§ gesucht, dass man auch als AlgIIer im Ebay verkaufen darf...

Hallo,

ihr Lieben, wie bereits im Betreff erwähnt suche ich den entsprechenden §
Habe so eben eine Freundin hier hocken, die vom Amt vorgeschrieben bekommt, nix mehr bei Ebay verkaufen zu dürfen, ohne Anrechnung.
Wir reden hier natürlich nur von Kleinkram wie Kinderkleidung etc....
Ich erinnere mich, dass dies *Umverteilung eigenens Vermögens* oder ähnlich heißt...

#danke und LG Anita

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Schon mal daran gedacht, dass dem tatsächlich so sein könnte, dass es verboten ist?

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Wie kommst Du darauf? Es ist definitiv NICHT verboten.

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Ist es aber nicht.

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schlicht Dummfug. bitte die § nennen aber schriftlich!!!!! anfordern.

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Hallo,

Wie hoch war denn der Erlös des "Kleinkrams" und wieviele Auktionen macht Deine Freundin im Monat? Vielleicht besteht da einErnessensspielraum für die Sachbearbeiter.
Liebe Grüße, Andrea

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Hallo Anita,

wahrscheinlich verstehe ich die Frage falsch, aber so wie Du es schreibst ist ihr ja nicht verboten worden bei Ebay zu verkaufen, sie bekommt nur etwas auf ALGII angerechnet (Erlös oder Gewinn??).

Ich denke, da gibt es auch Freigrenzen (da gibt es aber bestimmt Urbianer/Urbianerinnen die sich damit auskennen) und wenn sie da drüberkommt wird es angerechnet.

Aber ich kann Dich auch durchaus falsch verstanden haben.

Gruß W.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Privater-Verkauf-Ebay-bei-Arbeitslosengeld-2-Geldabzug-__f125030.html

vg, m.

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Das ist ja schon drei Jahre alt. Die Gesetze zum ALGII ändern sich ständig, da muss es noch etwas aktuelleres geben.
Nur, wo. :-)

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Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass sich diesbzgl etwas geändert hat. auch aktuellere Rechtsprechungen lauten so.

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Das, was man an Freibetrag dazu verdienen darf, darf sie mit Sicherheit verdienen. Ich weiß aber nicht, wie hoch der bei ALG II ist. Bei ALG I liegt er glaube ich bei 165 Euro.

Woher will das Amt überhaupt wissen, wo sie Sachen verkauft?! Sie könnte sie ebenso gut zum Basar tragen oder an eine Nachbarin verkaufen. Man kann auch päpstliche sein als der Papst.

Wie kann man einen ALG II Empfänger nicht mal so einen kleinen Zuverdienst gönnen? Es wird wohl kaum ein ALG II Empfänger im großen Stil ein Kinderklamotten-Gewerbe (oder sonstwas) betreiben (können).

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"Wie kann man einen ALG II Empfänger nicht mal so einen kleinen Zuverdienst gönnen?"

Zumal das m.M.n. kein Zuverdienst ist, denn sie erzielt ja keinen Gewinn.

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Weil man ja die Kontoauzüge vorzeigen muss von den letzten 3 Monaten und da sind ja die Überweisungen von den Ebayern drauf. Und da ist das Amt leider nicht dumm und zählt jede noch so kleine Summe zusammen.

Liebe grüße claudi

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"Habe so eben eine Freundin hier hocken, die vom Amt vorgeschrieben bekommt,"

Wie hat sie es denn vorgeschrieben bekommen?

Schriftlich? Mündlich?

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Das Stichwort heißt "Vermögensumwandlung" - so lange sie nicht gewerbsmäßig aus ihrem Haushalt (der zum geschützten Vermögen gehört), darf das nicht angerechnet werden. Sobald ich zuhause bin (Handy), schaue ich mal, ob ich dazu einen Text finde. Kannst aber auch mal nach ALG II-VO googlen oder auf Arbeitsagentur.de unter Veröffentlichungen - Weisungen - ALG II nach den fachlichen Hinweisen zu Paragraf 11 SGB II schauen.
LG
Ch.

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Aber es gibt einige Urteil wo man schon bei fünf bis zehn Auktionen pro Monat gewerblich ist

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Hallo Ch,,

ich gebe zu, auf dich habe ich gehofft #schein

Nein, es geht lediglich um die Kleidung ihrer Tochter, aus die nun mal bekanntlich Kinder rauswachsen und neue benötigt wird.
Ich danke dir für deine Antwort.

LG Anita