hallo,
hab eine frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
seit dem 1.5. bin ich wieder Teilzeit berufstätig. meine Schwiegermutter muss sich täglich von 7-14 Uhr um meinen zwei jährigem Sohn kümmern. er hat erst ab Anfang September einen Kindergartenplatz.
jetzt wusste ich gerne, ob ich oder meine Schwiegermutter irgend eine Bezuschussung oder so bekommen kann. sie muss täglich 14 km fahren um zu uns zu kommen und wieder zurück.
hat einer von euch Erfahrung dadrin und kann mir vielleicht Antworten?!
vielen dank im voraus
Hatice
betreuungsgeld oder Zuschuss vom Jugendamt?
Klar kann sie. Ihr könnt mit ihr einen Betreuungsvertrag schließen und dorthinein schreiben, dass ihr z.B. die Fahrtkosten übernehmt. Diese überweist ihr ihr dann monatlich auf ihr Konto und das könnt ihr dann am Jahresende bei eurer Steuererklärung absetzen.
Alternativ kann sie Tagesmutter beim Jugendamt werden und betreut dann eben in ihrer Wohnung neben eurem Kind auch noch andere Kinder. Dann bekommt sie Zuschüsse vom Jugendamt. Dazu muss sie aber erst einmal diesen Kurs ablegen.
So weit ich weiß, müßte sie dann aber eine Tagesmutterbescheinigung haben, wenn das finanziert werden soll.
Wenn du dir so Gedanken darüber machst, wieso zahlt ihr ihr denn kein Spritgeld?
oder warum bringst Du den kleinen nicht zu ihr??
habe noch von keinem gehört, das Eltern/Schwiegereltern geld für die Betreuung des Enkelkindes haben wollen.
So sieht es aus Meine Eltern und Se passen auch auf und fahren hier oder dorthin. Die würden im Leben nicht auf die Idee kommen.
Wir hatten es mal angeboten "Essensgeld" zu zahlen. Man, waren die dann sauer
Hallo!
Ich weiß natürlich nicht ob es da regionale Unterschiede gibt.
Aber meine Oma hat damals auf meine Schwester als Tagesmutter aufgepasst ( sie war auf das Geld extrem angewiesen, als mein Opa verstorben war).
Das ganze wurde aber nur bezuschusst vom Jugendamt, weil sie nur die Pflegemutter meiner Mutter war, wäre sie die leibliche Mutter gewesen, hätten sie nichts übernommen.
Ruf am besten dort an und frag nach.
LG