ALG I und länger als 6 Wochen krank: was dann?

Hallo,
eine Freundin hat mich gefragt, was passiert, wenn man länger als 6 Wochen krank ist und ALG I (wichtig: ALG I und nicht ALG II) bezieht. Aber mit arbeitsrechtlichen Dingen hatte ich nie so viel zu tun. Daher die Frage an euch.

Sie ist nun in der 6. Woche der Krankschreibung (seit Anfang April) und bezieht ALG I. Was passiert nun, wenn sie über die 6 Wochen kommt?

Muss sie weiterhin Bewerbungen schreiben und Termine beim Arbeitsamt wahrnehmen? Oder wird sie quasi irgendwie "ausgemustert"? Muss sie sich dann an die Krankenkasse wenden? Also bekommt sie dort Krankengeld? Ich habe gelesen, dass das Krankengeld die gleiche Höhe haben soll wie das ALG I. Aber mehr habe ich nicht gefunden.

Muss sie sich, wenn sie wieder gesund ist (könnte länger dauern, da sie eine nervliche Erkrankung hat) erneut arbeitslos melden? Oder läuft sie dort weiter als "Kundin"? #danke

1

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/140.htm

Nach Genesung ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. In der Zeit müssen auch keine Termine wahrgenommen werden.

Gruß

2

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Krankheit-Pflege/Krankheit-Pflege-Nav.html

Da steht drin, wie es für deine Freundin weiter geht.

3

Hallo

das hatte ich jetzt erst. Sie bekommt dann Krankengeld von der Krankenkasse in der Höhe wie das Arbeitslosengeld. Geht normalerweise automatisch. Vorausgesetzt sie hat auch immer den Schrieb was an die Kasse ging auch dorthin geschickt.

Vom AA her. Sie bekommt einen Aufhebungsbescheid.

LG kuebi