Kinderkranktage übertragen ??? nicht verheiratet GKV und PKV

Hallo,

mein Sohn ist bei mir kostenlos gesetzlich mitversichert, Mein Lebensgefährte privat krankenversichert. Wieviel Kind-krank-Tage bekomme ich ???? nur die 10 für mich oder kann ich die 10 Papa Tage übertragen lassen ???? In der privaten vom Papa sind keine Kind-krank-Tage abgesichert ????

Was ist wenn mann über einen ganzen Monat Kind-krank geschrieben ist, wenn kein Gehlt fließt daduch, ist man trotzdem noch krankenversichert????

Danke cora

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Du kannst die 10 Papa-Tage übertragen lassen. Allerdings muss Dein Arbeitgeber dem zustimmen. Und nein, die PKV zahlt keine Lohnersatzleistung bei Kind-krank. Allerdings hat Dein Mann trotzdem das Recht zu Hause zubleiben und das Kind zu pflegen - er bekommt dann 'nur' kein Geld.

Wenn die 10 Kinderkranktage ausgeschöpft sind, gibt es noch die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung durch Pflegezeit (die bedingt aber, soweit ich weiss, mindestens Pflegestufe 1 und eine gewisse Betriebsgrösse). Ausserdem gibt es nach Ausschöpfung der Kinderkranktage auch die Möglichkeit eine Betreuungshilfe beim Jugendamt zu beantragen - da musst Du die Notsituation (drohender Arbeitsplatzverlust) aber nachweisen.

Die gesetzliche Krankenkasse verzichtet bei unbezahlten Urlaub (und das ist es, wenn die Kinderkranktage aufgebraucht sind), höchstens 1 Monat auf Beiträge, danach musst Du Dich freiwillig versichern. Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung werden übrigens dann auch nicht gezahlt.

Hast Du einen konkreten Grund für die Frage? Mein Mann und ich schaffen es seit 8 Jahren, fast ganz ohne Kinderkranktage auszukommen. Wir verschieben unsere Arbeitszeiten, wenn eines der Kinder krank ist, bummeln Überstunden ab oder nehmen regulären Urlaub.

Grüsse
BiDi

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"Wenn die 10 Kinderkranktage ausgeschöpft sind, gibt es noch die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung durch Pflegezeit (die bedingt aber, soweit ich weiss, mindestens Pflegestufe 1 und eine gewisse Betriebsgrösse)."
Ja, die Möglichkeit gibt es...aber nicht wegen so etwas. Im übrigen ist Pflegezeit nicht von der PS abhängig, sondern von PLÖTZLICH (!) eintretender Pflegebedürftigkeit (die sehr oft auch erst im Nachhinein vom MdK bestätigt wird). Es geht also schon um die Leute, die zumindest pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind. Und schaut man da nach, sieht man, dass "Kurzzeiterkrankungen" garnicht mit reinfallen. Mindestens 6 Monate muß so eine Behinderung schon andauern, damit es zählt. Mehrere (äußerst komplizierte) Brüche der Extremitäten und die daraus kommende totale Hilflosigkeit und "Pflegebedürftigkeit" fallen auch nicht drunter.
Die Pflegezeit ist auch nicht von der Betriebsgröße abhängig, sondern hat den gleichen Status wie die Elternzeit. Es funktioniert auch genauso.

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Schaut mal in den Vertrag vom Papa. Gerade "Besserverdienende" haben oft die Version, dass der AG die Kind-Krank-Tage bezahlt.

Du kannst nicht mit einem Kind über einen ganzen Monat Kind-krank geschrieben sein. Ein Monat hat (mit Ausnahme des Februars) 30-31 Tage und du bekommst selbst mit Überschreibung nur auf 20 Tage ;-). Aber ja, man ist noch krankenversichert. Die Krankenkasse des Kindes zahlt eben nicht nur dein Netto, sondern auch alle anfallenden Versicherungen und die Steuern ;-)

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Hallo,

ist zwar Korinthenkackerei :-), aber sie braucht für einen Monat ja keine 30/31 Tage, sondern nur für die Arbeitstage - also 21 - 23 Tage, je nach Lage.

