist? ---- Vielleicht ist Geld im Leben bei Dir alles, bei uns nicht.
Siehe mein Post. Ich habe im Namen meines Kindes immer wieder vermögenstechnische Zuwendungen meiner Mutter abgelehnt. Es ist besser, von psychotischen, narzisstischen Borderlinern GAR NICHTS an Geld oder sonstigem Vermögen anzunehmen. Der Terror, der losgeht, wenn man daraufhin nicht "funktioniert", wie sie meinen, dass man funktionieren sollte, ist immens.
LG
Ch.
Hallo,
kündigen könnte eine schlechte Wahl sein, da man doch sicher Geld verliert. Ich würde diesen allenfalls bis zur vertraglichen Ablauffrist ruhen lassen.
Aber zuerst einmal klären, wer die Vollmacht zu dem Konto hat und zum derzeitigen
Zeitpunkt frei über das Geld verfügen kann.
Hallo,
ehrlich gesagt, ich kenne mich bei Bausparverträgen nicht aus. Ganz besonders kenne ich natürlich auch nicht euren Bausparvertrag. Den kennt hier niemand. Daher wirst du also um eine Beratung bei dem Bausparer nicht umhin kommen.
Aber eines weiß ich ziemlich genau: all deine (eure) Rechte als Eltern bzw. Sorgeberechtigte (in dem Fall: Vermögenssorge) reichen nicht aus, um euren Kind ein Geschenk zu verwehren, aus dem es ausschließlich Vorteile erzielen würde, wenn der Schenkende erreichen will, dass es eurem Kind zugute kommt, aber ihr darauf keinen Zugriff habt.
Was du dir hier vorstellst könnte eventuell Probleme bereiten.