Lebensversicherung zahlt nicht

Kennt sich jemand mit dem o.g. Thema aus?

Mein Bruder ist sehr jung mit 36 Jahren vor 4 Wochen gestorben. Er hinterlässt seine schwangere Frau und 6 jährige Tochter.

Lt. Ehefrau gibt es eine Risikolebensversicherung, die aber nicht zahlt, da die die Zeit für die Anwartschaft noch nicht abgelaufen ist.

Kann das sein? Habe zuvor noch nie von einer Anwartschaft bei einer LV gehört.

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Hat die Familie eine Rechtschutzversicherung?
Oder habt ihr einen Versicherungsfachmann im Kreis? Dem würde ich die unterlagen vorlegen.

Wann wurde die LV abgeschlossen?

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Ich weiß leider nicht, wann die LV abgeschlossen wurde.

Eine Rechtschutzversicherung besteht nicht.....wollte halt gern wissen, ob es im Bezug auf eine LV eine Anwartschaft gibt???? Kenne es bisher nur von Krankenversicherungen

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Ich kann dir die Frage leider nicht beantworten, mir ist nichts bekannt.

Aber da es viele unseriöse gesellschaften gibt, könnte ich es mir schon vorstellen.

Weißt du zufällig welche Versicherung das war?

Wir haben gerade eine abgeschlossen, aber ich habe die unterlagen noch nicht zu hause... anwartschaft ist mir nicht bekannt.

ist ja schrecklich sowas.... da wird die familie gleich doppelt bestraft....

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Meinst du eine Wartezeit?

"Lebensversicherungen bestehen in der Regel dann auf einer Wartezeit, wenn Vertragsabschlüsse ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Die Dauer der allgemeinen Wartezeit hängt von der Art der Versicherung und auch von der Höhe der Beiträge ab. Manchmal ist es möglich, die Wartezeit durch eine Erhöhung der Beiträge zu verkürzen."

http://www.geld.de/sachversicherungen-lexikon-allgemeine-wartezeit-bei-versicherungen.html

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mmmhhh, dass könnte wohl damit gemeint sein.
Danke für den Link

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Ich würde mit der Police zur Verbraucherzentrale gehen.

Gruß

Manavgat

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Herzliches Beileid zum Tod deines Bruders,

soweit ich weiß haben Lebensversicherung eine Anwartschaftszeit von ca 3 Jahren bei Selbstmord, aber vermutlich hilft euch das nicht weiter...

Dir und vor allem deiner Schwägerin viel Kraft!
S.

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Stimm., Das ist auch noch ein Punkt. Daran habe ich gar nicht gedacht.

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Ich weiß nicht ob es dich tröstet. Die Mutter meiner verstorbenen Freundin musste auch lange kämpfen....und wollten erst nicht zahlen. da es aber mord war, und kein selbstmord zahlten sie doch am Ende....Vielleicht baut es dich/die Witwe etwas auf #kerze

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Anwalt sollte hier helfen, ich kenne auch nur die 3 Jahresfrist wegen Selbstmord, ansonsten würde eine LV ja wenig Sinn machen.

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Deine Infos sind viel zu knapp um dazu etwas sagen zu können.

In welchem Zeitraum vor dem Tod wurde die Versicherung geschlossen? Steht im Vertrag etwas über Fristen?

Als Grundregel ist ja selbstverständlich, dass man z.B. nicht aufgrund einer tödlichen Krankheit oder geplanten Selbtsmords schnell eine Lebensversicherung abschließen kann um seine Angehörigen abzusichern.

Und deshalb gibt es Fristen. Bei Selbstmord z.B. zahlt die Versicherung soviel ich weiß erst nach drei Jahren (viele denken sogar, dann würde gar keine Zahlung erfolgen).

Wenn man eine schwere Krankheit hat muss man die z.B. vor Vertragsschluss nennen (zumindest wenn danach gefragt wird). Ansonsten wird die Versicherung leistungsferi sein.

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***Wenn man eine schwere Krankheit hat muss man die z.B. vor Vertragsschluss nennen (zumindest wenn danach gefragt wird). Ansonsten wird die Versicherung leistungsferi sein. ***

Da reicht es auch schon aus einen diagnostizierten Bluthochdruck bei Vertragsschluss verschwiegen zu haben, wenn man dann an einem Schlaganfall stirbt. Dann zahlt die Versicherung auch nicht.

Bei Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre wird auch manchmal trotzdem gezahlt, wenn dieser auf einem geistigen Zustand beruht, der nicht absehbar war. ZB eine Frau verliert ihr Baby nach Vertragsabschluss, verfällt in Depressionen und begeht Selbstmord.

Was ich auch gut zu wissen fand: Bei jeder Vertragsänderung durch den VN (zB Beitragserhöhung, wieder Einsetzen der Beitragszahlung nach Beitragsfreistellung) beginnen Anwärterzeiten von vorne.

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Es muss nicht mal eine schwere Krankheit gewesen sein es reicht z. B. schon eine Risikoschwangerschaft

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"Lt. Ehefrau gibt es eine Risikolebensversicherung, die aber nicht zahlt, da die die Zeit für die Anwartschaft noch nicht abgelaufen ist."

Dass man heute eine Risiko-LV abschließt und die morgen im Todesfall leistet, glaube ich nicht...

Bei Sterbeversicherungen z.B. gibt es ja auch eine Wartezeit.

In den Versicherungsbedingungen sollte aufgeführt sein, wie lange die Versicherung bestehen muss, um eine Leistungspflicht zu rechtfertigen...