Stundenerhöhung

Hallo,

Heute hatte ich meinen 1. Arbeitstag nach dem Urlaub. Ich wurde zu einem Gespräch gebeten und sie fragten mich ob ich, da meine schwangere Kollegin krank ist und wohl bis zum muschu nicht wieder kommt, mal länger arbeiten könnte. Vorallem wenn die Kollegin Urlaub hat? Sagte dann, dass ich eh gerne auch längerfristig 25-30h arbeiten möchte/ würde. Habe einen unbefristeten Vertrag über 20h von 8-12 Uhr. Daraufhin sagte sie:"schön, ab 01.08. dann 30h und vielleicht könnte ich im Juli schonmal 2-3 Tage länger machen um zu sehen was nachmittags an fällt. #huepf wenn das jetzt eine längerfristige Angelegenheit ist, muss dann nicht der Vertrag geändert werden? Ich hab doch für 20h ein festgehalt. Wie läuft das dann ab? Ich möchte dann auch planen können und wir wollen dann auch eine Putzfrau einstellen. Die möchte dann ja auch ne feste Sache und nicht die eine Woche ja und die andere wieder nicht. Der Nachmittag soll dann meinen Kindern gehören, denn jetzt Putze ich noch bis ich sie ab hole. Also für sie ändert sich nix.;-)

Lg

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Hallo,

ja, dein Arbeitsvertrag muss ab 01.08. geändert werden, von 20 Std. auf 30 Std. Ich nehme mal an, dass du dann auch mehr Geld bekommst oder?

Für die Tage im Juli, an denen du probehalber schonmal länger arbeiten sollst, würde ich auf jeden Fall klären, dass sie als Überstunden angerechnet werden, oder du sie bezahlt bekommst.

Lg Annika

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Davon gehe ich aus. ;-)

Danke

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hi,

naja, wenn sie ersteinmal testen wollen, was am Nachmittag anfällt, müßte spätestens danach ein geänderter Vertrag kommen.
Achte aber darauf, das es ein Festvertrag ist und wenn sie die Stundenerhöhung für ein paar Jahre befristen wollen, das wenigstens dann deine jetzigen Stunden wieder nach der Frist wieder fest sind.
Nicht das Du auf einmal einen befristeten Arbeitsvertrag hast und nach Ablauf der Zeit dumm da stehst.

lisa

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Nein nicht testen. Ich soll gucken was nachmittags anfällt da ich ja sonst immer um 12 weg bin.;-) Juli will sie mich sozusagen für nachmittags anlernen, da sie ja im August Urlaub hat.#schein

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Herzlichen Glückwunsch!

Zu deinem Arbeitsvertrag wirds dann eine Zusatzvereinbarung geben. direkt alles neu, muss man nicht machen.

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Danke!

Also reicht der Zusatz mit der stundenänderung und dem neuen Gehalt? Auf die Daten wie festvertrag, urlaubsregelung ect. muss nicht nochmal eingegangen werden?

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Überstunden sind Arbeitsstunden die ein Arbeitnehmer leistet, die über seine vereinbarte Arbeitszeit hinaus gehen. Oft wird darunter auch die Arbeitszeit verstanden, die ein Arbeitnehmer über seine üblichen acht Stunden pro Tag hinaus leistet. Ist im Arbeitsvertrag keine Regelung zu Überstunden festgelegt, so muss de Arbeitnehmer auch grundsätzlich keine leisten, außer in absoluten Notfällen. (Quelle: http://bundesurlaubsgesetz.info/)

Also wirst du im Juli mit Überstunden rechnen müssen. Ich weiß ja nicht wie dein Arbeitgeber nun tickt, aber entweder bekommst du sie bezahlt oder sie werden in Freizeit abgegolten. Da dein Arbeitgeber dir schon gesagt hat, dass er deine Wochenarbeitszeit ab dem 01.08.13 hochstuft, wird dementsprechend auch der Arbeitsvertrag angepasst.
Ich schätze auch mal, dass der MuSchu deiner Kollegin dann erst im August beginnt, wenn du schreibst dass sie bis dahin krank ist? :-)