Antrag ausfüllen : Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Mein Mann hat noch Geld von seinem alten AG zu bekommen. Wir haben einen Titel und die Firma ist nun Insolvenz.

Wir haben bereits Insolvenzgeld beim AA beantragt, da ist aber noch nichts berechnet.

Wir sollen nun laut AA erstmal den vollen Betrag mit dem Zusatz"soweit keine Zahlung über Insolvenzgeld erfolgt" geltend machen. So, das wird ja denn die Hauptforderung sein die wir eintragen müssen.

Nun sollen wir auf diesem Antrag aber auch Zinsen eintragen. Wieviel Prozent ist denn da korrekt????

Außerdem kann man da noch "Kosten" eintragen. Was wären das denn für Kosten???? Wir hatten ja nun Anwaltkosten ( Eigenanteil für Rechtschutz, Fahrkosten für Anwalt, Abwesenheitspauschale).
Sind diese Kosten germeint und können wir die da eintragen???

Wir sind gerade etwas überfordert......

Danke und Gruß Nicole

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hallo gewitterhexe,

zinsen kannst du ab dem tag, an dem das gehalt hätte eigentlich gezahlt werden müssen, verlangen; verlange 5 % über dem jeweiligen basiszinssatz

beim titel kommt es drauf an, wie zinsen tituliert sind. wenn keine zinsen tituliert sind, bekommst du auch keine.

zinsen bekommst du bis zu dem tag, an welchem die insolvenz eröffnet wurde. am besten gleich dann die zinsen ausrechnen

auch kosten (rechtsschutz, anwaltskosten usw.) kannst du nur bis zum tag der eröffnung des insolvenzverfahrens geltend machen. alles was danach angefallen ist, kannst du nicht mehr geltend.

ansonsten schreibe alles rein, was bis dahin angefallen ist. am besten mit nachweis bzw. schön aufgeschlüsselt. z. b. fahrtkosten zum anwalt am ...., einfach .... km x 2 (hin und zurück) x 0,30 €/km usw.; auch portokosten kannst du geltend machen.

viel erfolg!

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Vielen Dank!!!! Damit haben wir alle Fragen geklärt :-)

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Ihr sollt die Zinsen selber eintragen? DAs hat bei uns alles der Insolvenzverwalter gemacht. Der hat sogar angegeben, was an Forderungen von uns wieso noch offen sind, was wir für Bearbeitungsgebühren dazu verlangen können und was für Zinsen und wir mussten nur checken, ob es stimmt.

Wendet euch also an den INsolvenzverwalter!