Ich hab mal eine Frage villeicht kann mir ja einer weiterhelfen und zwar geht es darum das ich für charleen den elterngeldantrag gestellt habe jetzt kam heute ein brief von der stelle das sie den antrag solange nicht bearbeiten bis eine angelegeheit geklärt ist die folgende wäre als ich für lennox elterngeld bezogen habe war ich für 2 monate arbeiten und soll jetzt knapp 300€ an die zurück zahlen obwohl ich damals alles eingereicht habe das ich arbeiten gehe jetzt wollen sie das noch von der klein ihren elterngeld einbehalten dürfen die das so machen?
Elterngeld wird nicht bearbeitet....
ich nehme an, du hast eg für den ersten sohn bezogen, hast dann gearbeitet und danach die bescheide abgegeben.
daraus errechnete sich eine differenz von 300€, die du selbstverständlich zurückzahlen mußt.
deine aussage, daß der antrag nicht bearbeitet wird und gleichzeitig das geld vom zweiten kind einbehalten wird, schließt sich ja gegenseitig aus, denn dazu müßte er ja bearbeitet werden.
steht aber so in den brief drin das problem ist nur das ich alles eingereicht hatte und die das nur nicht bearbeitet hatten und jetzt durch den antrag ist denen das wieder eingefallen
Ich zietiere mal aus den brief
"über ihren antrag auf elterngeld für charleen werde ich erst entscheiden wenn dieses angelegenheit abgeschlossen ist"
"es ist vorgesehen die überzahlung mit ihrem anspruch auf elterngeld für charleen aufzurechnen"
hmmm
ruf doch dort an und frag, wie ihr das aus der welt schaffen könnt
denn beides klappt ja nun wirklich nicht :)
Ich gehe davon aus, dass die Bearbeiterin erst klären will, ob sie das aufrechnen darf. Darf sie nicht ohne weiteres und noch weniger darf sie solange die Bearbeitung verweigern bis diese geklärt ist.
Schreibe ihr, dass du eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwägst, da sie nach Gesetzestext dir bis zum letzten Tag des Lebensmonates das Elterngeld zu zahlen hat.
""über ihren antrag auf elterngeld für charleen werde ich erst entscheiden wenn dieses angelegenheit abgeschlossen ist"
"es ist vorgesehen die überzahlung mit ihrem anspruch auf elterngeld für charleen aufzurechnen""
Also für mich als Außenstehende und mit wenig Infos durch dich klingt das so, als hättest du nach Erhalt des endgültigen Bescheides am EZ-Ende von Kind 1 eine Nachzahlung von 300,- leisten müssen. Hast du aber nicht gezahlt.
Jetzt sagt die SB: Wenn du nicht erst die 300 zurück gibst, die du von uns zu viel bekommen hast, kriegst du keine neue Kohle. Oder du gibst es uns nicht wieder und wir ziehen die 300,- einfach von der ersten Rate ab und sind dann quitt.
Kann das sein?
Ich finde das absolut in Ordnung. Ich musste am Ende der ersten EZ auch 200,- zurückerstatten, die dann allerdings von der letzten EZ-Rate einbehalten wurden.