Hallo allerseits,
ich stehe grade auf dem Schlauch. Lohnsteuerrückerstattung.
Das Finanzamt möchte, dass ich nachweise, dass ich für meine Söhne keine Unterhaltszahlungen vom Kindsvater erhalte.
Wie kann ich denn was nachweisen, was ich gar nicht bekomme?!
Das Jugendamt kann bestätigen, dass ich 6 Jahre UHV bekam...und könnte evt die Info rausrücken, dass der KV bis Heute erwerbslos ist und somit nicht zahlen KANN.
Ob die das machen, weiss ich nicht.
Hatte Jemand schonmal den Fall?
Gruss
agostea
Finanzamt braucht Beweise
du wirst doch bestimmt ein Schreiben haben, indem die zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde, oder?!
und evtl. ein schreiben über das auslaufen des Unterhaltsvorschusses?
ansonsten: ruf einfach an und frag, wie du eine "nicht zahlung" belegen kannst
Ne, ich habe keinen schriftl. Beleg über seine Zahlungsunfähigkeit. Er hat noch nie gezahlt, da er nichts arbeitet (die dumm Sau). Sorry, da platzt mir jedesmal die Kachel *gg*
Von daher glitt ich damals gleich in den UHV. Telefonisch wurde mir letztes Jahr beim Auslaufen des UHV mitgeteilt, dass er nach wie vor erwerbslos ist. Aber schriftlich hab ich nichts.
Bin ich eigentlich überhaupt in der Beweispflicht? Irgendwie ärgert mich das nachbohren von diesem Sachbearbeiter. Komm mir vor, wie ein Verbrecher...
Gruss
agostea
hmm das ist aber schon komisch
ja, grundsätzlich bist du dem FA gegenüber in der Beweispflicht (die werden dir auf dem anschreiben auch die Paragraphen genannt haben), denn "normalerweise" rechnen sie dir den Unterhalt an, da er dir/ euren kindern ja zusteht.
aber das Jugendamt wird doch sicher irgendwelche Unterlagen haben- die werden ja auch versuchen an ihre Kohle zu kommen
ich würd beim FA anrufen, die sind (teilweise) ganz nett und helfen dir weiter.
Ich habe auch schon den ganzen vormittag Rechnungen und Rechnungseingänge zusammengesucht
offenbar findet eine Prüfung eiens Auftraggebers meines mannes gerade statt- jetzt haben wir 2 wochen zeit um alles unterlagen aus dem jahr 2011 zusammenzusuchen *kotz*
Hallo,
Ich habe mir damals sowas vom Jugendamt ausstellen lassen (zwar nicht für das Finanzamt, aber für das Arbeitsamt, wo ich mit beweisen sollten von meinem Erzeuger nichts zu bekommen).
Da war dann einfach nur vermerkt das er zahlungsunfähig ist und erwerbslos, denke sowas sollte dem Finanzamt auch genügen.
LG
Ich denke, ich versuch das auch mal über dem Wege. Vielleicht reicht dem Finanzfuzzi das ja dann.
Danke dir!
Gruss
agostea
Hallo,
das ist einfach. Du hast mehrere Möglichkeiten.
1. Der Kindsvater bestätigt dir schriftlich, dass er keinen Unterhalt gezahlt hat.
2. Das JA (wenn du eine Beistandschaft hast) oder der Anwalt bestätigt dir, dass der KV nicht zahlen kann, ihr aber permanent versucht den Unterhalt einzutreiben.
3. Notfalls zeigst du dem Finanzamt deine Kontenbewegungen.
4. Du selbst gibst eine Erklärung ab, dass du keinen Unterhalt für deine Kinder für die entsprechenden Jahre erhalten hast.
Zum KV besteht kein Kontakt. Ich weiss nichtmal, wo er lebt.
Kontenbewegungen gibts dementsprechend auch keine. Wovon auch, wenn nichts gezahlt wird?
Ich selbst habe bereits auf dem Lohnsteuerformular alle relevanten Angaben gemacht. Reicht denen nicht.
Ich denke, ich versuchs mal übers JA, ob die mir was schriftliches an die Hand geben können.
Danke dir!
Gruss
agostea
Macht dieser halbe Kinderfreibetrag denn irgendeinen Unterschied?
Ich würde Ihnen einen Schrieb schicken:
Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich im Zeitraum.... keinen Unterhalt für meine Söhne name, Vornamen erhalten habe.
Gruß
Manavgat
Meinst du, das würden die akzeptieren? Ich habe ja quasi bei der eigentlichen Lohnsteuer mit meiner Unterschrift den Wahrheitsgehalt meiner Angaben bereits bestätigt....
Ein Versuch wäre es Wert, dann könnte ich mir den Schmonz mit dem Jugendamt sparen.
Ob der halbe Kinderfreibetrag soviel ausmacht, oder wieviel das letztlich ausmacht, dass ich angebe, "Alleinerziehend" ohne Unterhaltsbezüge zu sein - weiss ich nicht.
Aber letztlich möchte ich schon, dass es anerkannt wird..ist ja schliesslich die Wahrheit.
Gruss
agostea
Eine eidesstattliche Erklärung IST sehr viel wert. Du machst dich strafbar, wenn diese falsch ist.
Ich würde auch mal anrufen und freundlich nachfragen.
Ich hab auch schon wieder Theater.
Mein Kleiner wechselt jetzt die Schule wegen Umzug. Jetzt möchte die neue Stadt zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung einen Nachweis über Verdienst haben.
Und da steht drinne: wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, bitte Sorgerechtsnachweis beifügen. Häh??? Ja, nur weil wir nicht zusammen leben heißt das doch nicht, dass er kein Sorgerecht hat. Echt seltsam, das. Ich muss mir da jetzt mal Gedanken drüber machen, wie ich das anstelle..
Alles Gute dir und viel Erfolg!
Nina
Danke dir!
Ja, ich finde das auch ätzend. Ich war schon froh, die Lohnsteuer endlich von der Backe zu haben. Und jetzt fang ich wieder an
Dann musst du da wohl auch mal ein Telefonat führen, was? *gg*
Ebenso viel Erfolg!!
agostea
Wenn ihr nicht verheiratet seit müsstet ihr ja eine Sorgeerklärung haben,die reichst du ein, bei geteiltem SR. Bei alleinigem SR bekommt man eine negativ Bescheinigung beim JA ;)