Hallo,
ich sitze gerade an unserer Steuererklärung für 2012. Ich habe mal probeweise den Bruttolohn von meinem Minijob (ist NICHT die Tagesmutter-Tätigkeit, sondern ich bin da angestellt) beim Punkt Bruttobetrag Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Obwohl ich nur 320 Euro monatlich bekomme und das auch nur bei 4 Monaten von 2012, drückt das ziemlich die Lohnsteuererstattung. Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass man Minijobs gar nicht eintragen muss bei der Steuer, weil der AG ja pauschal Beiträge abführt. Ist in meinem Fall ja auch so. Also hab ich den Betrag, den ich dafür im Jahr 2012 bekommen habe, wieder rausgenommen und schwupps kriegen wir 300 Euro mehr raus Ich hoffe das ist auch richtig. Andererseits kann ich so ja keine Fahrtkosten zum Minijob geltend machen oder? Weil Werbungskosten zählen doch in dem Fall nicht, wenn man nichts steuerpflichtig verdient Aber die Fahrtkosten stehen noch drin. Die wurden nicht gleichzeitig mit rausgelöscht. Wie mache ich es richtig? Einerseits hab ich was verdient, andererseits (ein paar wenige) Ausgaben durch Bewerbung, Fahrtkosten, Schulungen usw.
Und das Zweite ist, dass ich nebenbei noch Tagesmutter war das ganze Jahr über mit einem (naja, recht kleinem) Gewinn von nicht mal 630 Euro im ganzen Jahr. Muss ich das eintragen und wenn ja, WO muss ich das eintragen? Beim Punkt "Nebenberuflicher Tätigkeit im Sinne des §3 Nr. 26 und 26a EStG"? Mmmmh... Bei den anderen Punkten "Freiberufliche Tätigkeit" oder "Sonstige selbstständige Tätigkeit" gehts dann weiter mit umsatzsteuerpflichtig, Anlagevermögen, Betriebsfahrzeuge usw. Klingt also schon so richtig nach "eigener Firma". Und wo trage ich die Ausgaben ein, die ich mit der Tagesmutter-Tätigkeit habe z.B. Fahrten zu Schulungen, Fachliteratur usw.? Kommt das alles mit zu den normalen Werbungskosten? Oder zu "Betriebsausgaben, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen"? Da kann ich aber keine Fahrtkosten usw. eintragen. Das ist eher ein pauschaler Punkt, wo man eine Bezeichnung und die Kosten eingeben kann.
Mmmmh, dieses Jahr brüte ich noch viel mehr über der Steuererklärung als letztes Jahr. Ich hab das Gefühl, das liegt wirklich an der Software. Letztes Jahr hatte ich die vom Tchibo. Die war super. Die werd ich nächstes Jahr wieder holen. War irgendwie übersichtlicher.
Ich bin der Meinung, dass die Ausgaben für die Tagesmutter-Tätigkeit letztes Jahr ähnlich wie die Werbungskosten bei der nichtselbstständigen Tätigkeit unter dem Punkt Freiberufliche und Selbstständige Arbeit zu finden waren. Da konnte man Schulungskosten, Fahrtkosten, Bewirtungskosten usw. alles auswählen und eintragen. Aber das finde ich hier bei dem Programm nicht
Kann mir jemand weiterhelfen? Okay, ein Steuerberater, werdet ihr jetzt sicher antworten. Aber bei dem Preis, was die hier kosten, verzichte ich dann lieber auf genauere Angaben und eine eventuell höhere Rückerstattung, weil ich was vergesse.
Was passiert eigentlich, wenn ich diese "unklaren" Eintragungen gar nicht eintrage, sondern die Belege einfach mit zu den Unterlagen der Steuererklärung fürs Finanzamt dazu lege? Berücksichtigt das Finanzamt diese dann trotzdem?
LG
Steuererklärung: Minijob angeben? Wo Tagesmutter-Verdienst + Ausgaben eintragen?
Nein, er Minijob gehört nicht in die Steuererklärung, aber die Ausgaben dazu eben auch nicht.
Da du "nur" pauschal versteuerst kann da nichts mehr abgesetzt werden.
Tagesmutter-Tätigkeiten gehören unter sonstige selbstständige Tätigkeiten nach §18, Absatz 1, Nr. 3
Die Ausgaben gehören dann natürlich auch zu den sonstigen selbstständigen Tätigkeiten.
Übrigens bist du dann damit verpflichtet das ganze elektronisch mit Elster zu übermitteln inklusive der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), wenn du eine machst (wobei du das ja über die Betriebskostenpauschale wohl machen musst.
Also muss ich die Fahrtkosten zum Minijob gleich mal rausnehmen, wenn das dann nicht berücksichtigt werden darf.
Und dann schaue ich nochmal unter "sonstige selbstständige Tätigkeiten nach §18". Das sah zwar vorhin bissl komisch aus, als ich da reingeschaut habe. Aber das nehme ich nach meinem jetzt verdienten Schläfchen morgen gleich nochmal unter die Lupe.
Ich übermittle meine Steuererklärung per Elster ans Finanzamt und bringe die nachweisbaren Unterlagen dann so vorbei. Bei der Steuererklärung für 2011 habe ich die Gewinn-Aufstellung (das meinst du sicherlich mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit zu den Unterlagen dazu gelegt. Die habe ich aber auch erst vor ein paar Wochen beim Finanzamt abgegeben. Da weiß ich noch nicht, ob alle Eintragungen richtig waren. Bis jetzt hab ich noch nichts gehört. Die Betriebskostenpauschale muss ich bei meinen wenig anwesenden Tageskindern stundengenau per Faktor berechnen. Das sieht man aber auf meiner Gewinn-Aufstellung, was die Eltern bezahlt haben und was die Betriebskosten bzw. der Gewinn sind.
Mir ging es darum, dass ich auch nicht wusste, wo ich die Ausgaben eintragen sollte für die Tagesmutter-Tätigkeit. Aber dann hab ich von vornherein schon die Einnahmen falsch eingetragen.
Danke für deinen Rat. Ich schau mir das morgen gleich nochmal an und werde es ändern. Jetzt bin ich zu müüüüde
Hallo!
Rechnest du deine Tagesmuttertätigkeit mit der Betriebskostenpauschale ab? sind die 630 € deine gesamten Einnahmen als Tagesmutter oder ist da die BKP abgezogen? wenn du diese nutzt ist die Abrechnung auch für die Steuererklärung ganz einfach dann sind damit allerdings auch schulungen und sonstige mit der Tätigkeit zusammenhängende Kosten abgegolten. Ansonsten musst du einzelnd alle Kosten absetzen.
LG Anna
PS: bin gerade ein wenig in Eile, aber selber als tagesmutter tätig und mache meiner Steuererklärung auch immer ohne steuerberater, wenn du fragen hast maile mich an dann antworte ich dir in Ruhe
Danke. Hab dir eine Mail geschrieben.