Wieso dürfen Schwangere nur bis 20Uhr arbeiten??

Hallo allerseits ,

ich bin jetzt in der 24. ssw und arbeite im Kino. Unsere Schichten in meinem Tätigkeitsfeld (Einlass) sind leider so gelegt, dass diese in der Regel bis 21Uhr gehen.

Nun will ich natürlich auch weiter mein Geld irgendwie kriegen und nicht unbedingt vorzeitig aufhören. Ein Wechsel zur Kasse, wo die Schichten früher beginnen, ist momentan leider nicht möglich.

Aber meine Frage wäre nun:

Wieso darf man als Schwangere nur bis 20Uhr arbeiten? Wäre es denn ein Beinbruch, eine Stunde länger zu machen, wenn zB ich es ausdrücklich sage, dass ich mich dazu bereit erkläre?

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du darfst dich dazu bereit erklären das zu machen, du darfst nur nicht gezwungen werden dazu

der grund ist ganz einfach, daß arbeitnehmehrinnen unter einem besondern schutz stehen in der Schwangerschaft.
langes stehen, lange stunden arbeiten, bis spät abends oder nats zu arbeiten usw. können da eben belastender wirken als im unschwangeren zustand

aber du darfst die zustimmung geben, weiterhin bis 21 uhr zu arbeitne und darfst diese entscheidung auch jederzeit widerrufen

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das hört sich klasse an! habe bisher im MuSchG nur den Satz gelesen "dürfen nicht beschäftigt werden" . Punkt.

Ist denn dazu ein Attest der Ärztin nötig oder reicht eine selbst verfasste zustimmungserklärung?

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bei dir dürfte das sowieso kein problem sein, denn schon das muschu-gesetzt sieht ausnahmen vor in der gastrnomie und im theaterbetreib tec
da fällt das kino sicher drunter außerdem können immer auch ausnahmegenehmigungen erteilt werden

Muschu-gesetz:

"(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der
Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr."

"(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften
zulassen."

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"Nun will ich natürlich auch weiter mein Geld irgendwie kriegen und nicht unbedingt vorzeitig aufhören."

Wieso, du würdest doch selbst wenn du nur bis 20Uhr arbeiten dürftest, ganz normal das Geld bekommen, als wenn du wie immer arbeiten würdest.

Deshalb verstehe ich dein Problem auch nicht so ganz, du bekommst ja nicht weniger Geld.

Gruß
Demy

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Oh ich glaube dazu fehlten ein paar weitere Infos , entschuldige ^^

Mein Problem ist, dass wir momentan leider sowieso weniger Schichten zugeteilt bekommen, welche für die meisten auch erst später anfangen. Somit kommt momentan auch niemand auf die 450euro.

In meinem Tätigkeitsbereich beginnen wir so zT erst ab 16Uhr und diese Schichten gehen , wenn sie kurz sind, bis 21Uhr, normalerweise bis 23.30Uhr.

Da ich ja eigentlich nur bis 20Uhr arbeiten darf, gäbe es für mich eigentlich gar keine Schicht mehr, die ich machen könnte. Daher meine Frage.

lg lisa

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"Da ich ja eigentlich nur bis 20Uhr arbeiten darf, gäbe es für mich eigentlich gar keine Schicht mehr, die ich machen könnte. Daher meine Frage."

Das macht doch nichts, der AG hat dich nach Mutterschutzrichtlinien so zu beschäftigen dass der Arbeitsplatz den Mutterschutzrichtlinien entspricht.
Kann er das nicht, da er z.B. nur solche Schichten anbietet wie du sagst, dann muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen, oder er setzt dich entsprechend früher ein.

Ein Nachteil entsteht dir dadurch nicht, du hast Anspruch auf volle Bezahlung, als würdest du spät/nachts arbeiten.

Der AG muss dich also weiter bezahlen, selbst wenn er dich gar nicht einsetzt.

Gruß
Demy

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