Sterbetafel / Kapitalwert von Verkehrswerteinschätzung

Hallo zusammen.

Es geht um folgende Sache zu der ich ein paar Fragen habe.

Mein Mann und ich wir möchten das Haus der Oma meines Mannes kaufen. Die Oma und sein Vater würden es weiterhin bewohnen und wir müssten den Onkel und die Tante meines Mannes auszahlen und uns eine Wohnung darin ausbauen.

Also Oma hat 3 Kinder und 2 davon werden ausgezahlt. Da das 3. Kind weiterhin wohnen bleibt und uns seinen Anteil schenkt.

Wir haben ein Verkehrswerteinschätzung des Hauses erstellen lassen.

Davon wird jetzt, laut Immobiliensachverständige, der uns das Gutachten erstellt hat, aus einer Sterbetafel abgelesen, was noch an Geld abgezogen wird, da die Oma ja ein lebenslanges Wohnrecht bekommt und das den Wert mindert.

Wie das gerechnet wird hat er uns leider nicht gesagt und das ist meine Frage:

Also Miete monatlich 335 Euro ist jährlich 4020 Euro

Lebenserwartung aus Sterbetafel 11,87 Jahre

Kapitalwert aus Sterbetafel 8,787 % je Euro jährlich

Also wenn man die 4020 Euro Mal 11,87 Jahre nimmt ist es ja einfach. Wie rechnet man das mit dem Kapitalwert ?

Danke schonmal für Antworten und noch schöne Pfingsten.

Gruß leoba-

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Beispiel:

Oma ist 76 Jahre alt und die Miete jährlich beträgt 4020 €.

Lösung:
Laut Sterbetafel beträgt ihre durchschnittliche Lebenserwartung 11,77 Jahre. Das ergibt einen Kapitalwert in Höhe 8,734% (Zinssatz 5,5%, Zwischenzinsen, siehe §14 BewG).
4020 * 8,734= 35111€.

Das lebenslange Wohnrecht ist mit 35111€ zu bewerten.

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Hallo.

Danke für Deine Antwort.

Wenn Sie aber 11,78 Jahre lebt bei 4020 Euro im Jahr wäre das doch schon 47355,60 Euro.

Das ist doch schon ein großer Unterschied zu 35111 Euro.

Wofür eigentlich das mit dem Kapitalwert? Bei uns fallen doch keine Zinsen an wenn wir Sie dann auszahlen?

Gruß leoba-

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Fiktiv würden mehr als 11 Jahre 4020 €¶ Miete jährlich gezahlt werden. Diese Zahlungen werden mit einem Zinssatz abgezinst, so dass Du heute weißt, wie viel das Wohnrecht wert ist.

Das Wohnrecht wird gem. Bewertungsgesetz bewertet. Das Bundesfinanzministerium hat hier http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2012-10-26-lebensl%C3%A4ngliche-Nutzungen-und-Leistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

den Kapitalwert ermittelt. Bei einer Lebenserwartung von 11,87 Jahren ergibt sich ein Kapitalwert von 8,787. Dieser Wert wird mit der jährlichen fiktiven Miete multipliziert, also 4020 * 8,787=35.323,74 €. (Ich hatte gestern eine alte Tabelle zur Hand).

Was zahlt ihr aus? Eure Oma verkauft ihr Haus an Euch und lässt sich ein Wohnrecht (was den Wert des Hauses mindert) einräumen. Oder schenkt Euch Eure Oma das Haus und ihr müsst Ausgleichszahlungen an die Verwandten als Auflage zahlen?

Bitte lasst Euch (steuer-)rechtlich beraten.