Hallo!
Ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem Problem helfen:
Mein Mann ist Beamter (Bundespolizei) und bekommt Heilfürsorge - er ist nicht zusätzlich privat krankenversichert und nimmt auch keine Beihilfe in Anspruch.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da ich Vollzeit arbeite und über der Einkommensgrenze liege..
Anfang September erwarten wir unser 2. Kind. Unser 1. Kind (6) war bisher über mich beitragsfrei familienversichert, da mein Mann nicht über der Einkommensgrenze liegt und ich deutlich mehr verdiene als er
1. Ist es richtig, dass ich dann in der Elternzeit trotzdem KV-Beiträge aus eigener Tasche zahlen muss, da ich freiwillig in der GKV bin und wenn ja, wie werden die berechnet? Zählt das Elterngeld als Gehalt? Habe auch gelesen, dass das Gehalt meines Mannes hälftig mit berücksichtigt wird (was ich sehr unfair finde).
2. Ich bekomme noch bis Ende Juli Arbeitsentgelt, dieses Brutto-Gehalt (ohne das dann folgende Mutterschafts- und Elterngeld) wird vermutlich unter dem diesjährigen Brutto-Gehalt meines Mannes liegen. Das heißt die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung unseres Kindes (unserer Kinder) ist dann nicht mehr erfüllt. Mein Mann ist wie gesagt nicht privat krankenversichert - lediglich in der freien Heilfürsorge. Wie werden dann meine Kinder versichert? Privat? Freiwillig gesetzlich? Wie hoch wären dann die Kosten? Ab wann würde dies greifen - noch in 2013 o. erst in 2014? In 2014 kehrt sich aber, da ich nach zehn Monaten wieder 30 Stunden arbeiten gehe und mein Mann 4 Monate Elternzeit nimmt die Situation wieder um, d.h. wir erfüllen die Voraussetzungen, dass die Kinder beitragsfrei über mich in der GKV mitversichert werden können.
Finde leider im Netz keine eindeutigen Antworten - ist ja auch sehr kompliziert und habe nun die Befürchtung, dass ich vom EG nun mehrere hundert € für die KV einplanen muss ...
Ich hoffe hier weiß jemand Rat!
Danke!
Andrea
ER Heilfürsorge SIE freiwillig GKV - wie Kind krankenversichern?
Ich kenne das so nicht und kann dir von daher leider keine Auskunft geben.
Mein Vater war auch bei der Polizei, zusätzlich zur Heilfürsorge aber privatversichert. Meine Mutter (und ich bis zur Aufnahme meiner Ausbildung) also mit in der Privaten.
Solltest du hier keine verwertbaren Antworten bekommen, würde ich an deiner Stelle jemanden vom Betriebsrat ansprechen (die kennen sich oft selber aus oder können sich zumindest erkundigen) oder direkt bei deiner Krankenversicherung nachfragen.
Ich kann leider aus deinen Ausführungen nicht entnehmen, ob dein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Denn nur dann können die Kinder nicht in die GKV (Also beitragsfrei, freiwillig, wie du versichert bist, können sie immer selber versichert werden), wenn die freie Heilfürsorge auch als PKV zählt für die KK. DAs würde ich aber am besten mit deiner KK klären.
Und ja, du musst weiterhin Beiträge zahlen zur KK. Dafür ist dein Elterngeld ja auch höher, weil die KK-Beiträge vorher nicht abgezogen werden wie bei gesetzlich versicherten!
Danke für deine Antwort. Nein mein Mann liegt nicht über dieser Grenze. Heißt das nur ich muss Beiträge zahlen und meine Kinder wären beitragsfrei mitversichert? Das wäre ja eine echte Erleichterung. Weißt du zufällig auch wie der Beitrag berechnet wird? Mindestbeitrag ist klar - liegt bei meiner KK bei ca. 135€. Oder zählt hier das Bruttogehalt meines Mannes (und wenn ja aus welchem Zeitraum)?
LG
Andrea
Dazu musst du mal suchen, ob die KK einen Rechner hat. Aber ja, die Kinder müssten dann beitragsfrei mitversichert sein.
Mindestbeitrag (inkl. Pflegeversicherung) liegt inzwischen bei ca. 160 Euro im Monat und ja, das Einkommen deines Mannes wird aber mit angerechnet.
Hallo,
ich würde die Frage unter
www.krankenkassenforum.de
stellen.
Die haben jedes Mal sehr kompetent Auskunft gegeben und es war immer richtig (was man von der KK nicht sagen kann - da rechnete der eine für uns 150 Euro aus - der nächsten 360 Euro).
