Des öfteren wird hier über ausgestellte unbefriedigende Arbeitszeugnisse geklagt. Dagegen gibt es Rechtsmittel beim zuständigen Arbeitsgericht.
Neu ist der Anspruch auf Schadenersatz. So muss der Arbeitgeber Betroffene Angestellte dafür entschädigen, wenn ein unangemessenes Zeugnis nachweislich der Grund für eine Absage beim Bewerben um einen eigenen Job war. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber zuvor einer gerichtlichen Aufforderung zur Änderung des Zeugnisses nicht nachgekommen ist, wie das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden hat ( Az.: 1 Ca 1309/10).
Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltsverein hin. http://anwaltverein.de/
Schlechtes Arbeitszeugnis
Ich musste zwar noch nicht wegen eines schlechten Arbeitszeugnisses klagen, habe jedoch vor noch nicht allzu langer Zeit sehr erfolgreich ein ewig nicht erhaltenes Arbeitszeugnis eingeklagt! Tja, dann ging es auf einmal! Ist zwar echt schade, dass man manchen Arbeitgebern erst drohen muss, aber sehr, sehr effektiv.
Naja, leider gibt es genug schlechte Arbeiter, die dann ein viel zu gutes Zeugniss erhalten. Der Nächste Arbeitgeber kann sich ja damit dann wieder rumschlagen diesen loszuwerden.
Lieder sind die versteckten Formulierungen jeden bekannt
....
lisa
Hallo,
irgndwie ist es ja schon seltsam, ein Arbeiter, der beschissen (sorry) gearbeitet hat, der müßte dafür ja auch ein entsprechendes Zeugnis bekommen. Aber nein, so einer gewinnt dann wohlmöglich noch eine Klage vor Gericht.
Da sieht man mal, was Arbeitszeugnissse wohl so wert sind.
LG
donaldine1
Trotz alledem:
Wer schlechte Arbeit abgeliefert hat, hat keinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, sondern auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis.
Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistungen wahrheitsgemäß zu beurteilen. Dass es hier verschiedene Meinungen geben kann, ist auch nachvollziehbar. Man muss am Ende beweisen können, ob man "Recht" hat.
Und Schadensersatz kann auch ein neuer Arbeitgeber einklagen, wenn im Arbeitszeugnis gelogen wurde und somit dem neuen AG ein Schaden aufgrund der Einstellung eines "Losers" enstanden ist.
Gruß
Sabine
" Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistungen wahrheitsgemäß zu beurteilen "
Falsch.
Ist ein AN wiederholt zu spät zur Arbeit gekommen, darf der AG dies nicht im Zeugnis aufführen.
Hat ein AN wiederholt Arbeitsanweisungen nicht befolgt, darf der AG dies nicht im Zeugnis aufführen.
Solche Beispiel ließen sich mühelos fortsetzen.
Jeder AG der auch nur einigermaßen gut informiert ist weiß wie er ein Arbeitszeugnis zu schreiben hat. Mir als AG wäre das völlig egal was drin steht. Ich würde alles reinschreiben was der AN wünscht. Der nächste AG wird dann schon merken was mit dem AN los ist.
Natürlich kann das alles im Zeugnis auftauchen!
Es muss nur nett eingepackt werden oder alternativ ganz offensichtlich weggelassen werden.
Wenn jemand sich stets bemühte, zuverlässig und pünktlich zu sein, ist das doch richtig nett ausgedrückt.
Ach da kann man schon ganz kreativ werden. Und die Änderungen muss der "zuverlässige" Arbeitnehmer erst mal einfordern oder einklagen und dann auch beweisen.