Hallo urbia-Gemeinde!
Ich schreibe euch, da mein Fall etwas aussergewöhnlich ist und ich mir hier viele Hinweise/Tipps etc. erhoffe, um Fehler zu vermeiden.
Zu meiner Geschichte:
Ich hatte am 27.03.2013 einen schweren Verkehrsunfall (unverschuldet). Dieser passierte auf dem Weg von der Arbeit nach Hause und ist somit eine Wegeunfall. Daher ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Anwalt ist auch bereits eingeschaltet für den zivilrechtlichen Teil.
Die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen. Danach folgt das Verletztengeld ab 10.05.2013. Aufgrund der Schwere meiner Verletzungen werde ich auch die vollen 78 Wochen arbeitsunfähig sein (September 2014). Das wurde mir von meiner Sachbearbeiterin von der BG schon mitgeteilt.
So und nun wird's schwierig. Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger, welches den Unfall Gott sein Dank heil überstanden hat, und der Mutterschutz beginnt am 27.05.2013 und endet am 02.09.2013. Für diesen Zeitraum wird das Mutterschaftsgeld gezahlt, welches Vorrang vor dem Verletztengeld hat, glaube ich zumindest.
Was ist aber nach dem Mutterschutz?
1. Kann bzw. sollte ich Elternzeit bei meinem AG beantragen, obwohl ich weiterhin arbeitsunfähig bin?
2. Das Verletztengeld wird höher sein als das Elterngeld. Sollte ich trotzdem EG beantragen? Wie erfolgt eine gegenseitige Anrechnung der verschiedenen Ersatzleistungen?
Ich mache mir Sorgen um die finanzielle Zukunft. Mein Partner ist selbstständig, muss aber nun mehr familiäre Verpflichtungen als sonst übernehmen und kann dementsprechend weniger Aufträge annehmen... Daher möchte ich in meiner Situation die richtige Entscheidung treffen, sofern es überhaupt Wahlmöglichkeiten gibt.
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Gruß und einen schönen Tag euch!
Verletztengeld Elterngeld Elternzeit *kompliziert*
Solange du Verletztengeld erhältst kannst du weder ELterngeld bekommen noch Elternzeit nehmen, wenn das auf einen Vollzeitjob beruht.
Elterngeld kann man aber maximal bis zum 14. Lebensmonat erhalten. Also solltest du gucken, ob du erst Mutterschaftsgeld, dann zwei Monate Verletztengeld und dann bis zu 12 Monate Elterngeld (wenn dein Partner nicht einige Monate nehmen will und damit den Einkommensverlust ausgleichen kann).
Das könnt ihr euch wirklich nur selber ausrechnen mit welcher Variante ihr wie am besten fahrt.
Danke für die schnelle Antwort.
Der Bezug des Verletztengeldes wird voraussichtlich bis in den 14. LM hinein dauern.
Ich hatte bei einem ähnlichen Sachverhalt gelesen, dass trotz Krankengeldbezugs eine Elternzeit möglich ist und 300€ Elterngeld anrechnungsfrei sind. Dann verhält sich die Situation bei Verletztengeld anders.
Mein mann kann aufgrund der finanziellen Einbußen keine EZ nehmen und ich werde dann ja auch keine nehmen, wegen des höheren Verletztengeldes. Oder gibt es Vorteile der Elternzeit, die ich noch nicht bedacht habe?
Nein beim Krankengeld verhält es sich genau so, wie beim Verletztengeld, es darf nicht als Vollzeit gezahlt werden. Wieviel Stunden arbeitet denn dein Mann, Elternzeit kann er als Selbstständiger eh nicht nehmen, wenn er aber im monatsschnitt nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeitet, dann kann er mindestens 300 Euro Elterngeld beziehen oder den Einkommensunterschied ausgleichen. Und dabei ist egal, warum der entstanden ist.
Mich hatte halt die folgende Seite stutzig gemacht http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankengeld-oder-Erziehungsjahr-__f58137.html.
Dabei ruht das KG nicht trotz EZ gem. §49 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Für das Verletztengeld habe ich aber keine ähnliche Vorschrift im SGB VII gefunden.
Inwiefern die Auskunft in dem o.g. Fall richtig ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Mein Mann arbeitet jetzt ca. 40-50 Stunden die Woche. Vor dem Unfall waren es 50-60. Noch weiter reduzieren wird nicht gehen.
lies hierzu
http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/verletztengeld-nach-arbeitsunfall-bringt-kein-elterngeld
Hallo,
das trifft für meinen Fall ja nicht zu. Ich habe ja Entgelt (inkl. Lohnfortzahlung) bis zum 09.05.2013 bezogen. Und da ab 27.05.2013 der Mutterschutz beginnt, werden ja die Monate Mai 2012-April 2013 für die Berechnung des EG berücksichtigt, in denen ich vz gearbeitet habe. Meine Frage ist ja eher ob beides gleichzeitig bezogen werden kann und wie die gegenseitige Anrechnung erfolgt und welche Vor- oder Nachteile sich ergeben können.