Abfindung und Elternzeit

Hallo!

Mein (riesengroßer) Arbeitgeber möchte gerne, dass ich zum Ende der Elternzeit einen Auflösungsvertrag unterschreibe.

Eine Abfindung wurde mir auch angeboten.

Mein Problem ist nun, dass bei der Höhe der Abfindung immer argumentiert wird, dass ich ja die letzten 6 Jahre nicht gearbeitet habe (2 Kinder, die Elternzeiten haben sich knapp überschnitten...), dabei war es die Personalabteilung, die mich jeweils gebeten hat meine Elternzeit doch auf drei Jahre zu verlängern.
Nach beiden Kindern habe ich mir kleine Jobs am Ort gesucht.

Die Betriebszugehörigkeit zählt doch inkl. Elternzeit oder?

Der Betriebsrat hat mir erst versprochen sich darum zu kümmern, dass die Elternzeit auch angerechnet wird, heute aber ein kurzer Anruf: Elternzeit zählt nicht.

Soll ich zum Anwaltgehen? Oder riskiere ich damit alles?

LG

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Hi Du,

geh zum Anwalt! was haste du denn zu verlieren?

Ich hatte ja letzte Woche gepostet, dass mein AG mir auch einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, weil ich ja krank bin. War gestern beim Anwalt und bin nun ziemlich locker, was meinen Wiedereinstieg angeht.

Lass Dich beraten, solltest du KEINE Rechtsschutz haben, ich hab heute die Rechnung bekommen und 175 Euro muss ich zahlen. Wir haben uns aber geeinigt, es nicht über meine RS laufen zu lassen, da ich in der Versicherung arbeite und meine Versicherungen ( wg Haustarif) bei meinem AG habe. Und da man ja nach jedem Schadensfall ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht hat, bezahl ich das aus eigener Tasche!

Lg

Melly

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Hab halt Angst, dass sie das Abfindungsangebot zurücknehmen und ich dann leer ausgehe.
Und zurück gehe ich nicht...Lohnt sich halbtags von der Fahrt nicht.

Du sprichst vom Wiedereinstieg, willst Du denn wieder zurück?

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Die Frage ist, wer am längeren Hebel sitzt und wenn Du auf keinen Fall zurück willst bzw. Deinen Vertrag erfüllen kannst, ist das der AG.
Dem kann doch schlimmstenfalls passieren, dass er Dich in Teilzeit weiter beschäftigen muß und das wird ein "riesiges Unternehmen" sicher wegstecken.

Wann läuft denn die Elternzeit aus, hast Du schon einen Antrag auf Teilzeit gestellt und die Betreuung gesichert?

Gruß,

W

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Die Elternzeit gehört definitiv mit zur Zeit der Betriebszugehörigkeit. Da kommt der Betrieb nicht drumherum. Aber in einem Aufhebungsvertrag kann ja wirklich ALLES frei vereinbart werden.
Es gibt allerdings tatsächlich Ausnahmen von der Regel. Die kannst du dir hier durchlesen. Vielleicht trifft ja eine auf dich zu und daher zählt es bei dir nicht dazu...
http://www.heylaw.de/downloads/2008/10/elternzeit-und-betriebszugehorigkeit.pdf

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Hallo,

die Elternzeit zählt definitiv mit zur Betriebszugehörigkeit. Ich war ebenfalls von 11 Jahren Betriebszugehörigkeit ganze 4 1/2 Jahre arbeiten. Der Rest war Elternzeit. Und ich bekomme für 11 Jahre Abfindung, wenn ich mir etwas anderes suche, da mich mein AG auch nicht mehr zurück haben möchte, um "Kosten zu sparen".

Du sagst, dass du auf jeden Fall nicht mehr dort arbeiten möchtest? Also, dann suche dir im Internet was raus, wie das mit der Elternzeit in so einem Fall gehandhabt wird und lege es deinem AG vor. Ich habe damals auch eine Seite gehabt, wo das stand. Finde sie aber grad nicht auf Anhieb. Dann schaue, dass sie dir wenigstens 1 Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit anbieten und such dir was anderes. Und wenn sich dein AG immer noch wehrt gegen die Elternzeit, dann geh halt doch zum Anwalt.

Achso, und beachte beim Aufhebungsvertrag bitte, dass dein AG einen Satz formuliert, dass ER dich nicht weiter beschäftigen kann und daher die Kündigung von seiner Seite ausgeht. Und die gesetzliche Kündigungsfrist, die der AG je nach deiner Betriebszugehörigkeit hat, muss beachtet werden. Bei mir sind es 4 Monate wegen 11 Jahren Betriebszugehörigkeit. Sonst gibts eine Sperre vom Arbeitsamt fürs Arbeitslosengeld und die Abfindung wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet (solltest du das hinterher beantragen wollen/müssen).

LG

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Sie kann doch überhaupt nur pokern, solange sie notfalls auch wieder arbeiten könnte....und Du hast Deine Abfindung auch noch nicht in der Tasche und gerade 6(?) Monate Einkommen freiwillig verschenkt, oder?
Warum soll ihr AG sich mittels Anwalt zu irgendetwas drängen lassen, wenn er mitbekommt, dass sie eh nicht wieder anfangen kann?

Gruß,

W