Hallo
kann ich ab da den Unterhalt einfach so einstellen????
Meine Tochter wird im September 18, bis dahin zahle ich ja Unterhalt. Sie lebt bei Ihrer Mutter in MG.Die Mutter kümmert sich auch Lieber um andere Dinge als ums KInd, nur beim Geld schreit sie sofort.
Fertig ist sie jetzt mit der Schule, Ergebnisse wie gut oder schlecht sie abgeschlossen hat keine Ahnung.
Ich sitze seit über 1 Jahr hinter Ihr her, Sie möchte sich mal anfangen zu Bewerben.
Geschrieben hat sie bis heute nicht eine, was sie mir ja selber gesagt hat. Nach Motto
mit dem schlechten Zeugniss , lohnt sich nicht.
Jetzt hat sie mir erzählt sie macht ein 1jähriges Praktikum im Kindergarten, angeblich
ohne dafür auch nur 1 Cent zu bekommen.
Aber müssen selbst nicht heute bei Praktika ein Gewisses Entgeld gezahlt werden?
Ich habe meine Tochter gesagt: Sie möchte doch Bitte nachfragen im Rahmen eines FSJ
ein Art Taschengeld zubekommen , da dort ja bis 300€ möglich sind, macht dieser Kindergarten aber angeblich nicht.
Dann habe ich Ihr gesagt sie möchte sich ein 400,00€ Nebenjob suchen , oder über eine Zeitarbeitsfirma einen Job , und sich trotzdem Bewerben. Will sie aber auch nicht, weil ja angeblich nach diesem 1 Jahr Praktikum viellicht eine Lehrstelle als Erzieherin bei raus kommt, aber sicherlich nicht mit dem Zeugniss eines Hauptschulabschluss.
Da meine Tochter in den letzten Jahren, mehr recht als schlecht durch die Schule gekommen ist, sehr hohe Fehlzeiten kommen dazu.
Danke für Antworten
LG deichbaer
Frage Unterhalt zum im September werdende Tochter 18
Hallo
Nein, du darfst ihn nicht einstellen. Du musst zahlen, bis zum Ende der 1 Ausbildung. Du kannst sie auch nicht zwingen,sich einen Job zu suchen.
Und wenn sie das Praktikum macht und kein Geld dafür bekommt, ist das halt so.
Ab 18 kannst du das Geld aber auf das Konto deiner Tochter zahlen
Naja, so ist es nun wieder auch nicht.
Richtig ist: Sie ist UH-Berechtigt bis zum Ende der 1. Ausbildung. Allerdings muß diese zielstrebig erfolgen. Ein einjähriges Praktikum um "mal zu schauen" zählt da sicherlich nicht dazu. Man geht da eher von bis zu 3 Monaten "Orientierungsphase" nach dem Schulabschluss aus.
"Nein, du darfst ihn nicht einstellen."
So pauschal lässt sich die Frage gar nicht beantworten...
Weiters ist ab Volljährigkeit die KM ebenfalls barunterhaltspflichtig, sodass es sein kann, dass der Unterhalt, den der KV zahlen muss, sich verringert...
Ich würde damit zu einem Anwalt gehen.
Wenn sie keinen Job annimmt, sich nicht um Ausbildung bemühlt etc. entfällt der Unterhaltsanspruch. Wie das bei einem Praktikum ist, weiß ich nicht.
Sollte sie sich dann auf den Hosenboden setzen und alles geht seinen Gang, wirst du auch wieder mit Unterhalt einspringen müssen.
VG
Hallo
den soll sie dann auch bekommen , nur für Ihr Faulheit werde ich nichst zahlen.
Oder weil Ihre Mutter sich um nichst kümmert, mit 18 wollen die Kinder Erwachsen sein, dann sollen sie sich auch so verhalten.
LG Deichbaer
Das sehe ich ganz genauso!
Ja kannst du.
Mit erreichen des 18. Lebensjahres ist das "Kind" verpflichtet, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Richtig ist, dass Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ggf. einen weiterführenden Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie eine weiterführende Schule/Studium/Ausbildung machen.
Aber mit 18 erlischt generell erst einmal der Anspruch auf Minderjährigenunterhalt des getrennt lebenden Elternteiles. Deine Tochter müsste selbst und aktiv auf weiterführenden Unterhalt klagen (übrigens gegen Vater UND Mutter) und müsste dann natürlich ihre intensiven und aktiven Bemühungen nachweisen, dass sie bestrebt ist, sich selbst zu unterhalten bzw. eine Ausbildung zu machen.
Da wäre ich vorsichtig. Wenn sie noch z. b Abi macht, muss er weiter zahlen. Und im Studium auch. Es kann sie niemand zwingen, selber Geld zu verdienen während des Studiums
Hat sie doch geschrieben:
***Richtig ist, dass Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ggf. einen weiterführenden Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie eine weiterführende Schule/Studium/Ausbildung machen.***
"kann ich ab da den Unterhalt einfach so einstellen????"
Das hängt maßgeblich davon ab, ob ein Titel existiert, der über die Minderjährigkeit hinaus gültig ist. Sollte dem so sein, müsstest du bis zur Abänderungsklage in Höhe des Titels weiter Unterhalt zahlen...einfach Zahlungen einstellen ist dann nicht.