Urlaubsregelung bei Arbeitgeberwechsel

Guten Morgen,

hätte mal ne Frage wegen Urlaub. Angenommen ich würde ab Juli eine neue Stelle anfangen, Urlaubsregelung bei meinem jetzigen Arbeitgeber sind 30 Tage. Was ist, wenn ich bis Ende Juli schon meine kompletten Urlaubstage verbraucht hätte, müsste ich den Anteil der, die ich eigentlich hätte noch nicht nehmen dürfen irgendwie auszahlen? Im Vertrag hab ich dazu nichts gefunden.

Was wäre wenn ich für das restliche Jahr noch ca. 10 Urlaubstage nicht genommen hätte, habe ich die noch vor meinen Austritt in der Firma Anspruch darauf, obwohl das Jahr noch nicht rum ist?

Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

Gruß und schöne Woche #winke

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"Was ist, wenn ich bis Ende Juli schon meine kompletten Urlaubstage verbraucht hätte, müsste ich den Anteil der, die ich eigentlich hätte noch nicht nehmen dürfen irgendwie auszahlen?"

Hallo,
es gibt bei dir doch gar keinen Anteil den du hättest nicht nehmen dürfen.
Du hast ja Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub wenn du in der 2. Jahreshälfte ausscheidest.
Der wird nur gezwölftelt wenn du bis zum 30.06. eines Jahres ausscheiden würdest.

"Was wäre wenn ich für das restliche Jahr noch ca. 10 Urlaubstage nicht genommen hätte, habe ich die noch vor meinen Austritt in der Firma Anspruch darauf"

Ja, du hast darauf Anspruch, notfalls wird der nicht genommene Urlaub ausgezahlt.

Gruß
Demy

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Wenn Du noch zehn Tage übrig hättest, wäre es vielleicht sinnvoll, die mit zur neuen Stelle zu nehmen und sich nicht auszahlen zu lassen.

Jules

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Was hat der neue Ag mit dem Urlaub vom alten Ag zu tun? Nichts.

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Z.B.

"1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist."

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"Was ist, wenn ich bis Ende Juli schon meine kompletten Urlaubstage verbraucht hätte, müsste ich den Anteil der, die ich eigentlich hätte noch nicht nehmen dürfen irgendwie auszahlen? "

Nein, eine Rückzahlung kann der AG nicht verlangen.

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#danke für die Antworten, jetzt weiss ich Bescheid und brauche nichts zu befürchten.

Gruß #winke

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Dir steht der Urlaub beim alten AG anteilig zu. Bei 6 Monaten ist das die Hälfte. Wenn du bereits 25 Tage, im ersten Halbjahr genommen hast, kann dieser die 10 Tage zuviel mit deinem Gehalt verrechnen. Wenn du noch 10 Tage offen hast kannst due diese noch nehmen bzw. sie werden dir ausgezahlt.

Ich kenne es nicht, dass Urlaubstage von einer Firma auf die andere übertragen werden.

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"Dir steht der Urlaub beim alten AG anteilig zu"

Hallo,
wie kommst du darauf dass der Urlaub nur anteilig zusteht?
Ihr steht, wenn sie in der 2. Jahreshälfte ausscheidet, grundsätzlich der volle Jahresurlaub zu!
§5 (1) c) Bundesurlaubsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Desweiteren, wenn sie in der ersten Jahreshälfte aussteigen würde und damit dann tatsächlich nur Anspruch auf Teilurlaub hätte, dann kann der AG zuviel gewährten Urlaub nicht zurückfordern oder mit dem Gehalt verrechnen.
§5 (3) Bundesurlaubsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Gruß
Demy