Wer kann helfen? Scheidungstermin, Versorgungsausgleich, Monatsrente

Hallo zusammen,

heute flatterte endlich das ersehnte Schreiben vom Gericht ins Haus, Verhandlungssache gegen meinen Noch-Ehemann (das wird wohl der Scheidungstermin sein, oder?). Anbei war das Schreiben der Rentenversicherung wegen des Versorgungsausgleichs, da fielen mir aber fast die Augen aus dem Kopf! Ich habe absolut keine Ahnung auf dem Gebiet, es ist aber die Rede von einer Monatsrente von rund 189€, die ICH meinem Ex zahlen soll! Bzw. muss ich das zahlen oder wie wird das geregelt? Ich habe kein Einkommen. Insgesamt beläuft sich die zu zahlende Ausgleichssumme auf über 15,000€.

Ich hoffe, es kennt sich hier jemand besser damit aus als ich...

Vielen Dank im Voraus!

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Hi,

ruhig Blut!

Den Versorgungsausgleich gibt es schon sehr lange - und darüber entscheidet das familiengericht. Soweit meine theroretische Erfahrung reicht, geht es hier nicht um eine geldliche Zahlung sonder um die papierhafte Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rechtenansprüche, damit beide Partner rentengleichberechtigt aus der Scheidung raus gehen. Allerdings finde ich 15000€ schon sehr viel für Dein Alter...

Verhandlungssache gegen den Ehemann: wenn ein Termin angegeben ist, dann wird das der Scheidungstermin sein.

Aber mal eine Frage: hast Du keinen Anwalt? Falls nicht: such Dir einen! Der kann Dir dann auch alles erklären.

Gruß
Kim

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Für dein Alter ist das ganz ordentlich. So lange kannst du doch garnicht verheiratet gewesen sein. Immerhin gibt es ja auch Höchstrenten.

Ich würde das wirklich nochmal kontrollieren lassen. Hast du auch alle Daten richtig angegeben? ...und dein Mann auch?

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Wir waren 6,5 Jahre verheiratet.

Ich war vor zwei Wochen bei der Rentenversicherung vor Ort und habe alles korrekt angegeben, bei der Prüfung der Daten habe ich keinerlei Fehler feststellen können. Was mein Mann angegeben hat, kann ich nicht sagen, wir haben absolute Funkstille und alles läuft nur noch über das Gericht oder Anwälte.

Jetzt habe ich wirklich Angst, dass ich ihm über 15,000 Euro schulden soll. #zitter Zumal ich, wie schon erwähnt, derzeit gar kein Einkommen habe (auch kein ALG).

LG

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Nein, du musst nichts "bar" zahlen. Das ist nur ein Wert bei der Rente. Dir werden Rentenpunkte abgezogen und ihm dazugerechnet.

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Hi,
das Versorgungsausgleichsrecht wurde 2009 neu geregelt (gibt es schon weit länger, soweit richtig - aber seit dem ist vieles neu).

Früher wurden alle Anrechte - gesetzliche, private, betriebliche - Altersvorsorge vereinfacht gesagt in Rentenpunkte umgerechnet und in die gesetzliche Rente "übertragen". Da wurde auch gegeneinander aufgerechnet.

Heute ist das anders. Heute muss JEDES Anrecht zunächst mal einzeln betrachtet werden, und eines dieser Anrechte ist nun einmal auch das aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Geteilt wird aber nur der Ehezeitanteil des Anrechts. Ausgleichssumme ist die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Heißt, du hast in der Ehezeit Rentenpunkte gesammelt, die 2x189 euro wert sind (wenn man mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht). Und musst dafür die Hälfte als Ausgleich zahlen.

Mit einem großen ABER: gleichartige (nicht -wertige) Anrechte dürfen nach wie vor gegeneinander aufgerechnet werden. Wenn also dein Mann auch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Ehezeit hat, kann verrechnet werden.

Hätte er z.b. in der Ehezeit 600 Euro dazu gewonnen, müsste 300 Euro abgeben - dann würdest Du bei Verrechnung 300-189 mehr bekommen.

Es gibt in Einzelfällen auch die Möglichkeit für die Gerichte, auf Ausgleiche zu verzichten. Das ist zum einen bei geringfügigen Anrechten möglich (frag mich nicht, wie bei der gesetzlichen RV die Grenze ist), soweit ich weiß aber auch, wenn der Ausgleich für eine Partei zu unzumutbarer Härte führen würde. Und natürlich bei außergerichtlichen Vereinbarungen, wobei das Gericht prüft, ob es sie akzeptiert - Auskunft erteilt werden muss trotzdem.

Du musstest ja sicher auch in einer Selbstauskunft angeben, ob du private oder betriebliche Altersvorsorge hast. Auch da wird der Ehezeitanteil geteilt. Natürlich bei beiden.

Je nachdem, was dein Mann da hat kann es sein, dass letztendlich er derjenige ist, der mehr zahlen muss.

Und was da steht, ist ein Vorschlag. Erst wenn es einen rechtskräftigen Beschluss gibt weißt du, was du zahlen musst. Von dem, was dein Mann bzw. seine Versorgungsträger eingereicht hat müsste dein Anwalt eigentlich ja auch Kopien haben - dann ist das alles nicht so überraschend.

Kleiner Tipp wenn es eine unschöne Scheidung ist: stell sicher, dass er ALLES angegeben hat. Es wird extrem unschön, wenn ein Beschluss rechtskräftig ist, und dabei ganz aus Versehen Anrechte "vergessen" wurden. Ggfs. könntest du dann den zivilrechtlichen Weg gehen - aber wie mit solchen Sachen umgegangen wird und vor allem, was dann noch rauskommt ist eine Sache, die noch lange nicht wirklich vorhersagbar ist. Dafür ist das neue Versorgungsausgleichsrecht einfach noch zu neu.

Und er wäre definitiv nicht der (oder auch die) erste, der/die ganz aus Versehen irgendeinen -vielleicht ehemaligen- Arbeitgeber mit Anwartschaft auf Altersvorsorge, oder etwas anderes "vergessen" hat anzugeben.

Und stell sicher, dass der Beschluss richtig geprüft wird - auch da habe ich schon einiges an Überraschungen erlebt und mich manchmal gefragt, ob Anwälte für solchen Mist eigentlich haftbar gemacht werden können.

Viele Grüße
miau2

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Ich hoffe, dass mein Mann alle Daten korrekt angegeben hat, ich habe es jedenfalls getan und war bei der Rentenversicherung vor Ort. Habe dort auch nochmal alle gemachten Angaben überprüft.

Wie wird der Termin denn in der Regel ablaufen? Ich habe heute die Vorladung des zuständigen Gerichts erhalten, mit einer einfachen Unterschrift setzen wie früher wird es wohl nicht getan sein, nehme ich an?

Vielen Dank für die ausführliche Information!

LG