Kann ich einen Minijob auch per Aufhebungsvertrag kündigen oder generell eher kündigen?

Hallo,

ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch, wobei ich mir recht gute Chancen erhoffe und die Stelle für mich mit meinen 3 Kindern super vereinbar wäre. Ich weiß allerdings nicht, ab wann die Stelle dort besetzt werden soll. Ausgeschrieben war die Stelle bereits im März mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Soooooo eilig können die das ja dann fast gar nicht haben. Aber was wenn doch???

Momentan habe ich einen Minijob. Ich glaube (habe nicht im Vertrag nachgeschaut), dass ich da 4 Wochen Kündigungsfrist habe. Entweder zum 15. oder zum Monatsende.

Kann ich aus dem Minijob-Arbeitsvertrag auch eher raus, falls ich die neue Stelle kurzfristig haben könnte? Notfalls sicher mit Aufhebungsvertrag oder gelten bei einem Minijob irgendwie andere Regeln?

LG

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Das Recht auf einen Aufhebungsvertrag hat niemand. Egal ob man angemeldet ist, oder auf 450 Euro Basis arbeitet.
Wenn ein Chef darauf besteht das die Kündigungsfrist eingehalten wird, dann kann man sich auf den Kopf stellen...

Mein Mann hat vor 2 Jahren in einer Firma gearbeitet und hatte noch Probezeit. In der Probezeit hatte er 2 Wochen Kündigungsfrist. Er hat sich auf eine neue Stelle beworben, hätte den besser bezahlten Job bekommen- aber die Stelle war ab sofort zu besetzen. Und es gab noch andere Mitbewerber.

Der Chef lies sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein. Im Gegenteil- er drohte gleich, das-wenn mein Mann sich nicht an den Vertrag hält- eine Vertragsstrafe fällig wird. Ich weiß nicht genau wie das heißt- doch der Anwalt, den wir daraufhin befragten sagte dass der AG im Recht ist.
Es war ein gewisser Prozentsatz vom Gehalt und mein Mann hätte knapp 700 Euro zahlen sollen.

Also ging dieser Job durch die Lappen. Kurze Zeit später fand er aber zum Glück eine andere Stelle, die noch besser bezahlt war, als der erste Job. Bei diesem alten AG wollte er nicht mehr bleiben nachdem der sich so unkooperativ gezeigt hat und gleich wilde Drohungen aussprach....

Wenn Dir also Dein AG einen Aufhebungsvertrag anbietet, bzw. auf Dein Nachfragen darauf eingeht, dann hast Du Glück.

Doch einen Anspruch darauf hat niemand.

LG Mona

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Danke für deine Antwort. Stimmt ja, ein Aufhebungsvertrag ist immer im beiderseitigem Einvernehmen. Davon kann man nicht immer ausgehen. Meine Kollegin / Chefin wäre zwar sicher auch traurig, wenn sie auf mich verzichten müsste, weil wir ja nur zu zweit sind und uns super verstehen. Aber mir ist ein richtiger Teilzeitjob lieber als dauerhaft auf Minijob-Basis. Und Stunden erhöhen kann ich dort nicht.

Ich werd sehen, was heute Nachmittag raus kommt. Wenn sie so lange brauchen um überhaupt erstmal ein Vorstellungsgespräch zustande zu bringen, kann es doch eigentlich nicht sooooo dringend sein.

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Es gibt keinen Unterschied zur Kündigung beim sv-pflichtigen Job.
"Per Aufhebungsvertrag kündigen" geht nicht, ein Aufhebungsvertrag ist ja keine einseitige Sache, sondern damit wird beidseitig die Auflösung des Vertragsverhältnisses vereinbart.

Gruß,

W

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Ein Aufhebungsvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag. Und ein Vertrag setzt IMMER zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner voraus.
DU kannst also garantiert keinen Aufhebungsvertrag machen. Wenn, dann ist das nur möglich, wenn dein AG zustimmt und IHR BEIDE einen Aufhebungsvertrag macht. Das ist ganz normales Vertragsrecht - das hat mit den Regeln des Minijobs nichts zu tun.