Landeserziehungsgeld

Hallo ihr lieben,
Habe eine Frage zum Landeserziehungsgeld,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bekomme Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre.
Mein Sohn wird im August 1 Jahr alt.
Ich möchte nächstes Jahr im August wieder arbeiten gehen, halbtags.

Kann ich, wenn mein Sohn 1 Jahr alt ist Landeserziehungsgeld beantragen?
Oder habe ich keinen Anspruch weil ich das Elterngeld gesplittet habe?

Vielen dank schonmal

Mit freundlichem Gruß

Sina + Leon 10 Monate

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Hallo Sina,

ich hatte mein Elterngeld auch auf zwei Jahre gesplittet und konnte dann erst Landeserziehungsgeld beantragen, als Robin zwei Jahre alt wurde, sprich als mein Elterngeld ausgelaufen ist!
Soweit ich weiß, darf man schon geringfügig Arbeiten gehen, während man Landeserziehungsgeld erhält, aber wie das ist, mit halbtags arbeiten, weiß ich nicht. Auf dem Antrag steht die Telefonnummer des zuständigen Amtes drauf! Da würde ich mal anrufen, das hab ich damals auch gemacht, als ich wissen wollte, ob ich einen 400 Euro Job ausüben darf!

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen!

Liebe Grüße Kimi#winke

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In welchem Bundesland lebst du? In Sachsen steht explizit in den Anspruchsvoraussetzungen das bei gesplitteten Elterngeld nur während dem Bezug der ersten Rate (d.h. im ersten Jahr Elterngeldauszahlung) kein Landeserziehungsgeld möglich ist. Ab dem 2. Lebensjahr ist auch der Bezug von Landeserziehungsgeld bei gesplitteten Elterngeld möglich (Ist auch logisch da man sich ja das gesplittete Elterngeld dann im 2 Jahr komplett mit einmal auszahlen lassen könnte)...
siehe https://fs.egov.sachsen.de/formserv/getform/ksv_007_KSV_PDF/000-03/merkblattland0111.pdf

"Auf Antrag des Berechtigten wird Landeserziehungsgeld beginnend bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ende des Anspruchs des Berechtigten auf Elterngeld. Als Anspruch gelten dabei nur Monate mit der Zahlung des ungesplitteten Elterngeldes oder der Zahlung der ersten Rate der Monatsbeträge von gesplitteten Elterngeld"

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Ich wohne in Bayern,
da ist es anscheinend etwas anders geregelt.
Wie gesagt habe ich für meinen ersten Sohn (geboren 2008) nach zwei Jahren Landeserziehungsgeld beantragen dürfen( vorher nicht, weil ich Elterngeld gesplittet hatte!) und für meinen zweiten Sohn (geboren 2011) nach einem Jahr (da keine Splittung!). Ausserdem habe ich für meinen zweiten Sohn ein ganzes Jahr Elterngeld bekommen, nicht wie es hier drin steht für neun Monate!
Aber wie man sieht ändert sich das ja auch alles ständig und von Bundesland zu Bundesland ist es anders!

Das beste ist, man ruft bei dem zuständigen Amt an und fragt nach! Da ist man auf der sicheren Seite!

GLG Kimi;-)

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In Sachsen wäre es möglich daher vermutlich in den anderen Bundesländern die Landeserziehungsgeld gewähren auch:

siehe https://fs.egov.sachsen.de/formserv/getform/ksv_007_KSV_PDF/000-03/merkblattland0111.pdf

"Auf Antrag des Berechtigten wird Landeserziehungsgeld beginnend bereits im zweiten Lebensjahr des Kindes gewährt, jedoch nicht vor dem Ende des Anspruchs des Berechtigten auf Elterngeld. Als Anspruch gelten dabei nur Monate mit der Zahlung des ungesplitteten Elterngeldes oder der Zahlung der ersten Rate der Monatsbeträge von gesplitteten Elterngeld"

-> Erste Rate der Monatsbeträge des gesplitteten Elterngelds wäre dann das erste Jahr (14 Monate) also der eigentliche Bezugszeitraum.