Schaden am Dienstwagen-Selbstbeteiligung?

Hallo ihr Lieben!

Ich bin hier gerade ein wenig überfragt, so eine Konstellation hatte ich noch nicht, und freue mich daher über Meinungen und Ratschläge...
Unseren Anwalt will ich vorerst nicht bemühen.

Mein Mann hat einen Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung vorgesehen ist.

In einer "KFZ-Richtlinie" hierzu steht, dass der Mitarbeiter im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro (Teilkasko), bzw. 500,- Euro (Vollkasko) zu übernehmen hat.

Mir ist klar, dass das an sich so in Ordnung ist, nur gibt es dabei dann ja doch Feinheiten bezüglich Verschulden, Schadensart und Dienstfahrt/Privatfahrt.

Wie sieht es aber aus, wenn sich der Gesamtschaden auf 650,- Euro beläuft, es sich nicht um einen Unfallschaden handelt, und nicht vorsätzlich verursacht wurde? Konkret handelt es sich um einen Marderbiss ( Kühlwasserleitung), eine kleine Delle seitlich in der Karosserie, und einen Steinschlag ( Scheibentausch). Ist eine Arbeitnehmerbeteiligung von 500 Euro in diesem Fall nicht unverhältnismässig?

Ich will keinen Streit vom Zaun brechen, aber in dieser Konstellation finde ich die Selbstbeteiligung schon recht hoch.

Über Tipps etc. freue ich mich sehr.

Danke schön, und noch eine gute Woche!

Zookie

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Wer häte den Schaden denn an Eurem eigenen Fahrzeug übernommen?

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Hallo!

Inwiefern spielt das eine Rolle?

Falls Du jedoch nur auf moralischer Ebene eine Anspielung amchen möchtest, erübrigt sich meine Nachfrage.

Mir geht es tatsächlich um juristische Regelungen.

Und die unterscheiden sich hier eben gewaltig.

In jedem Fall danke für dein Interesse.

Zookie

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Das sind drei Kaskoschäden.

Liebe Grüße, Andrea

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Die Rechnungsstellung erfolgte über eine Mietwagenfirma, die eben sagen, dass ihre Vrsicherung Marderschäden nicht abdeckt.

Worum es mir eben auch hauptsächlich geht, ist die Frage, wie verhältnismässig ein Arbeitnehmeranteil von 500 Euro bei einem Gesamtschaden von 650 Euro ist... bei dieser Art von Schäden ( dass es sich in einem Falle von verurssachtem Unfall beispielsweise anders verhält, ist klar...) Weisst Du, worauf ich hinaus will?

Vielen Dank für deine Antwort! :-)

Gruß,
Zookie

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Es gibt KEINEN Gesamtschaden. Das sind 3 EINZELschäden, die auch als solche zu bewerten sind. Eigentlich müsst ihr alles zahlen.

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Hallo,

das kommt darauf an, wann und wo diese Schäden entstanden sind, also ob während der Arbeitszeit oder privat:

http://www.dbv-gewerkschaft.de/index.php?id=343

vg, m.

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Danke Dir!

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Hallo,
eigentlich ist das doch ganz einfach. Hatte er einen Unfall und ist NICHT daran schuld, trägt der Unfallverursacher alle Kosten.

Aber klamüsern wir das doch einmal auseinander:
1. Marderbiss: Marder sind normalerweise nachtaktive Tiere, daher wird der "Biß" auch eher nachts erfolgt sein, oder?
2. Delle in der Karosserie: Wann genau ist das geschehen?
3. Steinschlag: Wann genau ist das geschehen?
Es handelt sich um keinen Gesamtschaden, sondern um 3 getrennt zu betrachtende Schäden. Wenn einer oder mehrere der Schäden davon während der Dienstzeit passiert sind, trägt der AG die Kosten davon 100%ig. Für alle anderen Kosten hat der AN eine Selbstbeteiligung (laut Vertrag). Die Verhältnismäßigkeit ist völlig egal. Wieso muß, deiner Meinung nach, der AG Unfallkosten tragen, die er garnicht verursacht hat? Wo liegt da die Verhältnismäßigkeit?
Aber ihr werdet noch ein anderes Problem haben. Einen Unterschied zwischen Dienst- und Privatfahrt gibt es nicht bei euren Fahrten - ganz besonders nicht, da ihr ja Schäden regelrecht "gesammelt" habt. Das kann ja garnicht auf einmal alles passiert sein. Wieso sollte euch irgendjemand glauben, dass das nun alles während der Arbeitszeit passiert sein soll und auf gar keinen Fall bei Privatfahrten bzw. während das Auto nachts vor dem Haus stand? JEDER Unfall, jede Delle und jeder Steinschlag ist SOFORT (!) anzuzeigen - so steht es zumindest bei uns im Vertrag und ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch anders sein sollte.

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Danke!

