Minijob und Familienversicherung Krankenkasse ??

Hallo!
Ich habe eine Frage:
Ich arbeite seit Februar auf Minijob-Basis (verheiratet, 3 Kids), verdiene ca. 200 EUR im Monat. Nun möchte die Krankenkasse gerne für jeden Monat eine Abrechnung haben, damit sie sieht, ob ich wirklich unter den 450 EUR bleibe und somit auch weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung habe. Nun "weigert" sich mein Arbeitgeber, mir die Abrechnungen monatlich zu schicken (???) Er will mir nur eine Bestätigung ausstellen, dass ich nicht mehr als 450 EUR verdiene und behauptet, meine Krankenkasse wolle da Sonderwünsche ???
Ich hab noch nie einen Minijob gehabt, kenne mich nicht aus. Übertreibt nun der Arbeitgeber oder die Krankenkasse? Langt eine Bestätigung des Arbeitgebers oder müssen die monatlichen Abrechnungen vorliegen?
Ich glaub ja eher, mein Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet und will aus diesem Grund keine Abrechnung rausrücken...
Ich bin etwas ratlos und hab Angst, dass mich die Krankenkasse aus der Familienversicherung raus wirft, kann so etwas passieren?
Danke für Eure Antworten
katharina

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Wie es rechtlich genau aussieht weiß ich nicht aber ich arbeite auch seit 10 Jahren mit Minijob (auch bei verschiedenen Ag) und ich habe immer monatlich eine Abrechnung wie alle anderen auch bekommen. Wenn dann meine KK das einfordern würde, würde ich das einfach vorlegen. Ich bin aber noch durch EZ als Mitglied versichert, daher wurde da bisher nix gefordert.
Also meiner Meinung nach hast Du Anspruch auf einen ganz normalen monatlichen Lohnzettel. Mir drängt sich da auch ein Verdacht auf.......

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Hallo,

eine Verpflichtung zur monatlichen Abrechnung (also Lohnzettel für den Mitarbeiter) gibt es nicht allgemein.

§ 108
Abrechnung des Arbeitsentgelts.

(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, das Nähere zum Inhalt und Verfahren einer Entgeltbescheinigung, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann, durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zu anderen Zwecken eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben nach Absatz 1 beschränkt.

Gruß
Kim

PS: Das hat mir mal ein AG so mitgeteilt...

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Hi,

mein Mann ist seit 10 Jahren bei mir Familienversichert und hat(te) in der Zeit div. Minijobs. Seit 6 Jahren verteilt er die Tageszeitung und verdient dabei zwischen 250-300€ monatlich. Noch NIE hat die Krankenkasse eine Abrechnung verlangt - und schon dreimal nicht monatlich. Einmal jährlich gibt es den Abgleich zur Familienversicherung, bei dem wir sein Einkommen angeben müssen und das war es.

Das hier steht auf der Seite meiner Krankenkasse:

"Die beitragsfreie Familienversicherung gilt nicht für Familienangehörige, wenn diese:
- ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 385,00 EUR übersteigt. Zum Gesamteinkommen zählen Arbeitsentgelt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, ggf. Renten, Versorgungsbezüge oder Abfindungen. Bei Abfindungen setzen Sie sich bitte mit der BKK in Verbindung.

- Für "Minijobber" beträgt das zulässige Gesamteinkommen (einschließlich Arbeitsentgelt) 450,00 EUR.

- eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausüben. aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses bisher privat krankenversichert waren und in die Elternzeit gehen.
- aufgrund des Rentenbezuges in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind."

Heisst also, Du muss einmal angeben, dass Du einen Minijob ausübst, welches Einkommen Du hast und dann musst Du das einmal jährlich bestätigen (dazu schickt die KK ein entsprechendes Formular). Und natürlich musst Du mitteilen, wenn Du übr die Einkomensgrenze kommst. Alles andere ist nicht nötig.

Wenn Du wissen willst, ob Du angemeldet bist, dann kannst Du mal in der Minijobzentrale anrufen und nachfragen, ob die Dir das sagen können. Allerdings solltest Du vorher bei Deinem Chef nachfragen ;-) - dann hat er die Möglichkeit, das nachzuholen...

Gruß
Kim

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Hallo,
rufe doch mal bei der Knappschaft an. Vielleicht löst sich dann das Problem.

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Ja, Deine KK macht Sonderwünsche. --
Wenn du einen "Festvertrag" hast, dann reicht dieser und das muss der KK auch reichen -- Jahresmeldung wird dann nachgereicht, punkt.

WEnn du auf "Stundenbasis" angestellt bist, sprich die Monatsbeträge variieren, dann MUSS der AG dir die Abrechnung auch zuschicken, da kann er sich nicht weigern. Er muss sie doch eh machen....

Rauswerfen kann sie Dich nicht, --zur Not könntest Du ja Deinen Eingang auf dem Girokonto kopieren, solltest du keinen anderen Nachweis beschaffen können.

lg
Tanja

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Ich würde der Krankenkasse den Namen und die Anschrift des AGs mitteilen und sie bitten, die Bescheinigung dort direkt anzufordern.

#schein

Gruß

Manavgat

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Danke für die antworten :-)
Ich bin auf Stundenbasis angestellt. Einen Arbeitsvertrag hab ich nicht, habe nur einen Personalbogen ausgefüllt. Der Verdienst ist also jeden Monat anders.
Der arbeitgeber stellt sich quer, will keine Abrechnungen verschicken, aber der Vorschlag mit den Kontoauszügen ist gut, das werde ich der Krankenkasse anbieten, wenn sie die Bestätigung des Arbeitsgebers, dass ich nicht mehr als 450 EUR verdiene, nicht anerkennen.
Danke :-)

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Hi,

da sich Dein Einkommen jeden Monat ändert, ist der AG verpflichtet eine Lohnabrechnung monatlich zu erstellen und Dir auszuhändigen!

Siehe og. §108 Gewerbeordnung

Gruß
Kim

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Hallo,

Ich bin immer wieder irritiert darüber, dass geringfügig Beschäftigte nicht sicher sind, ob sie "schwarz" arbeiten oder angemeldet sind. Zumindest bei den privaten Arbeitgebern muss der "Minijobber" das Anmeldeformular selber mit unterschreiben und bekommen auch eine Bestätigung der Minijobzentrale nach Hause geschickt. Es gibt halbjährliche Abrechnungen der Minijobzentrale als Nachweis für den AG, vielleicht könntest Du davon eine Kopie bekommen. Das sollte reichen.
Liebe Grüße, Andrea

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Hallo,

das kenne ich so nicht. Klar, den Vertrag habe ich unterschrieben und den Durchschlag auch zuhause aber ich habe in den letzten 10 Jahren noch nie etwas von der Minijob-Zentrale gehört. Bekomme monatlich eine Abrechnung und leite sogar den pauschalen Knappschaftsbeitrag um in mein Versorgungswerk. Zu keinem Zeitpunkt war irgendwo die Minijob-Zentrale im Spiel und ich bin definitiv angemeldet.

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Hallo,

die Krankenkasse macht in regelmäßigen Abständen solche Abfragen, nicht nur zum Minijob sondern auch bei den Kindern. Frage bei der KK nach ob die Kontoauszüge reichen.

VG Geli