Arbeiten auf Stundenbasis bei externem AG

Hallo!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, was im folgenden Fall Sache ist.

Also, ich habe im November mein 2.Kind bekommen und vorher 50% gearbeitet. Mein Arbeitsvertrag ist fest.

Jedoch hat während meiner ersten Elternzeit die Leitung gewechselt und unser Verhältnis zueinander war nicht gut (fast alle "alten" Mitarbeiterinnen haben gekündigt, da es wirklich nicht mehr schön war und ich hatte zudem noch nach wenigen Monaten in halber Stelle ein Beschäftigungsverbot wegen der 2.Schwangerschaft.). Ich möchte nicht dorthin zurück, habe aber erstmal nur zwei Jahre Elternzeit eingereicht, um mich in Ruhe wegbewerben zu können und notfalls doch zurück zu können.

Nun habe ich von einer früheren Kollegin, die in einer anderen Stadt die Leitung einer ähnlichen Einrichtung übernommen hat, eine Anfrage, ob ich ab Sommer ein Gruppenangebot auf Stundenbasis geben könnte.

Ganz früher habe ich diese Gruppen in meinem alten Beschäftigungsverhältnis angeboten, sie wurden aber mangels Räumlichkeiten "eingestampft" und inzwischen werden sie von einer anderen Fachkraft auf Honorarbasis angeboten. Ich erhoffe mir durch das Gruppenangebot, das ich wirklich gerne übernehmen würde (habe meine Diplomarbeit darüber geschrieben und ein eigenes Konzept erarbeitet) für mich einen Einstieg in eine Stelle in der neuen Einrichtung.

Meine Fragen dazu:
-muss ich mich von meinem AG freistellen lassen, um das Angebot anzunehmen?
-was, wenn er das nicht tun möchte, weil ich im selben Stundenumfang dort arbeiten könnte, nur eben nicht diese spezielle Form von Gruppenangebot (denn dafür gibt es ja schon jemanden)? Da meine bisherige Chefin und die möglicherweise zukünftige Chefin sich zerstritten haben, könnte ich mir das gut vorstellen.

-Gibt es eine Möglichkeit, noch im 1.Bezugsjahr des Elterngeldes so zu arbeiten, dass es mir nicht vom EG abgezogen wird? Wenn ja, welche? Minijob? 400€?
-würden eventuelle Abzüge auch im 2.Elternzeitjahr anfallen? Ich beziehe das EG nur im 1.Jahr.

Ich hoffe, das war verständlich erklärt. Vielen Dank!

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Hallo,

Jede Nebentätigkeit sollte man bei seinem Hauptarbeitgeber anmelden und somit "absegnen" lassen. Mein AG hat das auch erst ablehnen wollen, ich konnte Ihn aber überzeugen, dass er mir zu den Arbeitzeiten nicht anbieten konnte. Angerechnet im 1. Jahr wird Dir jedes Einkommen, egal ob sozialversicherungspflichtig, geringfügige Beschäftigung oder Selbständig. Die bleiben von jedem Euro ca. 33cent.
Im 2. Jahr darfst Du in den max 30 h soviel verdienen wie Du willst, achte aber auf die Einkommensgrenze bei der kostenfreien Krankenvetsicherung.
Liebe Grüße, Andrea

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Ich würde mich an Deiner Stelle zu dieser Frage anwaltlich beraten lassen. Das ist nicht soooo teuer und bewahrt Dich vor Schaden.

Gruß

Manavgat

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Mal ganz ehrlich. Gehst du eigentlich immer davon aus, dass jeder den Anwalt vom Staat finanziert bekommt? Bei uns kostet eine Erstberatung 200€ - egal welches Thema, egal welcher Anwalt.

Und du rätst hier wirklich JEDEM im Forum den Anwalt. Wenn man das immer machen würde, müsste man nicht mehr arbeiten.

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Ich würde lieber 200 Euro für eine vernünftige Beratung ausgeben,

als wie hier in diesem Fall:

einen lukrativen Job sausen lassen

oder

einen Fehler machen, der mich viel Geld kosten kann.

Ich neige dazu, bei Gesundheitsproblemen zur Ärztin

bei Frisurproblemen zu Friseurin

bei Steuerproblemen zu Steuerberaterin

bei Autoproblemen in die Werkstatt

und ja

bei rechtlichen Fragen, die existensbedrohend sein können, zu einer Anwältin zu gehen.

Das kostet bei jedem Dienstleister was. Aber was Du nicht bedenkst, ist, was es kosten kann, wenn man auf diese Fachleute verzichtet.

Hinterher kann man sich selbst bemitleiden und denken: hätt ich mal jemand gefragt, der etwas davon versteht....

Gruß

Manavgat

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Ganz ehrlich, für diese Fragen braucht keine Mensch einen Anwalt!

1. Im Elterngeldbezug wird immer angerechent, wenn du mehr als 300 Euro Elterngeld bekommst, da gibt es keine Ausnahme. Du kannst es nur versuchen günstig für dich zu gestalten. Wenn du das ganze aber über den Übungsleiterfreibetrag (2100 Euro im Jahr glaube ich) regeln kannst, dann wird auch nicht angerechnet!

2. Nach dem Bezug wird natürlich nichts mehr angerechnet.

3. Du musst immer den AG bei Beschäftigungen in Elternzeit um Erlaubnis fragen!