1. Genau der Punkt, den ich an anderer Stelle geschildert habe... wie kann ich einen Marderbiss genau zuordnen? "Während Dienstfahrt" geht schon mal nicht.

2. Wenn das bekannt wäre, wäre Anzeige gegen Unbekannt erstattet worden ( "Delle" entspricht dem Eindrücken der Karosserie per Hand oder Knie, nichts mit Lackschaden etc.).

3. Steinschlag: Auf Dienstfahrt Autobahn, nur da genutzt.

Wagen wurde ausschließlich geschäftlich genutzt, aber wie sieht es eben aus, wenn der Marderbiss während des Wochenendes am abgestellten Fahrzeug erfolgte?!?

Verhältnismässigkeit bezogen auf (mögliche) Fahrlässigkeit oder eben nicht des AN... soweit es mir bekannt ist, werden da Unterschiede gemacht, und daraus resultierend Kosten für AN.

Der einzige Schaden, der uns aufgefallen ist, war der Marderschaden.
Sowohl die "Delle" ( nur auf Augenhöhe, Kniehöhe entspechend zu sehen, und das nur beim Blickwinkel seitlich am Auto vorbei...), als auch der Steinschlag sind erst bei Fahrzeugübergabe bemerkt worden... nicht ausgeschlossen, dass sie evtl. schon davor da waren und mein Mann nicht aufmerksam genug war ( klar, PP).

Danke für deine Präzisierung!

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Hallo!

Habe noch mehr Info bekommen, evtl. kannst Du mir ein weiteres Mal weiterhelfen? #blume

Die 650 Euro die von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellt wurde ( an den AG meines Mannes), weisen genau diesen Betrag auf, da im Mietvertrag ( zwischen Mietwagenfirma und AG) eine Haftreduzierung auf eben diese Betrag ausgemacht wurde.

So kann ich mir immerhin diesen Betrag erklären, und warum keine drei einzelnen Schadensfälle ausgewiesen wurden.

In den Richtlinien ( keine Vertragsvereinbarung) zwischen AG und AN steht nur etwas von Selbstbeteiligung im Falle von Kaskoschäden... nun handelt es sich aber nur um eine Rechnung, und keinen Fall für die Kasko des AG. Kann da dann überhaupt diese Richtlinie greifen? Oder müsste die nicht anderweitig abgedeckt sein (Schäden für den AG durch AN etc.) ? Hat der Ag dafür nicht im Normalfall eine Art Haftpflicht?

Ich danke Dir jetzt schon einmal, auch wenn alles sehr konfus ist hast Du ( und ein paar Adnere #blume ) mir schon weitergeholfen, Licht in die Sache zu bringen.

Gruß,
Zookie

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Und nicht falsch verstehen, da einige Aussagen hier etwas bissig wirken:

Mir geht es nicht um Korinthenkackerei ( auch wenn das bisweilen den Anschein hat ;-) ), wenn wir für einen Schaden herhalten MÜSSEN, tun wir's auch... die Frage ist eben nur, inwiefern wir es müssen oder nicht... dafür gibt es ja vertragliche Regelungen, und die sind mir aktuell eben nicht klar. Ich möchte sie aber verstehen, daher bin ich dankbar für Hilfe!
Wenn dann heraus kommt, dass wir eigentlich noch viiiiiel mehr zahlen müssten, das aber aus Kulanz NICHT müssen... na dann bin erleichtert! Aber ich will auch nicht so viel Geld zahlen, wenn ich gar nicht dazu verpflichtet bin. Ich denke das ist nachvollziehbar?

Vor allem soll es keinen Streit zwischen AG und AN geben. Daher hoffe ich hier auf Hilfe beim Verständnis. Ewig in der Firma rumzudiskutieren schafft nur böses Blut. Ruhig und sachlich bleibt man eher, wenn man tatsächlich mitreden kann.

Daher Danke #blume für Hilfe!

Gruß,
Zookie

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Bei dem Maderbiss und dem Steinschlag handelt es sich um einen Teilkaskso Schaden, bei der Delle um einen Vollkaskoschaden.

Und selbstverständlich musst Du das Zahlen, so steht es im Vertrag. Interessant wäre zu wissen, wie es gehandhabt wird und du für jeden einzelnen Schaden die SB übernehmen musst. Dann kämst Du auf eine Gesamt SB von 750 €, da es keine Folgeschäden sind.

Dann könntest Du den Schaden gleich selbst zahlen und die Versicherung wird nicht gestuft in der Vollkaskoversicherung.

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über welche Firma läufts bei euch?
Mein Mann sein Firmenwagen geht über Leaseplan.....er hat auch private Nutzung.

Bisher musste er noch niemals irgendwas dazuzahlen.....das was bisher an den Autos waren, waren Kaskoschäden.
Allerdings wurden die kleineren Schäden wie Kratzer oder kleine Dellen bisher nie behoben, sondern einfach gelassen und das Auto mit den Schäden nach den üblichen 2 bis 3 Jahren zurückgegeben