Ansonsten habe ich noch nicht gehört, dass man sich von der PKV Kranktage überschreiben lassen kann - einfach aus dem Grund, dass man in der PKV keinen Anspruch auf Kindkranktage hat.

VG
B

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Das Kind wird aber nicht von Montag bis Freitag und dann wieder von Montag bis Freitag krankgeschrieben, sondern durchgängig. Da ist durchaus ein Wochenende dabei.

"Ansonsten habe ich noch nicht gehört, dass man sich von der PKV Kranktage überschreiben lassen kann..."
Das habe ich auch noch nie gehört. Liegt aber daran, dass es das auch nicht gibt.
Man lässt sich auch nicht von der PKV die Kind-krank-Tage überschreiben, sondern vom Arbeitgeber. Den Anspruch auf die 10 Kind-krank-Tage haben ALLE Eltern, nicht nur gesetzlich Versicherte. Nur haben die allerwenigsten PK-Versicherten auch Anspruch auf Bezahlung in dieser Zeit. Gesetzlich geregelt ist nur für ALLE der unentgeltliche "Urlaub" für 10 Tage pro Kind pro Elternteil (ich lasse die Sonderregeln jetzt mal der Einfachheit weg).

"einfach aus dem Grund, dass man in der PKV keinen Anspruch auf Kindkranktage hat."
Das ist schon einmal grundsätzlich falsch. Der PKV liegt ein Vertrag zugrunde, der GKV ein Gesetz. Die PKV versichert, was im Vertrag steht. Die GKV versichert, was im Gesetz steht. Die GKV kann mehr oder weniger versichern als die GKV. Das gilt für jeden einzelnen Punkt. Es gibt durchaus PKV, die Kind-krank-Tage im Angebot haben, genauso wie Kuren oder Haushaltshilfen.

...und bevor du weiter über die PKV philosophierst: Das Kind ist in der GKV (!) versichert und nicht in der PKV. Die GKV des KINDES trägt alle Kosten und nicht irgendeine Versicherung des Vaters oder der Mutter. Es kommt immer darauf an, wo das KIND versichert ist. Da in diesem Fall das Kind in der GKV ist, können die Tage auf die Mutter (mit Einverständnis der AG) übertragen werden und die GKV zahlt.

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Hallo,

also, den ersten Teil deiner Fragen kann ich dir beantworten.

Dir stehen nur die 10 Tage zu, die von deiner Krankenkasse übernommen werden, vom Papa gibt es nichts.

Wir sind in der selben Situation und haben da mit beiden Krankenkassen zu telefoniert.

Zum anderen Teil kann ich nichts sagen.
LG,
snoopy

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das stimmt so nicht. mit zustimmung des ag kann man die tage übetragen. klar dass das den jeweiligen kassen bei euch nicht gefällt ;-) unserer ist es egal, denn wir sind bei der gleichen.

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aber doch nicht wenn einer privat versichert ist!

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Hallo an alle,

danke an alle !!!

War nur zur Info für mich allgemein......Mein Sohn ist seit letztem Novemder mehr oder weniger dauerkrank gewesen, also ständig Infekte und Ohrenentzündungen.......habe mir nur Gedanken gemacht, falls es nächsten Winter so weiter geht, wenn ich wieder arbeiten gehe.... der Papa ist übrigens selbstständig / privat krankenvers. kann also nicht wirklich zu hause bleiben, da er oft unterwegs und unabkömmlich ist.....

Cora#winke

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Da gibt es leider nichts zu übertragen, weil nicht vorhanden.

Ausnahme wäre, wenn kein anderer Erwachsener mit gemeldet wäre, Du alleinerziehend wärst.