Ich vermute, dass bei euch Familieneinkommen minus Freibeträge für die Kinder geteilt durch zwei und dann davon den aktuellen KK-Beitrag zu zahlen ist. Da Dein Mann unter der JAEG liegt sollten die Kinder beitragsfrei bei Dir bleiben können.
Aber frage lieber in dem Forum nochmal nach.
Danke!
Ja, ich denke die Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, da mein Mann unter der Einkommensgrenze von 52T€ liegt.
Jetzt stellt sich nur die Frage wie die TK die Heilfürsorge meines Mannes einstuft - es ist ja keine private Krankenversicherung. Er hat allerdings eine sog. Anwartschaftsversicherung für den späteren Fall der Pensionierung. Also dürfte m.E. sein Gehalt nicht herangezogen werden und ich müßte den Mindestsatz entrichten.
Aber ich werde auf jeden Fall im KK-Forum nachfragen. Morgen habe ich auch ein Telefonat mit der TK vereinbart. Mal sehen was die sagen ...
Vielen Dank nochmal!
Andrea
Die Kids, wie auch Du, sofern Du nicht berufstätig bist haben einen Beihilfeanspruch.
Dein Mann hat doch sicherlich bei einem privaten Krankenversicherer eine Anwartschaftsversicherung laufen, oder ?
Da solltest Du mal nachfragen was die Kids und ggfs. Du dann extra kosten.
Sein ZA hat Dein Buschist schon weg, oder ?
Weitere Fragen kann er, bzw. Du auch über die Gewerkschaft, oder den Buschu selbst klären, alternativ gibt es auch so nette Foren im Netz wie z.B.: german-police.de, wo dann im internen Bereich nach Identifizierung und Authorisierung durch Admin ins Detail gegangen werden kann, weil eben immer reichlich Kollegen an Bord sind. ,
Danke.
Ich habe bereits raus gefunden, dass die Kinder zumindest über mich beitragsfrei mitversichert bleiben (da mein Mann nicht über der EK-Grenze liegt).
Jetzt stellt sich die Frage nach welchen Kriterien mein Beitrag berechnet wird: entweder nur der Mindestbeitrag (liegt bei ca. 160€) oder wird das Gehalt meines Mannes hälftig mit angerechnet. Letzteres gilt laut GKV nur wenn der Ehepartner privat versichert ist. Habe mal auf der BPOL-Seite geschaut - hier steht ausdrücklich: "Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten."
Ja, eine Anwartschaftsversicherung hat er, aber zählt die als private KV?! Nur dann würde sein Gehalt mit berücksichtigt werden. Habe im Netz hierzu aber noch nix finden können. Mal schauen was die Techniker Krankenkasse dazu morgen sagt ...
Habe aber auch den Tip bekommen mal auf krankenkassenforum.de nachzufragen - werde ich tun sobald die Registrierung durch ist ...
Ich finde es schon schade, dass man für´s Kinderkriegen als Besserverdiener so viel schlechter gestellt wird. Klar bekomme ich den Maximalsatz an EG aber der ist ja auch gekappt, trotzdem soll ich nun mindestens 160€ KK zahlen und im schlechtesten Fall fast 300€. Da kann man nur zusehen dass ich schnell wieder arbeite und mein Mann mehr Elternzeit nimmt ...
Grüße
Andrea
Die Anwartschaftsversicherung ist keine private Krankenversicherung im herkömmlichen Sinne (Beitragsbereich 0,80 € - 2,60 € / Monat je nach Eintrittsalter), sondern ein Anrecht darauf sich nach Wegfall der Heilfürsorge den Beihilfeanspruch ergänzen zu dürfen mit einer privaten Krankenvollversicherung, ohne dann nochmal eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten über sich ergehen zu lassen.
Hast mal rechnen lassen was die Kids privat kosten würden, weil sind ja beihilfeberechtigt ?
Kann eigentlich nicht die Welt sein und die Versorgung ist deutlich besser als in der gesetzlichen KK.
Hallo!
Ich kann Dir nur berichten, dass ich auch freiwillig versichert bin, da über der Bemessungsgrenze.
Als ich nun im Januar nochmal ein Kind bekommen habe, wäre ich über die Elternzeit beitragsfrei versichert gewesen.
So war die Auskunft der AOK.
Liebe Grüße
vetchy
Wie ist dein Mann versichert?
Wir sind alle über mich familienversichert.