Job kündigen wegen fehlender Kinderbtreuung

Hallo,

seit März habe ich einen neuen Job angefangen, davor war ich ein dreiviertel Jahr

arbeitslos ( ein halbes Jahr bekam ich Arbeitslosengeld I, danach ALG II ).

Mein Kind ist 6 Jahre alt geht in den Kiga ( Ganztags bis 16:30 ), ich bin alleinerziehend.

Bei meiner neuen Arbeit liegt die Arbeitszeit zwischen 7 Uhr und 20.30 Uhr. Ich arbeite

32 Stunden in der Woche und fahre jeden Tag mit dem Zug eine knappe Stunde hin UND

zurück.Bisher haben die Kinderbetreuung meine Eltern übernommen, das geht nicht mehr,

da meine Mutter erkrankt ist, Tagesmutter finde ich keine.

Mit meiner Chefin habe ich versucht eine Arbeitszeitverkürzung zu vereinbaren, aber das

klappt leider nicht. Ich kann nur bleiben wenn ich weiterhin die 32 Stunden arbeite.

Kann ich selber kündigen ohne eine Sperre zu bekommen?

Selbstverständlich suche ich weiter nach einer Teilzeitstelle, aber bis dahin bin ich dann

auf die Unterstützung angewiesen.

Bin dankbar für jeden Ratschlag#danke

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ich würde vorher mal mit dem jugendamt über die betreeungssituation sprechen, vllt. findet sich da ja doch eine lösung. auch hinsichtlich einer tamu kann man dir dort helfen. zieh lieber erstmal alle register, bevor du über kündigung nachdenkst.

lg v.

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Hallo,
warst du schon beim Jugendamt? Vielleicht gibt es ja auch eine andere Kita, die länger geöffnet hat. Bei uns gibt es 24-Stunden-Kitas.
Eine Sperre bekommst du bei fehlender Kinderbetreuung nicht. Das ist ein trifftiger Grund der eigenen Kündigung. Du solltest vorher aber schon alle anderen Möglichkeiten ausloten und auch mit dem Arbeitsamt darüber sprechen.
Anspruch auf ALG1 hast du ja sowieso nicht. Dir bleibt ja nur wieder ALG2.

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Ich habe über das Jugendamt eine Tagesmutter bzw. Kita gesucht. Leider Fehlanzeige.

Danke für die Info wegen dem trifftigen Kündigungsgrund.

Grüssle

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Ich würde an deiner Stelle nicht kündigen solange du nicht wirklich alles versucht hast.

Zuersteinmal zum Arbeitsamt gehen und die Betreuungssituation besprechen, kann dir auch dort nicht geholfen werden, dann kann ich mir nicht vorstellen dass du eine Sperre bekommst.

Vielleicht kommt für dich ja auch ein Umzug zu deiner Arbeitsstelle in Frage? Und was ist aus dem Auto geworden welches du über deinen Vater finanzieren könntest, wärst du dann nicht schneller auf Arbeit?

Hast du mit deinem AG nur über eine Arbeitszeitverkürzung gesprochen oder auch darüber deine Arbeitszeiten festzulegen, zB von 7 bis 13:30 uhr?

Ansonsten unbedingt nebenbei woanders bewerben, vielleicht kannst du ja mit einem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche kündigen und so kann dir eine Sperre egal sein....

Viel Erfolg!

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PS: und was ist mit dem Kindsvater, kannst du den nicht vielleicht auch einspannen? Oder war es lediglich ein Erzeuger der sich nun gar nicht kümmert?

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Hallo,

auf den Kindsvater kann ich leider gar nicht zählen.

Und mit dem Auto wäre ich leider auch nicht schneller , von der Parkplatzsituation mal

ganz abgesehen.

Wegen der Kinderbetreuung habe ich alles versucht. Bei uns gibt es keine bzw. wenig

Tagesmütter die nach 17 Uhr arbeiten ( was ich auch nicht verstehe).

Danke für die Tipps.

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Bevor Du kündigst mach doch mal einen Aushang im Kindergarten und suche darüber eine Mutter/Vater der Deinen Sohn für die 1-2h am Nachmittag mitbetreuuen kann.
Für die Betreuungskosten kannst Du ggf. auch einen Zuschlag vom Jugendamt bekommen.

Gruß K.

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Hallo!

Warum konnte dir denn das Jugenamt keine Tagesmutter zuweisen? Man hat doch eigentlich als alleinerziehende, arbeitende Mutter ein anrecht auf unterstützung was die Kinderbetreuung angeht ?! Ich würde wenn ich einmal vom ALG 2 weggekommen bin, nicht so schnell wieder in den Sack hauen und kündigen. Du schreibst, dass deine ELTERN da waren. Was ist denn mit deinem Vater?! Kann der nicht mehr machen wenn deine Mutter erkrankt ist? Bzw. wird sicher auch das Amt fragen ob es sich event. nicht nur um eine kurzzeitige Erkrankung handelt und du folgedessen auch nur eine kurzzeite Betreuung für dein Kind bräuchtest...! Das Jobcenter hat den Auftrag und das Ziel, jeden Arbeitslosen zu vermitteln. Also werden die dir sicher auch erstmal Alternativen aufzeigen und/oder Vorschlagen, bevor deine Kündigung als "trifftiger Grund!" anerkannt wird. Ich würde erst zum Gespräch bevor du kündigst falls es nicht anders geht. Sicher ist sicher.

lg

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Wie viel MItarbeiter hat denn deine Chefin?
Evtl. kann sie gar nicht so einfach die Arbeitszeitverkürzung ablehnen!

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Die TE hat einen Ganztagesplatz (bis 16:30) für ihren Kleinen, kann also (theoretisch) nach Abzug von 2 Stunden Fahrzeit ihre 32 Stundenwoche ableisten.

Ihr würde mE eine Verkürzung gar nicht helfen, wenn sie dann trotzdem noch nach 15:30h arbeiten muss. Sie braucht also eher feste Arbeitszeiten bis 15:30! DAS wäre doch das Anliegen, mit dem sie zum AG gehen müsste, oder nicht?

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Auch, aber der AG hat ja wohl die Verringerung abgelehnt.